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BUNDESTAG/8764: Heute im Bundestag Nr. 909 - 20.08.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 909
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 20. August 2019, Redaktionsschluss: 11.14 Uhr

1. Bildungs- und Forschungsetat sinkt leicht
2. Monopolverwaltung ist aufgelöst
3. Anlegerschutz auf dem grauen Markt
4. Korrekturbitten des Kanzleramts
5. Korrekturbitten des BPA
6. Korrekturbitten des BMG


1. Bildungs- und Forschungsetat sinkt leicht

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/ROL) Der Etat für Bildung und Forschung soll 2020 um rund 69 Millionen Euro auf 18,2 Milliarden Euro sinken. Das geht aus dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung hervor (19/11800, Einzelplan 30). Die höchsten Ausgaben sieht der viertgrößte Bundeshaushalt demnach für die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems mit rund 7,05 Milliarden Euro vor (plus 156,06 Millionen Euro im Vergleich zu 2019). Für das Kapitel Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie sind rund 7,02 Milliarden (plus 167,70 Millionen Euro) veranschlagt. Das Kapitel Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung sinkt auf rund 4,45 Milliarden Euro (minus 338, 84 Millionen Euro).

Schwerpunkt des Kapitels Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems ist der Hochschulpakt 2020, für den genauso wie im Haushalt 2019 im Haushalt 2020 rund 2,2 Milliarden Euro vorgesehen sind. Mit dem Hochschulpakt 2020 wollen Bund und Länder Impulse für die Zukunftsvorsorge bis in das nächste Jahrzehnt setzen. Für weitere Maßnahmen zur Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems, wie etwa den Qualitätspakt Lehre für die Verbesserung von Studienbedingungen und Lehrqualität, sind 200 Millionen Euro im Haushalt 2020 vorgesehen.

Mit der Exzellenzstrategie stellen Bund und Länder ab 2018 jährlich insgesamt 533 Millionen Euro für Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten zur Verfügung, die die deutsche Spitzenforschung dauerhaft stärken sollen. In dieses Kapitel sind die institutionellen Zuwendungen an die außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen Max-Planck-Gesellschaft rund 1,03 Milliarden Euro (plus 49 Millionen Euro), die Leibniz-Gemeinschaft mit rund 585 Millionen Euro (plus 40 Millionen Euro) und Deutsche Forschungsgemeinschaft rund 1,45 Milliarden Euro (plus 50 Millionen Euro) eingestellt. Bund und Länder streben entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation III (2016-2020) an, diese Zuwendungen jährlich um drei Prozent zu steigern.

Im Mittelpunkt der Forschung für Innovationen, Hightech-Strategie steht die Förderung der Forschung mit dem Instrument der nationalen ebenso wie europäischen und internationalen Projektförderung. Danach stehen für Innovationen durch neue Technologien insgesamt rund 927 Millionen Euro (plus 52 Millionen), für Innovationen in den Lebenswissenschaften rund 671 Millionen Euro (plus 43 Millionen), für Forschung im Bereich Nachhaltigkeit, Klima, Energie rund 555 Millionen Euro (minus 29 Millionen Euro) zur Verfügung. Ergänzt wird dies durch die Förderung nachhaltiger regionaler Innovationsinitiativen in strukturschwachen Regionen sowie die Mittel für die Stärkung der Forschung an Fachhochschulen in Höhe von rund 457 Millionen Euro (minus 27 Millionen). In diesem Kapitel sind die institutionellen Zuwendungen an die außeruniversitären Forschungsorganisationen Fraunhofer-Gesellschaft mit rund 746 Millionen Euro (plus 62 Millionen Euro) und Helmholtz-Gemeinschaft einschließlich Berliner Institut für Gesundheitsforschung mit rund 2,77 Milliarden Euro (plus 100 Millionen Euro) eingestellt. Wie auch bei den außeruniversitären Wissenschaftseinrichtungen soll der Aufwuchs jährlich allein auf Kosten des Bundes um drei Prozent gesteigert werden.

Im Kapitel Leistungsfähigkeit des Bildungswesens, Nachwuchsförderung sind die wesentlichen Schwerpunkte der Bildungspolitik mit Ausnahme der Hochschulfinanzierung zusammengefasst. Dazu zählen Maßnahmen zur Stärkung des Lernens im Lebenslauf mit einem Gesamtvolumen von rund 325 Millionen Euro (plus 51 Millionen Euro). Die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung in Höhe von rund 678 Millionen Euro (plus 129 Millionen Euro) einschließlich der Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Darüber hinaus sind hier die Studien-, Fortbildungs- und sonstige individuelle Bildungsfinanzierung durch den Bund (Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie die Leistungen der Begabtenförderungswerke, der beruflichen Begabtenförderung und das nationale Stipendienprogramm wie das Deutschlandstipendium) mit einer Summe von rund 2,7 Milliarden Euro (minus 300 Millionen Euro) verankert.

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2. Monopolverwaltung ist aufgelöst

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein hätte in Einzelfällen einem Medium einen Hinweis geben können, wenn von ihr veröffentlichte Informationen oder Angaben über sie objektiv unzutreffend wiedergegeben worden wären und die Behörde einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet hätte. Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein sei allerdings zum 31. Dezember 2018 aufgelöst worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12027) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11646). Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden. Erkenntnisse, dass entsprechende Korrekturbitten an die Medien gegangen seien, lägen nicht vor.

Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.

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3. Anlegerschutz auf dem grauen Markt

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um den Schutz der Anleger auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/12080). Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Personen in den grauen Kapitalmarkt investiert haben, wie hoch das Anlagevolumen derzeit ist und wie sich das Anlagevolumen in den letzten zehn Jahren entwickelt hat. Die Bundesregierung soll zudem die Zahl der Betrugsfälle auf dem grauen Markt beziffern und angeben, wie hoch der Schaden durch Betrug war. Spezielle Fragen betreffen den Zusammenbruch der Containerfirma P&R, durch den ein Großteil der dort investierten Anlegergelder vernichtet wurde.

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4. Korrekturbitten des Kanzleramts

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen das Bundeskanzleramt im April 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen hat ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12344) danach, aus welchen Anlässen das Amt im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen hat ersuchen lassen.

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5. Korrekturbitten des BPA

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen das Bundespresseamt (BPA) im März 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen hat ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12306) danach, aus welchen Anlässen das Amt im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen hat ersuchen lassen.

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6. Korrekturbitten des BMG

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im März 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen hat ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12295) danach, "aus welchen Anlässen" das Ministerium im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen hat ersuchen lassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 909 - 20. August 2019 - 11.14 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. August 2019

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