Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/8824: Heute im Bundestag Nr. 969 - 04.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 969
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 4. September 2019, Redaktionsschluss: 12.31 Uhr

1. Entwicklung der Verteidigungsausgaben
2. Keine Korrekturbitten des BMG
3. 2.162 Eisenbahnbrücken in Niedersachsen
4. Potenzial bei Senkrechtstartern erkannt
5. Masterplan Ladeinfrastruktur in Arbeit
6. Für Schwerpunktsetzung noch zu früh


1. Entwicklung der Verteidigungsausgaben

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Daten zur Entwicklung der Verteidigungsausgaben seit 1955 sind öffentlich zugänglich. Darauf weist die Bundesregierung in einer Antwort (19/12780) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12000) hin. "Rückblickend können der in Federführung des Bundesministeriums der Finanzen erstellten und öffentlich zugänglichen Haushaltsrechnung des Bundes für die Jahre 1955 bis 2018 die Rechnungen aller Einzelpläne und damit auch die des Einzelplans 14 entnommen werden", schreibt die Bundesregierung mit Verweis auf den Einzelplan des Bundesministeriums der Verteidigung.

Diese Daten entsprächen der Betrachtung von Verteidigungsausgaben im Sinne des Bundeshaushaltes. "Der Begriff der Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien ist weiter definiert. Er enthält neben den Ausgaben des Einzelplans 14 auch Ausgaben aus anderen Einzelplänen", führt die Bundesregierung weiter aus. Die "detaillierte Gesamtübersicht der Ausgaben außerhalb des Einzelplans 14", die als Verteidigungsausgaben angerechnet und an die Nato gemeldet werden, hat die Bundesregierung als "VS-vertraulich" eingestuft.

*

2. Keine Korrekturbitten des BMG

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat im März 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gebeten. Das geht aus der Antwort (19/12789) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12295) der AfD-Fraktion hervor.

Die BMG gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.

*

3. 2.162 Eisenbahnbrücken in Niedersachsen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In Niedersachsen gibt es nach Regierungsangaben 2.162 Eisenbahnbrücken, wovon 60 (rund 2,8 Prozent) in den kommenden Jahren sanierungsbedürftig sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/12581) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12094) hervor. Nach Auskunft der DB Netz AG würden im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung LuFV II (2015 bis 2019) nach aktuellem Stand 65 kennzahlenrelevante Eisenbahnüberführungen in Niedersachsen erneuert, wofür rund 292 Millionen Euro eingesetzt werden, heißt es in der Antwort weiter.

*

4. Potenzial bei Senkrechtstartern erkannt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In Hinblick auf Senkrechtstarter (Fluggeräte, die senkrecht starten und landen können) im Sinne urbaner Luftmobilitätskonzepte sieht die Bundesregierung nach eigener Aussage ein großes Potenzial bei elektrischen Antriebssystemen. So heißt es in der Antwort der Regierung (19/12583) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12171). Die Bundesregierung stehe im ständigen Dialog mit den relevanten Akteuren. Der Austausch diene insbesondere dazu, Handlungsbedarf bei Forschung oder Genehmigungsverfahren zu identifizieren. Hier unterstütze die Bundesregierung Unternehmen bei den Kontakten zur Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA), die für die Bauvorschriften in der sogenannten "eVToL"-Kategorie zuständig ist. Im Bereich der Forschung sei dem Handlungsbedarf mit dem Luftfahrtforschungsprogramm LuFo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Ideen- und Förderaufruf für unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugtaxis des BMVI Rechnung getragen worden.

*

5. Masterplan Ladeinfrastruktur in Arbeit

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Zum Erreichen der Klimaschutzziele ist es nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, "dass bei Pkw in erheblichem Umfang elektrische Antriebstechnologien eingesetzt werden". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/12584) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12188) hervor. Voraussetzung dafür, dass sich Nutzer für E-Pkw entscheiden, sei eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur, heißt es in der Antwort. Die Bundesregierung verfolge weiterhin das Ziel, die Infrastruktur für die Elektromobilität zu schaffen. Dazu erarbeite sie derzeit unter Einbeziehung von Vertretern der Industrie, Netzbetreibern und Verbraucherverbänden einen "Masterplan Ladeinfrastruktur".

Die Bundesregierung plane keine Einführung eines eigenen Stromnetzes für Elektrozapfsäulen, heißt es in der Vorlage weiter. "Der Aufbau eines zweiten Stromnetzes neben dem regulären Stromnetz wäre nicht zweckdienlich und würde zu hohen zusätzlichen Kosten für die Nutzer führen."

Dem Einwand der AfD-Fraktion, dass "die zertifizierten Grünstrom-Lieferverträge lediglich auf dem Papier zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen, aber in der Praxis der normale Strommix geliefert wird", entgegnet die Regierung: "Ökostrom unterscheidet sich physikalisch nicht von Strom, der nicht aus erneuerbaren Energien stammt." Es sei physikalisch unmöglich, Strom, der aus dem Stromnetz bezogen wird, einer Erzeugungsquelle zuzuordnen. Beim Bezug von Ökostrom sei aber garantiert, "dass in der Menge, in der Strom aus dem Stromnetz entnommen wird, auch Strom aus erneuerbaren Quellen dem Stromnetz zugeführt wird".

*

6. Für Schwerpunktsetzung noch zu früh

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für eine konkrete Schwerpunktsetzung bezüglich der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands in der zweiten Jahreshälfte 2020 ist es laut Bundesregierung noch zu früh. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/12498) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12132), die sich nach der Schwerpunktsetzung in der Verkehrspolitik erkundigt hat.

Der gemeinsame Programmentwurf jeder Trio-Präsidentschaft werde dem Rat der Europäischen Union spätestens einen Monat bevor der erste Mitgliedstaat den Vorsitz übernimmt, zur Billigung vorgelegt, heißt es in der Antwort. Dies werde für das Trio - bestehend aus Deutschland, Portugal und Slowenien - voraussichtlich Ende Mai 2020 sein. Erste Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Partnern zu möglichen Inhalten des Trio-Programms hätten bereits stattgefunden, schreibt die Bundesregierung. "Für eine konkrete Schwerpunktsetzung ist es jedoch noch zu früh." Neben der Strategischen Agenda des Europäischen Rates werde das Arbeitsprogramm der künftigen Europäischen Kommission in diese Schwerpunktsetzung einbezogen werden. Letztere soll ihre Amtsgeschäfte zum 1. November 2019 aufnehmen, heißt es in der Vorlage.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 969 - 4. September 2019 - 12.31 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. September 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang