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BUNDESTAG/8891: Heute im Bundestag Nr. 1036 - 25.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1036
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. September 2019, Redaktionsschluss: 09.54 Uhr

1. Medizinischer Dienst wird neu aufgestellt
2. Entlastung von Honorarkonsuln
3. Verletzung des INF-Vertrags
4. Christliche Minderheiten in der Türkei
5. Sportinfrastruktur im ländlichen Raum
6. Linke fragt nach Sportflächen im BEV
7. AfD fragt nach THW-Korrekturbitten


1. Medizinischer Dienst wird neu aufgestellt

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung soll organisatorisch von den Krankenkassen abgekoppelt werden. Das sieht das MDK-Reformgesetz (19/13397) der Bundesregierung vor. Bisher sind die MDK's als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisiert. Künftig sollen sie eine eigenständige Körperschaft bilden und "Medizinischer Dienst" (MD) heißen.

Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (MDS) wird organisatorisch vom Verband abgelöst. In die Verwaltungsräte der Medizinischen Dienste sollen Vertreter von Patienten, Pflegebedürftigen, Verbrauchern, Ärzten und Pflegeberufen entsandt werden.

Der MDK befasst sich unter anderem mit der Pflegebegutachtung und entscheidet über die Pflegebedürftigkeit. MDK-Fachleute prüfen außerdem die Qualitätsstandards in Pflegeeinrichtungen. Im Auftrag der Krankenkassen prüft der MDK auch die Krankenhausabrechnungen in ausgewählten Fällen. Der MDK unterstützt zudem Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler. Die 15 MDK in den Ländern und der MDS bilden gemeinsam die MDK-Gemeinschaft.

Mit der Novelle soll die Unabhängigkeit der MDK gestärkt werden. Zudem soll das Gesetz dazu beitragen, die vielen Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über Abrechnungen der Kliniken einzugrenzen.

Der Gesetzentwurf sieht dazu mehr Transparenz bei den Abrechnungen der Krankenhäuser vor. So soll die Abrechnungsqualität einer Klinik den Umfang der zulässigen Prüfungen durch die Krankenkassen bestimmen. Ab 2020 soll eine maximale Prüfquote je Krankenhaus festgelegt werden, die den Umfang der Prüfungen begrenzt.

Bei einer schlechten Abrechnungsqualität muss eine Klinik mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Es sollen auch nicht mehr Strukturen und Ausstattungen von Krankenhäusern einzeln überprüft werden, vielmehr wird das Verfahren gebündelt.

Der Schlichtungsausschuss auf Bundesebene soll Konflikte zwischen Krankenkassen und Kliniken schneller lösen. Unnötige Prüffelder in der neuen Pflegepersonalkostenvergütung sollen vermieden und der Katalog für ambulante Operationen und sogenannte stationsersetzende Eingriffe erweitert werden. Auf diese Weise sollen in den Kliniken mehr ambulante Behandlungsmöglichkeiten genutzt werden.

Künftig soll außerdem die Aufrechnung mit Rückforderungen der Krankenkassen gegen Vergütungsansprüche der Krankenhäuser nicht mehr zulässig sein. Mit der Einführung einer bundesweiten Statistik sollen zudem Abrechnungen und Prüfungen transparenter werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll ferner dazu verpflichtet werden, öffentliche Sitzungen live im Internet zu übertragen und in einer Mediathek zu speichern. So sollen die Entscheidungen des G-BA transparenter werden.

Bei der Krankenversicherung der Studenten soll der sogenannte Beendigungs-Tatbestand Abschluss des 14. Fachsemesters gestrichen werden. Schließlich sollen die Leistungen von Gebärdensprachdolmetschern in Krankenhäusern nicht mehr durch Fallpauschalen vergütet, sondern zwischen den Dolmetschern und Kostenträgern abgerechnet werden.

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2. Entlastung von Honorarkonsuln

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will bestimmte Tätigkeiten der Honorarkonsularbeamten ausdrücklich in das Konsulargesetz aufnehmen und so die Voraussetzung für einen Gebührentatbestand schaffen, damit sie einen Ausgleich für entstandene Kosten erhalten und finanziell entlastet werden. Das geht aus dem von der Bundesregierung vorgelegten "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Konsulargesetzes" (19/13455) hervor.

Honorarkonsularbeamte, die vor allem in großen Flächenstaaten präsent seien, verschafften insgesamt rund vier Millionen Auslandsdeutschen eine wohnortnahe Möglichkeit, ihre Anträge auf Ausstellung von Ausweispapieren abzugeben. Werde ein Honorarkonsularbeamter auf Antrag eines Auslandsdeutschen tätig, erfasse er dessen Daten einschließlich der biometrischen Identifikatoren und nehme dessen Antrag im Pass- und zukünftig auch im Personalausweisverfahren entgegen. Er sehe den Antrag auf Vollständigkeit durch und leite ihn an die zuständige Botschaft oder das Generalkonsulat zur Bearbeitung weiter. "Diese Leistung gehört bislang nicht zu den im Konsulargesetz (KonsG) geregelten Aufgaben der Honorarkonsularbeamten, so dass auch kein entsprechender Gebührentatbestand zur Deckung der Kosten zur Verfügung steht." Die finanziellen Aufwendungen der unbesoldeten Honorarkonsularbeamten für die notwendige Infrastruktur ihrer Tätigkeit, insbesondere für die Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten sowie für Gehaltszahlungen an Angestellte, seien jedoch erheblich.

Mit der Gesetzentwurf will die Bundesregierung zudem die Einheitlichkeit der Visagebühren beibehalten und dazu die bisherigen Regelungen des Auslandskostengesetzes erhalten, das am 1. Oktober 2021 außer Kraft tritt. Das Gebührenrecht des Auswärtigen Dienstes unterliege ab dann dem Bundesgebührengesetz (BGebG). "Das verändert für einige Bereiche der konsularischen Arbeit im Ausland den Zeitpunkt für die Entstehung einer Gebühr. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf Arbeitsabläufe sowie IT-Anwendungen für den Rechts- und Konsularbereich und würde von den Regelungen für Visagebühren abweichen."

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3. Verletzung des INF-Vertrags

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Nato hat in einer gemeinsamen Erklärung der Außenminister vom 4. Dezember 2018 und in einer Erklärung des Nordatlantikrats vom 1. Februar festgehalten, dass Russland einen Marschflugkörper mit der Bezeichnung 9M729 entwickelt und eingeführt hat, der den 1987 geschlossenen Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme ("Intermediate-Range Nuclear Forces Treaty"/INF-Vertrag) verletzt und die euroatlantische Sicherheit vor signifikante Herausforderungen stellt. Darauf verweist die Bundesregierung in der Antwort (19/12893) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/11879).

Die Nato habe bereits Anfang Februar 2019 darauf hingewiesen, dass sie angesichts der anhaltenden Bedrohung durch eine Nuklearwaffe, deren Reichweite einen Großteil Kontinentaleuropas abdecke, die eigene Verteidigungsfähigkeit sicherstellen müsse. Das Bündnis habe gleichzeitig betont, dass es den Dialog mit Russland in dieser Frage fortsetzen werde. Die Nato-Verteidigungsminister hätten im Juni 2019 ein Maßnahmenpaket beschlossen, das nach dem 2. August wirksam geworden ist. "Die Minister waren sich einig, dass die in dem Paket enthaltenen Schritte eine ausgewogene und verantwortliche Reaktion darstellen müssen, die die Lage nicht weiter eskaliert", heißt es in der Antwort weiter. Die Nato habe sich bewusst dagegen entschieden, die russische Aufrüstung im Bereich der Nuklearwaffen kurzer und mittlerer Reichweite "zu spiegeln". Generalsekretär Stoltenberg habe wiederholt klargestellt, dass die Nato keine Stationierung nuklearer bodengebundener Mittelstreckenwaffen in Europa beabsichtige und ein Wettrüsten ablehne. Auch der US-amerikanische Verteidigungsminister Esper habe dies betont.

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4. Christliche Minderheiten in der Türkei

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Situation des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel in der Türkei erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/13248). Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben zur Lage assyrischer und aramäischer Christen in der Türkei sowie zu ihren Erkenntnissen zu Enteignungsprozessen gegenüber dem Kloster.

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5. Sportinfrastruktur im ländlichen Raum

Sport/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für die Sportinfrastruktur im ländlichen Raum interessiert sich die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/13220) wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche vertiefenden Untersuchungen zu Teilhabemöglichkeiten von Menschen im ländlichen Raum am Sport es gibt und welche dieser Untersuchungen von der Bundesregierung seit dem Jahr 2017 in Auftrag gegeben oder gefördert wurden. Gefragt wird auch, inwieweit Menschen mit Behinderungen, die im ländlichen Raum leben, "angesichts fehlender barrierefreier Sportangebote sowie durch Beeinträchtigungen hinsichtlich der Mobilität besonders benachteiligt sind".

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6. Linke fragt nach Sportflächen im BEV

Sport/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Welcher Anteil der 51 Milliarden Euro aus dem Korb II des Solidarpakts II für den Sportbereich verwendet wurde, möchte die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung wissen. In einer Kleinen Anfrage (19/13207) erkundigen sich die Abgeordneten zudem, in welchem Umfang Sport- und Freizeitflächen zum Liegenschaftsbestand des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) gehören. Gefragt wird auch, wie die Bundesregierung sicherstellen will, dass möglichst viele der noch im BEV vorhandenen Sport- und Freizeitflächen auch künftig für solche Nutzungen zur Verfügung stehen.

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7. AfD fragt nach THW-Korrekturbitten

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) im Juni 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12912) danach, "aus welchen Anlässen" die Bundesanstalt im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1036 - 25. September 2019 - 09.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. September 2019

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