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BUNDESTAG/8968: Heute im Bundestag Nr. 1113 - 11.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1113
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 11. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 11.15 Uhr

1. Goldkäufe werden strenger reguliert
2. Regierung wartet Urteilsbegründung ab
3. Ausschuss wird informiert
4. Keine BZSt-Korrekturbitten im April
5. Junge SGB-II-Leistungsberechtigte
6. Zahl Alleinerziehender in Brandenburg


1. Goldkäufe werden strenger reguliert

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will schärfer gegen Geldwäsche vorgehen und dafür unter anderem die Verschwiegenheitsverpflichtung der freien Berufe einschränken und den Edelmetallhandel stärker regulieren. Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (19/13827) sieht in diesem Zusammenhang eine Absenkung des Schwellenbetrages vor, ab dem Güterhändler geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen. Die Erkenntnisse der nationalen Risikoanalyse hätten ergeben, dass insbesondere im Bereich des Goldhandels ein starker Bargeldverkehr knapp unterhalb der gegenwärtigen Schwelle für die Identifizierungspflicht von 10.000 Euro stattfinde. Es werde offensiv damit geworben, wie viel Edelmetall identifizierungsfrei eingekauft werden könne. Daher soll die Schwelle von 10.000 auf 2.000 Euro gesenkt werden, um diesen Umgehungshandel zu unterbinden beziehungsweise signifikant zu beschränken, wie es im Gesetzentwurf heißt.

Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Ausweitung des Kreises der sogenannten geldwäscherechtlich Verpflichteten. Dienstleistungsanbieter im Bereich von virtuellen Währungen sollen künftig generell als geldwäscherechtlich Verpflichtete gelten. In der Begründung des Entwurfs heißt es, virtuelle Währungen hätten in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Die weltweite Marktkapitalisierung habe im Januar 2018 mit rund 700 Milliarden Euro ihren Höhepunkt erreicht. Mit der gewachsenen Verbreitung seien jedoch auch die Risiken gestiegen. Insbesondere die Anonymität virtueller Währungen ermögliche ihren potenziellen Missbrauch für kriminelle und terroristische Zwecke.

Zu den geldwäscherechtlich Verpflichteten gehören künftig zudem Mietmakler. Auch Kunsthändler gehören in Zukunft immer zum Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten, wenn die Transaktion mindestens 10.000 Euro beträgt. Die Beschränkung auf Barzahlungen wird aufgehoben. Die bisher weitgehend von der Verdachtsmeldepflicht befreiten freien Berufe müssen sich auf Änderungen einstellen. "Die Anpassung hat in den meldepflichtigen Fallkonstellationen eine Einschränkung der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten zur Folge", heißt es in dem Gesetzentwurf. Auch die Verdachtsmeldepflicht freier Berufe bei Immobilientransaktionen wird ausgeweitet.

Versteigerungen durch die öffentliche Hand werden in Zukunft geldwäscherechtlichen Pflichten unterworfen. Begründet wird diese Maßnahme mit Angaben der Polizei, wonach die organisierte Kriminalität unter anderem Zwangsversteigerungen zum Erwerb von Immobilien oder hochwertigen Gütern mit inkriminierten Geldern nutze. Das bisher schon bestehende Transparenzregister soll einfacher zugänglich werden.

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zahlreiche Änderungen und Ergänzungen an dem Gesetzentwurf. Zum Handel mit Edelmetallen heißt es, es gebe eine hohe Anfälligkeit für Geldwäsche. Zwar sei die Verringerung des Schwellenwertes von 10.000 auf 2.000 Euro ein Signal in die richtige Richtung, dürfte aber in der Praxis genauso unwirksam gegen Geldwäsche sein wie die bisherige Schwelle von 10.000 Euro, da die Barzahlung nach wie vor bei der üblichen Handelsgröße von einer Unze (über 1.000 Euro) beliebig in anonyme Rechnungen gestückelt werden könne. Der Bundesrat verlangt eine Absenkung des Schwellenwertes auf 1.000 Euro. Damit würde erreicht, dass die Aufstückelung der Barzahlung auf unterhalb des Schwellenwertes von 1.000 Euro liegende Goldmünzen wirtschaftlich uninteressant wäre, da dafür überproportionale Prägekosten anfallen würden.

In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung den Vorschlag der Länder ab. Es solle zunächst abgewartet und zu gegebener Zeit überprüft werden, wie sich die erhebliche Senkung des Schwellenbetrages von 10.000 auf 2000 Euro auswirken werde. Mit dem Schwellenbetrag von 2.000 Euro bleibe der Kauf der handelsübliche Menge von einer Unze Gold identifizierungsfrei möglich, so die Stellungnahme der Bundesregierung.

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2. Regierung wartet Urteilsbegründung ab

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesfinanzhof hat im Revisionsverfahren zur gewerbesteuerlichen Behandlung von "Hotelmietaufwand" den Verfahrensbeteiligten bisher lediglich den Urteilstenor zugestellt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12980) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12708) mit. Weiter heißt es, eine Veröffentlichung des Urteils zusammen mit den Urteilsgründen durch den Bundesfinanzhof stehe aktuell noch aus. Sobald das Urteil veröffentlicht sei, werde das Bundesministerium der Finanzen die Folgen aus der Entscheidung insbesondere in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder prüfen.

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3. Ausschuss wird informiert

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung wird den Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages bis zum Ende des Jahres über die Ergebnisse einer umfassenden Wirtschaftlichkeits-, Zielerreichungs- und Wirkungskontrolle beim Software-Einsatz in den Finanzämtern berichten. Dies teilt sie in ihrer Antwort (1913214) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12837) mit.

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4. Keine BZSt-Korrekturbitten im April

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im April 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12978) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12612). Das BZSt gebe in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.

Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.

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5. Junge SGB-II-Leistungsberechtigte

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um "Jugendarmut in Deutschland" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/13039) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12396). Danach gab es in der Grundsicherungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Jahresdurchschnitt 2018 insgesamt 2,42 Millionen leistungsberechtigte junge Menschen unter 25 Jahren im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II).

Darunter waren 768.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 1,61 Millionen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Bei den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten handelt es sich den Angaben zufolge vor allem um Kinder unter 15 Jahren. Ihr Anteil an dieser Gruppe beläuft sich laut Vorlage auf etwa 95 Prozent.

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6. Zahl Alleinerziehender in Brandenburg

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Alleinerziehenden in Brandenburg ist im vergangenen Jahr wieder auf 93.000 angestiegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/13187) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12815) hervor. Danach war die Zahl Alleinerziehender in Brandenburg zuvor von etwa 101.000 im Jahr 2014 über 97.000 im Folgejahr und 93.000 im Jahr 2016 auf 87.000 im Jahr 2017 gesunken.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1113 - 11. Oktober 2019 - 11.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Oktober 2019

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