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BUNDESTAG/8998: Heute im Bundestag Nr. 1144 - 17.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1144
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 17. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 10.46 Uhr

1. Erinnerung an Tiananmen-Massaker
2. Grünen-Antrag zum Zivilprozessrecht
3. Strategische Verhinderung der Revision
4. Keine Korrekturbitten des BMJV im Juni
5. Korrekturbitten des BMJV im Juli
6. Meldestellen für Hinweisgeber


1. Erinnerung an Tiananmen-Massaker

Menschenrechte/Ausschuss

Berlin: (hib/SAS) Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat am Mittwoch einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen abgelehnt (19/10222), mit dem sich diese anlässlich des 30. Jahrestags der Niederschlagung der friedlichen Proteste am Platz des Himmlischen Friedens für die Achtung der Bürger- und Menschenrechte in China einsetzt. In dem Antrag fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, sich in Gesprächen mit der chinesischen Staatsführung für eine "umfassende und unabhängige Aufarbeitung" des Geschehens im Jahre 1989 einzusetzen und auf eine Rehabilitierung der Opfer und deren Hinterbliebenen hinzuwirken.

Eine Vertreterin der Fraktion betonte, dass es gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Proteste in Hongkong wichtig sei, dass sich der Bundestag deutlich positioniere und dazu beitrage, dass es China nicht gelinge, die Erinnerung an das Geschehen am Tiananmen-Platz auszulöschen. Das Massaker müsse aufgearbeitet werden. Bis heute sei jedoch noch nicht einmal die genau Zahl der Toten bekannt. China aber verbiete jegliche Erinnerung. Deutschland habe aufgrund seiner Geschichte der friedlichen Revolution im Osten 1989 eine besondere Verantwortung, die Erinnerung wachzuhalten. Dies könne etwa durch die Initiative für den Aufbau eines internationalen, digitalen Archivs geschehen, so die Abgeordneten.

CDU/CSU und SPD signalisierten grundsätzlich Zustimmung zum Anliegen des Antrags. Ein Vertreter der SPD sagte, es sei gerade aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Hongkong geboten, gegenüber China immer wieder die Frage der Menschenrechte zu thematisieren und deutlich zu machen, dass man "genau hinsehe". Für einen gemeinsamen, fraktionsübergreifenden Antrag sei die SPD-Fraktion offen. Dies betonten auch Abgeordnete der Unionsfraktion. Die Forderung der Grünen, die Erinnerung an die Niederschlagung der Proteste am Platz des Himmlischen Friedens wachzuhalten, sei richtig. Allerdings gehe der Antrag nicht weit genug und sei "zu zurückhaltend formuliert", so ein Vertreter der Union. Die Koalitionsfraktionen planten deshalb, das Thema selbst noch einmal aufzugreifen.

Auch die FDP ließ Unterstützung für das Thema erkennen: Gerade als Deutsche, die selbst mit dem Aufstand vom 17. Juni 1953 in ihrer Geschichte gewaltsamen Niederschlagung von Protesten erlebt hätten, müsse man jetzt die Protestbewegung in Honkong unterstützen, so ein Fraktionsmitglied. Der Antrag jedoch enthalte Formulierungen, die die FDP so nicht mittragen könne.

Ähnlich argumentierte auch die Fraktion Die Linke: Chinas Umgang mit der Erinnerung an die Proteste 1989 sei klar zu verurteilen. In ihrer Beschreibung des Geschehens auf dem Tiananmen-Platz seien die Grünen in ihrem Antrag jedoch völlig nicht korrekt gewesen. Aus diesem Grund könne die Linksfraktion die Vorlage nicht unterstützen und werde sich enthalten.

In der Abstimmung über den Antrag enthielt sich neben der Fraktion Die Linke auch die Fraktion der FDP. Bündnis 90/Die Grünen stimmten für den Antrag, CDU/CSU, SPD und AfD votierten dagegen.

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2. Grünen-Antrag zum Zivilprozessrecht

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Eine umfassende Reform des Zivilprozessrechts fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Durch die effektive Gestaltung von Verfahren und Abläufen müsse der Zivilprozess den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen sein, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/14028). Der Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften" (Bundesrats-Drucksache 366/19) werde diesen Anforderungen nur begrenzt gerecht. Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, den Gesetzentwurf in mehreren Punkten nachzubessern. So sollten statt der Verstetigung des bislang befristeten Beschwerdewerts bei einer Revision zum Bundesgerichtshof in Zivilsachen funktionale Äquivalente zur Verhinderung einer etwaigen Überlastung des Bundesgerichtshofs (BGH) aufgenommen werden, und die derzeitige Möglichkeit, Berufungen ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen, sollte aufgehoben werden.

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3. Strategische Verhinderung der Revision

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Der Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auffordern, per Gesetz der strategischen Verhinderung der Revision entgegenzuwirken. Wie es in einem Antrag der Fraktion (19/14027) heißt, fehlt es im vierten Jahr nach Offenbarwerden des "Diesel-Skandals" noch immer an einer höchstrichterlichen Endentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur zivilrechtlichen Haftung insbesondere des Herstellers gegenüber den Käufern von Diesel-Fahrzeugen, während bereits eine Fülle instanzengerichtlicher Entscheidungen existiere. Zu Berufungsurteilen komme es oft nicht, weil es einer gezielten Prozessstrategie der Volkswagen AG zu entsprechen scheine, Berufungsurteile und erst recht eine ungünstige Grundsatzentscheidung des BGH durch ein für den jeweiligen Prozessgegner günstiges außergerichtliches Vergleichsangebot zu verhindern. Zudem verweisen die Antragsteller auf ein bislang fehlendes auf Leistung gehendes Kollektivklageverfahren. Die Rechtslage sei daher insgesamt unbefriedigend und reformbedürftig. Die Bundesregierung solle dies in ihrem Gesetzentwurf auf Bundesratsdrucksache 366/19 zur Änderung zivilprozessualer Vorschriften berücksichtigen und einen Gesetzentwurf vorlegen, der ein effektives Kollektivklageverfahren einführt.

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4. Keine Korrekturbitten des BMJV im Juni

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im Juni 2019 nicht mit Hilfe von Anwälten bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13047) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/12608) mit. Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, gibt das BMJV lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMJV veröffentlichte Informationen oder dieses betreffende Angaben objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMJV einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden könne.

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5. Korrekturbitten des BMJV im Juli

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, aus welchen Anlässen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Juli 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/13775) danach, aus welchen Anlässen das BMJV im Juni dieses Jahres bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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6. Meldestellen für Hinweisgeber

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/mwo) Welche Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits jetzt externe Meldestellen für die Meldung von Missständen in Unternehmen vorhalten, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wissen. Hintergrund ihrer Kleinen Anfrage (19/13426) zufolge, dass Personen, die Informationen über illegales Verhalten oder Missstände in Unternehmen oder Behörden erlangen, oft nicht wüssten, an wen sie sich, ohne selbst Schaden zu nehmen, wenden können. Mit der im April 2019 verabschiedeten EU-Whistleblower-Richtlinie würden die Mitgliedsländer verpflichtet, zuständige Behörden zu benennen, die befugt sind, externe Meldungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten. In Deutschland existierten jedoch erst wenige solche Meldestellen. Die Abgeordneten fragen daher, ob die Bundesregierung plant, weitere einzurichten und ob die Tätigkeit interner wie auch externer Meldestellen systematisch ausgewertet wird. Weitere Fragen betreffen beispielsweise die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1144 - 17. Oktober 2019 - 10.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2019

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