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BUNDESTAG/9030: Heute im Bundestag Nr. 1177 - 23.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1177
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 13.03 Uhr

1. Grünes Licht für Paketboten-Schutz-Gesetz
2. Ja zum SED-Opfer-Rehabilitierungsgesetz
3. Weg frei für mehr Bürokratieentlastung
4. Weg frei für Mopedführerschein ab 15
5. E-Dienstwagengesetz vertagt
6. Ja zu mehr Kooperation mit Nordafrika


1. Grünes Licht für Paketboten-Schutz-Gesetz

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Die Nachunternehmerhaftung für die Paketbranche hat die erste parlamentarische Hürde genommen: Am Mittwochvormittag stimmte der Ausschuss für Arbeit und Soziales einem Gesetzentwurf (19/13958) der Bundesregierung für ein Paketboten-Schutz-Gesetz in geänderter Fassung zu. Für das Gesetz stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen und die FDP-Fraktion enthielt sich.

Keine Mehrheit im Ausschuss konnten zwei Anträge von Linken und Grünen erreichen. Die Linke hatte in ihrem Antrag (19/14022) eine umfassende Regulierung der Paketbranche gefordert. Die Grünen hatten in ihrem Antrag (19/13390) ebenfalls eine Nachunternehmerhaftung gefordert, sowie eine strenge Dokumentation der Arbeitszeiten und ein Verbandsklagerecht.

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll eine Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben für die KEP-Branche (KEP = Kurier-, Express- und Paketdienste) eingeführt werden. Vorbild sind bestehende Regelungen in der Baubranche und in der Fleischwirtschaft. Einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zufolge sind nun Speditionsunternehmen vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Es gilt demnach für die Beförderung von Paketen mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Die stationäre Bearbeitung von Paketen gehört insoweit zum Geltungsbereich des Gesetzes als sie in Verteilzentren für Pakete stattfindet.

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2. Ja zum SED-Opfer-Rehabilitierungsgesetz

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Nach intensiver Diskussion hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am Mittwoch die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR empfohlen (19/10817, 19/12086). Das Plenum berät am Donnerstag abschließend über die Vorlage, mit der unter anderem die Rehabilitierungsgesetze entfristet und Schwierigkeiten bei der Rehabilitierung von Heimkindern begegnet werden sollen.

Für das Gesetz stimmten die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Die Fraktionen von FDP und AfD votierten dagegen, die Fraktionen von Linken und Grünen enthielten sich. Ebenfalls abgestimmt wurde über eine Reihe von Anträgen. In der Debatte verwiesen Vertreter der Koalitionsfraktionen auf die nach der öffentlichen Anhörung im September vorgenommenen Änderungen am Entwurf, sodass es jetzt ein gutes Ergebnis gebe. Abgeordnete der Oppositionsfraktionen kritisierten unter anderem, dass an den Berichterstattergesprächen zu dem Gesetzentwurf nur die Regierungsparteien teilgenommen hätten, was dem Thema nicht angemessen gewesen sei. Zudem seien gute Anregungen des Bundesrates nicht übernommen worden. Die AfD monierte die Gleichbehandlung verschiedener Opfergruppen.

Eine weitere längere Debatte entspann sich zum Thema "Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe", zu dem die Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf eingebracht hatte (19/1689). Abgeordnete der übrigen Fraktionen sahen bei diesem Thema zwar Gesprächsbedarf, lehnten die von den Linken vorgeschlagene Lösung aber mit großer Mehrheit ab. In die Diskussion flossen auch die Ergebnisse eines Besuchs einer Gruppe von Ausschussmitgliedern in der Berliner Justizvollzugsanstalt Plötzensee ein. Der Leiter der Anstalt hatte nach einer öffentlichen Anhörung zu dem Thema die Einladung zu einem Besuch ausgesprochen. Einige Abgeordnete äußerten Unverständnis darüber, dass Die Linke an ihrem Gesetzentwurf festhalte, obwohl sich alle Experten in der Anhörung gegen die darin enthaltenen Vorschläge ausgesprochen hätten.

Erneut von der Tagesordnung gestrichen wurden Gesetzentwürfe von AfD, Die Linke und FDP zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (19/81,19/204, 19/218) sowie ein Antrag der AfD zur Befreiung der Antennengemeinschaften von der Vergütungspflicht für die Kabelweitersendung von Fernseh- und Hörfunksignalen gegenüber Verwertungsgesellschaften (19/5911). Der Ausschuss empfahl auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren wegen der deutschen Klimapolitik vor dem Bundesverfassungsgericht (1 BvR 2656/18).

Wie der Ausschussvorsitzende Stephan Brandner (AfD) mitteilte, hat es bei den Mitgliedern des Gremiums erneut einen Wechsel gegeben. Für das ausscheidende stellvertretende Mitglied Burkhart Lischka rückt Marianne Schieder (beide SPD) nach. Zu Beginn der Sitzung hatte Brandner mitgeteilt, dass der Berliner CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak wegen eines Anschlags auf sein Wahlkreisbüro nicht an der Sitzung teilnehmen könne.

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3. Weg frei für mehr Bürokratieentlastung

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat den Weg frei gemacht für weitere Maßnahmen zur Bürokratieentlastung. In ihrer Sitzung am Mittwoch stimmten die Abgeordneten mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und einem Nein der Linksfraktion für den "Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie" (19/13959, 19/14076) in geänderter Fassung. Darüber hinaus votierten sie per Entschließungsantrag dafür, noch in dieser Legislaturperiode Möglichkeiten für weitere Entlastungen auszuloten. Dafür stimmten alle Fraktionen außer Grünen und Linken, die sich enthielten.

In der Diskussion verwies ein Vertreter der Fraktion CDU/CSU auf erzielbare Einsparungen von bis zu 1,1 Milliarden Euro pro Jahr dank der nun angestrebten Maßnahmen von elektronischem Krankmeldeschein bis zur Digitalmeldung im Hotelgewerbe. Die SPD-Fraktion erklärte, man sehe weiteres Potenzial in der Digitalisierung; nicht nur Unternehmen und Verwaltung könnten hier entlastet werden, sondern auch die Umwelt. Man arbeite hin auf ein viertes Bürokratieentlastungsgesetz.

Weite Teile der Opposition begrüßten die Maßnahmen im Kern, bewerteten sie allerdings als halbherzig und nicht weit genug gehend. Dass Bürokratieabbau eine Daueraufgabe ist, sei eigentlich selbstverständlich, hieß es von der AfD-Fraktion. Ein Vertreter erwähnte Gewerbesteuer, Baurecht und Energiewende als weitere Bereiche, in denen man aktiv werden müsste. Die FDP-Fraktion erklärte ebenfalls, man erwarte mehr. Das Vergaberecht sei zu kompliziert, die Dokumentationspflichten für Unternehmen den Mindestlohn betreffend zu umfassend.

Die Linksfraktion konterte gerade in letzterem Punkt, Dokumentation sei hier durchaus nötig, da ein Unterlaufen der Mindestlohnvorgaben System habe. Es handele sich um weit mehr als ein paar schwarze Schafe, sagte ein Abgeordneter. Er wies darauf hin, dass Bürokratie nicht nur negativ zu werten sei. Genauso wie die Vertreterin der Grünen-Fraktion hob der Linken-Abgeordnete die Frage nach der Rechtssicherheit für Arbeitnehmer bei elektronischen Krankmeldungen hervor. Bisher haftet der Arbeitnehmer. Es könne nicht sein, dass ein am tatsächlichen Übermittlungsprozess gar nicht Beteiligter hafte, erklärte die Grünen-Abgeordnete. Eine Ministeriumsvertreterin sagte dazu, Arbeitnehmer blieben in der Pflicht, ihre Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Sollte es bei der elektronischen Übermittlung Störungen geben, hätten Arbeitnehmer immer noch die Papierform des Krankmeldescheins zur Hand.

Keine Mehrheit fand ein Antrag der FDP-Fraktion (19/14031) mit dem Titel "Smart Germany - Verwaltung digitalisieren, Bürokratie abbauen". Neben CDU/CSU und SPD lehnten auch Linksfraktion und Grüne den Antrag ab, die AfD-Fraktion enthielt sich.

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4. Weg frei für Mopedführerschein ab 15

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesländer können künftig selbständig darüber entscheiden, ob sie das derzeitige Mindestalter von 16 Jahren für die Führerscheinklasse AM (Mopeds bis maximal 45 km/h) dauerhaft auf 15 Jahre senken. Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Weg für eine entsprechende Regelung freigemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion Die Linke verabschiedete der Ausschuss eine Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" (19/12915), in dem sich die Regelung zum Mopedführerschein ab 15 findet, in der durch einen Antrag der Koalition geänderten Fassung anzunehmen. AfD-, FDP- und Grünenfraktion stimmten dagegen. Am Donnerstag wird der Bundestag über die Beschlussempfehlung abstimmen

Der Änderungsantrag von CDU/CSU- und SPD-Fraktion legt zum einen fest, dass die bisher befristete Möglichkeit, des "Punktabzuges im Fahreignungs-Bewertungssystem" bei freiwilliger erfolgreicher Teilnahme an einem Fahreignungsseminar entfristet wird. Zudem wird geregelt, dass Fahrerlaubnisinhaber beziehungsweise Antragsteller freiwillig ihre E-Mail-Adresse im örtlichen Fahrerlaubnisregister speichern lassen können. Schließlich soll noch ein Berufskraftfahrerqualifikationsregister geschaffen werden. Dem Änderungsantrag stimmten neben Union und SPD auch die FDP und die Linken zu, bei Enthaltung der Grünen- und Ablehnung der AfD-Fraktion.

Einstimmig angenommen wurde während der Sitzung ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, bis spätestens Ende 2020 einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Bußgeldkatalog-Verordnung "hinsichtlich des Gefüges der Regelsätze" vorzulegen.

Keine Mehrheit erhielten Änderungsanträge der FDP- und der Grünenfraktion. Die FDP hatte gefordert, eine bundesweit einheitliche Lösung für den Erwerb des Moped-Führerscheins ab 15 (AM15) zu schaffen. Die Grünen hatten sich grundsätzlich gegen den Moped-Führerschein ab 15 ausgesprochen.

Aus Sicht der Fraktion der Grünen sind die bei dem Modellprojekt "Moped mit 15" gemachten Erfahrungen kein Grund, eine grundsätzliche Ermächtigung für die Länder zu schaffen. Der damit erhoffte Mobilitätsgewinn stehe in keinem Verhältnis mit der damit verbundenen Entfernung von der Vision Zero, also dem Ziel von Null Verkehrstoten, sagte die Fraktionsvertreterin. Ein besser getaktetet Nachtverkehr würde den Jugendlichen mehr nutzen. In den Versuchsländern des Modellprojektes sei die Zahl der Unfälle erheblich gestiegen, sagte sie.

Eine gänzlich andere Auffassung gebe es dazu bei der Unionsfraktion, machte deren Vertreter deutlich. Damit würden die Mobilitätschancen der Jugendlichen gerade im ländlichen Raum steigen. Es gebe Fälle, in denen etwa Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen sehr weit auseinanderliegen würden. Eine Abdeckung durch den Nahverkehr sei nicht in allen Fällen möglich, so der Unionsvertreter. Daher sei die gefundene Regelung sehr erfreulich. Dass es keine bundesweit einheitliche Lösung geben werde, begründete die Unionsfraktion mit dem Verhalten der Länder in dieser Frage im Bundesrat, die nicht alle bereit gewesen seien, einer generellen AM15-Regelung zuzustimmen.

Auf Unterstützung traf die AM15-Regelung bei der AfD-Fraktion. Der ländliche Raum könne so ganz anders erschlossen werden, sagte der Fraktionsvertreter. In seinem Bundesland Sachsen-Anhalt seien die Unfallzahlen im Rahmen des Modellprojektes nicht angestiegen, sagte er. Bei 80 Prozent der Unfälle sei zudem nicht der jugendliche Mopedfahrer sondern der erfahrenere Verkehrsteilnehmer schuldig gewesen.

Das zum Moped-Führerschein ab 15 von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erstellte Gutachten komme zu dem Schluss, dass der Feldversuch nicht uneingeschränkt positiv zu bewerten sei, hieß es von Seiten der SPD-Fraktion. Allerdings gehe daraus auch hervor, dass der Anstieg der Unfallzahlen darauf zurückzuführen sei, dass mehr Menschen unterwegs gewesen seien, sagte die Fraktionsvertreterin. Weder sei alles toll, noch gebe es Grund, den Moped-Führerschein ab 15 zu verdammen, befand sie. Daher sei es die richtige Lösung, das Ganze in die Hoheit der Länder zu überstellen.

Nach Auffassung der FDP-Fraktion ist der Moped-Führerschein ab 15 ein Plus für die Mobilität der jungen Leute, da gerade im ländlichen Raum keineswegs alle Mobilitätsbedürfnisse durch den ÖPNV befriedigt werden könnten. Völlig realitätsfern sei es aber, unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Ländern zuzulassen. Wer also in Thüringen wohnt, seine Ausbildungsstätte oder seinen Sportverein aber in Hessen hat, müsse demnach das Moped an der Landesgrenze stehen lassen, sagte der Fraktionsvertreter. Besser sei daher eine bundesweit einheitliche Regelung.

Auch bei der Fraktion Die Linke gab es kein Verständnis für die Möglichkeit der unterschiedlichen Regelung einzelner Länder. Dies müsse bundesweit einheitlich geregelt werden, fordert der Fraktionsvertreter. Zugleich betonte er, die Frage, in welchen Alter jemand einen Führerschein erlangen darf, müsse losgelöst vom Zustand des ÖPNV betrachtet werden. Es dürfe nicht sein, dass die Defizite beim Nahverkehr als Gründe für den Moped-Führerschein ab 15 angeführt werden.

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5. E-Dienstwagengesetz vertagt

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die abschließende Beratung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/13436, 19/13712) auf Wunsch der Koalition vertagt. Mit dem Gesetzentwurf sollen neben einer besseren Förderung von Elektro- Dienstwagen auch zahlreiche weitere Änderungen im Steuerrecht, wie etwa bei den Verpflegungskostenpauschalen bei Dienstreisen, umgesetzt werden. Vertagt wurde damit auch die abschließende Beratung mehrerer Oppositionsanträge (19/6007, 19/6490, 19/10280). Die weitere Beratung ist jetzt für die kommende Sitzungswoche vorgesehen.

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6. Ja zu mehr Kooperation mit Nordafrika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat am Mittwochmorgen mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD grünes Licht für einen Antrag (19/13510) der Koalitionsfraktionen zu einer verstärkten entwicklungspolitischen Kooperation mit den Staaten des westlichen Mittelmeerraums gegeben. Die Abgeordneten wollen gemeinsam mit der Europäischen Union neue Gesprächsplattformen schaffen und mit Ländern wie Tunesien und Marokko in Feldern wie Meeres- und Küstenschutz, Handel und Beschäftigungsförderung sowie bei der Bekämpfung von Schmuggel, Menschenhandel und Schleuserkriminalität enger zusammenarbeiten. Gegen den Antrag stimmten die Fraktionen von AfD, FDP und Grünen. Die Linksfraktion enthielt sich.

Vorbild für den Mittelmeerraum könne die Kooperation der Ostseeanrainer sein, die stark auf kommunale und regionale Partnerschaften setze, betonte ein Vertreter der Unionsfraktion. Er verwies unter anderem auf die großen Ressourcen an Sonne und Wind in den nordafrikanischen Staaten, die für den europäischen Energiesektor interessant seien. Wichtig sei eine engere Vernetzung aber auch in den Bereichen Bildung und Hochschule.

Die SPD bekräftigte die Forderung im Antrag, in den von der EU geplanten Freihandelsabkommen die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie der sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Standards zu verankern. Außerdem müsse sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Arbeit der politischen Stiftungen in den nordafrikanischen Staaten nicht mehr eingeschränkt werde.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion bleibt unklar, wie die Koalition die zahlreichen Forderungen im Antrag umsetzen und so die Situation vor Ort verbessern will. Außerdem kritisierte sie, dass Union und SPD sich für einen Ausbau der Sonderinitiativen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie für die Umsetzung des UN-Migrationspakts aussprechen. Positiv würdigte ein Vertreter der Fraktion hingegen, dass Union und SPD kleine und mittelständische Unternehmen in Nordafrika stärker fördern wollen.

Die FDP bemängelte ebenfalls, dass der Antrag viele Forderungen aufstelle, aber kaum konkrete Ideen zu deren Umsetzung liefere. So bleibe unklar, wie die Fraktionen die Situation der politischen Stiftungen tatsächlich verbessern und beim Ausbau der digitalen Infrastruktur helfen wollen.

Ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezweifelte mit Blick auf den Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2020 außerdem die Realisierbarkeit der Forderungen. Darüber hinaus fehlten wichtige Themenfelder wie der Umgang mit irregulärer Migration und die Schaffung sicherer Fluchtwege.

Eine Vertreterin der Linksfraktion kritisierte vor allem die von der EU geplanten Freihandelsabkommen, die ihrer Ansicht nach eine eigenständige soziale und wirtschaftliche Entwicklung der nordafrikanischen Staaten konterkarierten und zuvorderst der EU starke Mitspracherechte sicherten. Auch bei der Kooperation im Energiebereich stehe der Nutzen für Europa im Vordergrund und erst in zweiter Linie die Vorteile für die Staaten Nordafrikas.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1177 - 23. Oktober 2019 - 13.03 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2019

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