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BUNDESTAG/9046: Heute im Bundestag Nr. 1193 - 24.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1193
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 24. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 16.35 Uhr

1. Verkehrs-Etat mit Änderungen beschlossen
2. Schutz vor steigenden Mieten
3. Schutz bei Restschuldversicherungen


1. Verkehrs-Etat mit Änderungen beschlossen

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Donnerstag den Etatentwurf für das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/11800, Einzelplan 12) beschlossen. Den um Vorschläge der Berichterstatter sowie um beschlossene Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ergänzten Einzelplan beschloss der Ausschuss mit Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Sämtliche Änderungsanträge der Opposition wurden abgelehnt. Vertreter der Koalitionsfraktionen kündigten weitere Änderungsanträge zur Bereinigungssitzung an.

Der Ausschuss nahm im Zusammenhang mit der Einzelplanberatung zudem drei Maßgabebeschlüsse der Koalitionsfraktionen mehrheitlich an. Grundlage dafür waren Berichte des Bundesrechnungshofes "zum Bau der 5. Schleusenkammer Brunsbüttel", "zur Prüfung der Vorplanung der Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung" sowie "zur aktuellen finanziellen Situation der Deutschen Bahn AG". Beim Thema Maut verwiesen Vertreter der Opposition auf den geplanten Untersuchungsausschuss, dessen Einsetzung am Freitag beraten wird.

In der Diskussion mit Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) thematisierten die Berichterstatter sowie Mitglieder des Ausschusses unter anderem Probleme beim Mittelabfluss im investiven Bereich, die Autobahn GmbH und die Konzessionsabgabe im Bereich von Autobahnraststätten. Einen Schwerpunkt bildeten zudem Debatten rund um die Deutsche Bahn. Neben dem Ausbau von Schienenwegen und der Elektrifizierung thematisierten die Abgeordneten dabei unter anderem die Ausgabe sogenannter Hybrid-Anleihen der Deutschen Bahn und deren Modalitäten.

Im ergänzten Regierungsentwurf waren für das Haus von Minister Scheuer im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 30,9 Milliarden Euro vorgesehen. Gegenüber dem Soll-Ansatz für 2019 ist das ein Aufwuchs von 541,7 Millionen Euro oder 1,8 Prozent. Mit der Ergänzung des Haushaltes auf Grundlage des Klimapakets der Großen Koalition erhöhte sich der Ausgabeansatz gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf um 1,047 Milliarden Euro. Eine Milliarde Euro davon wird zur Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn zur Verfügung gestellt. Mit der als Investition verbuchten Eigenkapitalerhöhung sind im Regierungsentwurf für das kommende Jahr investive Mittel in Höhe von 18,8 Milliarden Euro veranschlagt.

Gegenüber dem Regierungsentwurf sehen die nun beschlossenen Berichterstattervorschläge rund 12,6 Millionen Euro weniger Ausgaben vor. Diese Verringerung ergibt sich den Vorschlägen zufolge durch eine Verschiebung der Ersatzbeschaffung zweier Versetzfahrzeuge im Bereich Lotsenwesen in die kommenden Haushaltsjahre, für die die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen eingestellt werden. Zudem sollen den Vorschlägen zufolge beispielsweise die "Zuschüsse für Präventionsmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit" im kommenden Jahr um zusätzliche 1,5 Millionen Euro auf 15,4 Millionen Euro aufgestockt werden. Weitere Änderungen nach den Berichterstattervorschlägen hatten sich beispielsweise auf eine Änderung der Gruppierung beim Bundesprogramm "Zukunft Schienengüterverkehr" bezogen. Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktion dienten wiederum der formalen Anpassung dieses Vorschlags an den zwischenzeitlich ergänzten Regierungsentwurf.

Der Haushaltsausschuss wird die Einzelpläne des inzwischen von der Bundesregierung ergänzten Haushaltsentwurfes nach aktueller Planung bis zum 13. November 2019 beraten. Anfang November 2019 wird zudem die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vorliegen. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 14. November 2019 vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes in der Ausschussfassung ist vom 25. bis zum 29. November 2019 terminiert.

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2. Schutz vor steigenden Mieten

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Der Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Mieterinnen und Mieter vor Überlastung durch steigende Mieten zu schützen und dazu rechtssichere regionale Mietobergrenzen ermöglichen (19/14369). Im Einzelnen soll unter anderem der maximal zulässige Mietanstieg auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete in Wohnraummangelgebieten auf höchstens drei Prozent im Jahr begrenzt und der Anstieg der Mietobergrenze bei der ortsüblichen Vergleichsmiete deutlich gebremst werden. Dazu soll bundesweit die ortsübliche Vergleichsmiete auf Basis neuer Mietverträge der letzten 20 statt 4 beziehungsweise 6 Jahre berechnet werden. Qualifizierte Mietspiegel sollen auf eine rechtssichere und gerichtsfeste Grundlage gestellt werden. Zur Begründung heißt es, in Metropolen und kreisfreien Großstädten seien die Mieten in den letzten Jahren so stark gestiegen, dass die dort wohnenden Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt mittlerweile rund 30 Prozent ihres Nettoeinkommens dafür aufwenden müssten. Trotz mietrechtlicher Änderungen stiegen die Mieten immer weiter.

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3. Schutz bei Restschuldversicherungen

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Der Bundestag soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auffordern, den Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen per Gesetz effektiver zu schützen. Ein entsprechender Entwurf soll dem Antrag der Fraktion (19/14386) zufolge einen Deckel von 1,5 Prozent bezogen auf die Restschuldversicherungsbeiträge vorsehen und sich auf sämtliche Zuwendungen vom Versicherer an das vermittelnde Kreditinstitut beziehen. Weiter soll er unter anderem eine zeitliche Entkoppelung von mindestens einer Woche zwischen dem tatsächlichen Zustandekommen vom Kredit- und vom Restschuldvertrag vorsehen, die Kreditfinanzierung der Restschuldversicherung untersagen, für Kostentransparenz sorgen und verbindliche sanktionsbewehrte Mindeststandards für alle Vermittlerinnen und Vermittler von Restschuldversicherungen vorsehen. Zur Begründung schreiben die Antragsteller unter anderem, Untersuchungen zeigten, dass es sich bei Restschuldversicherungen oft um überteuerte, teilweise nicht passende Produkte handelt, über deren Kosten und Konditionen die Verbraucherinnen und Verbraucher kaum aufgeklärt würden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1193 - 24. Oktober 2019 - 16.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2019

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