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BUNDESTAG/9079: Heute im Bundestag Nr. 1226 - 05.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1226
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 5. November 2019, Redaktionsschluss: 12.27 Uhr

1. Transparente Gesetzgebung
2. Transparenz in der Gesetzgebung
3. Feiertagsfahrverbote für Lkw thematisiert
4. Straßenbrücken in Baden-Württemberg
5. FDP fragt nach Luftverkehrsabgabe


1. Transparente Gesetzgebung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Das Kabinett habe im November 2018 eine "Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren" getroffen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14258) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13280), in der nach Einflussnahme von Interessensvertretern auf den Regierungsentwurf "eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b)" gefragt wurde. Hierdurch solle "die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", heißt es in der Antwort weiter.

Daneben sei vereinbart, auch die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Stellungnahmen auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht. Der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens könne zudem auf der Internetseite des gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden.

Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass es "weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar" sei, Informationen und Daten etwa zu Veranstaltungen, Sitzungen und Terminen nebst Teilnehmern vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Parlamentarische Kontrolle sei "politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle".

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2. Transparenz in der Gesetzgebung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Das Kabinett habe im November 2018 eine "Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren" getroffen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14259) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13282), in der nach Einflussnahme von Interessensvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung" gefragt wurde. Hierdurch solle "die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen", heißt es in der Antwort weiter.

Daneben sei vereinbart, auch die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Stellungnahmen auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht. Der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens könne zudem auf der Internetseite des gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden.

Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass es "weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar" sei, Informationen und Daten etwa zu Veranstaltungen, Sitzungen und Terminen nebst Teilnehmern vollständig zu erfassen und zu dokumentieren. Parlamentarische Kontrolle sei "politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle".

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3. Feiertagsfahrverbote für Lkw thematisiert

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Feiertagsfahrverbote für Lkw thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/14236). Die Abgeordneten verweisen in der Vorlage darauf, dass das Feiertagsfahrverbot im Paragraph 30 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt sei. Bislang gebe es für bundesuneinheitliche Feiertage drei regionale Lkw-Fahrverbote. Aufgrund des Beschlusses der Landtage von Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, den Reformationstag als gesetzlichen Feiertag einzustufen, sei ein weiteres regionales Lkw-Fahrverbot zu erwarten, heißt es in dem Antrag. Für den Güterverkehr bedeuten die regionalen Fahrverbote aus Sicht der Liberalen eine Erschwernis, "insbesondere hinsichtlich der Lieferkette" sowie eine Erhöhung der Kosten. Für die Fahrer selbst bedeuteten die regionalen Fahrverbote, "dass diese mehr Zeit auf Parkplätzen verbringen als unbedingt notwendig".

Gefragt wird nun, ob von Seiten der Bundesregierung eine Novelle des Paragraphen 30 Absatz 3 StVO geplant ist, um somit die Möglichkeit einzuräumen, keine regionalen Fahrverbote bei bundesuneinheitlichen Feiertagen anzuordnen. Wissen wollen die Abgeordneten auch, wie hoch die wirtschaftlichen Kosten für Unternehmen sind, die durch die Verzögerung in der Lieferkette entstehen. Schließlich erkundigen sich die Liberalen bei der Bundesregierung, was aus ihrer Sicht gegen die Vereinheitlichung von Feiertagen und Fahrverboten auf Bundesebene spricht.

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4. Straßenbrücken in Baden-Württemberg

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach dem Zustand der Brücken in Baden-Württemberg erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/14203). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sich die Zustandskategorien für Brücken an Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg seit 2010 verändert haben. Gefragt wird auch, wie viele Bundesmittel für die Sanierung von Brücken an Bundesfernstraßen in Baden-Württemberg für die Jahre 2020 bis 2021 vorgesehen sind.

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5. FDP fragt nach Luftverkehrsabgabe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Den innerdeutschen Luftverkehr thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/14230). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, auf welchen Betrag die Luftverkehrsabgabe angehoben werden muss, "damit die Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent im Bahnverkehr finanziert werden kann". Ob die Bundesregierung die Luftverkehrsabgabe auf innerdeutsche Flüge weiter anheben wird, um die Mehrwertsteuerreduzierung der Bahn zu finanzieren, auch "wenn der innerdeutsche Luftverkehr abnimmt", ist für die FDP-Fraktion ebenfalls von Interesse.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1226 - 5. November 2019 - 12.27 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2019

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