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BUNDESTAG/9099: Heute im Bundestag Nr. 1246 - 07.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1246
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 7. November 2019, Redaktionsschluss: 12.35 Uhr

1. Gesetzentwurf zu Parlamentsverkleinerung
2. Gesetz zu Handel mit Brennstoffemissionen
3. Forschungsstandort Berlin-Tegel
4. Grüne für Ende von Atomvertrag
5. Vorschläge zur Bioökonomiestrategie
6. Bildungsnachweise auf Blockchain


1. Gesetzentwurf zu Parlamentsverkleinerung

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/14672) mit dem Ziel einer Verkleinerung des Bundestages bei künftigen Wahlen vorgelegt. Darin verweisen die drei Fraktionen darauf, dass die Zahl der Abgeordneten mit 709 seit der letzten Bundestagswahl deutlich über der gesetzlichen Sollgröße von 598 liegt. Gemessen an derzeitigen Umfragewerten sei es "nicht unwahrscheinlich, dass ein Bundestag, der aktuell gewählt werden würde, bei einem unveränderten Wahlrecht eine Mitgliederzahl von weit über 800 aufwiese".

Nach dem Gesetzentwurf soll das System der personalisierten Verhältniswahl beibehalten, aber die Zahl der sogenannten Überhangmandate "und somit auch die Zahl der durch sie erforderlich werdenden Ausgleichsmandate" deutlich reduziert werden. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält als ihr nach dem Verhältnis der Zweitstimmen zustehen würden, und ziehen Ausgleichsmandate für andere Parteien nach sich.

Um die Entstehung von Überhangmandaten möglichst zu vermeiden, soll das Verhältnis von Listen- und Direktmandaten nach dem Willen der drei Fraktionen zugunsten der Listenmandate auf etwa 60 zu 40 verändert werden. Dazu soll die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 250 verringert, die Gesamtsitzzahl dagegen von 598 auf 630 erhöht werden. Zudem soll dem Gesetzentwurf zufolge "eine Vorabverteilung von Sitzen auf die Parteien in den Ländern" entfallen, da auch dieses sogenannte Sitzkontingentverfahren "zu unnötigem Ausgleichbedarf für andere Parteien" führe.

Mit dem Gesetzentwurf werde die Gefahr eines übermäßigen Ansteigens der Sitzzahl über die Sollgröße hinaus "insgesamt deutlich reduziert", schreiben die drei Fraktionen in der Begründung. Damit werde die Größe des Bundestages "konstanter und vorhersehbarer".

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2. Gesetz zu Handel mit Brennstoffemissionen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (19/14746) vorgelegt. Der Gesetzentwurf steht am Freitagnachmittag das erste Mal auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Mit dem Entwurf soll ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt werden. In diesen Sektoren fehle bislang ein wirksames, auf der CO2-Intensität der Heiz- und Kraftstoffe basierendes Preissignal, das einen Anreiz für die Senkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe und für den Umstieg auf klimaschonende Technologien und Energieträger setzt, schreibt die Bundesregierung.

Der Emissionshandel führe zu einer absoluten Mengenbegrenzung der Emissionen und durch die Pflicht, Zertifikate für die Nutzung der Umweltressource Luft und Atmosphäre zu erwerben zu einem Preis auf CO2. Daraus ergeben sich Preise bei Brenn- und Kraftstoffen, "die sich stärker am CO2-Gehalt ausrichten", schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Das Gesetz sehe die Festlegung jährlicher Emissionsmengen vor, die von Jahr zu Jahr geringer werden und die zur Einhaltung der Sektorziele nach dem Bundesklimaschutzgesetz (19/14337) sowie zur Minderungsverpflichtung nach der EU-Klimaschutzverordnung beitragen.

Das nationale Emissionshandelssystem erfasse die Emissionen insbesondere aus der Verbrennung von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel. Im Sektor Wärme umfasse das System die Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS). Auch im Verkehrsbereich umfasse das System Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe, jedoch nicht den Luftverkehr, der dem EU-ETS unterliege.

Während einer Einführungsphase werde ein Festpreissystem eingeführt, bei dem Zertifikate an die Verantwortlichen verkauft würden. Dadurch entstehe ein "verlässlicher Preispfad", heißt es im Entwurf weiter. Im ersten Jahr betrage der Preis zehn Euro und steige bis 2025 auf 35 Euro. In dieser Phase sei die überjährige Übertragbarkeit der Zertifikate ausgeschlossen. Gleichzeitig werde eine Handelsplattform aufgebaut, die eine Auktionierung der Zertifikate und den Handel ermöglichen soll. Für das Jahr 2026 gelte ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 35 Euro und 60 Euro pro Zertifikat. Auf Grundlage einer Evaluation soll im Jahr 2025 festgelegt werden, inwieweit Höchst- und Mindestpreise für die Zeit ab 2027 sinnvoll und erforderlich seien.

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3. Forschungsstandort Berlin-Tegel

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung soll sich für die zügige Planung und Realisierung des zukünftigen Forschungs- und Industrieparks am Standort des jetzigen Flughafens Berlin-Tegel einsetzen. Das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/14826), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Die Grünen verlangen zudem von der Bundesregierung, sich für eine leistungsfähige Standorterschließung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Radschnellwege auszusprechen und dies durch die Sicherstellung der Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes sowie der Bereitstellung ausreichender Mittel für den Ausbau von Radschnellwegen zu unterlegen.

Die Abgeordneten verweisen in der Vorlage auf den Konsensbeschluss vom Bund, dem Land Berlin und dem Land Brandenburg aus dem Jahr 1996, in dem die Schließung des Flughafen Tegels sechs Monate nach der Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) beschlossen worden sei. Seinerzeit hätten im Anschluss im Jahr 2008 die Planungen zur Nachnutzung des Flughafens Tegel begonnen. Partnerin des Landes Berlin sei auf Bundesebene die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), mit der eine Kooperationsvereinbarung geschlossen worden sei, schreiben die Grünen. Darin enthalten sei die Verpflichtung, "die bundeseigenen Flächen am Flughafen Tegel im Sinne des gemeinsamen Standortprofils zu entwickeln und zu verwalten".

Im Masterplan Berlin TXL seien in mehreren Phasen die Grundlagen für die Realisierung des Forschungs- und Industrieparks für urbane Technologien "Berlin TXL - The Urban Tech Republic" erarbeitet worden, heißt es weiter. 2011 habe das Berliner Abgeordnetenhaus den neuen Zielen des Flächennutzungsplans und Landschaftsprogramms zugestimmt.

Auf dem insgesamt 460 Hektar großen Areal werde ein dichtes Netzwerk aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Industrie entstehen, schreiben die Grünen. In das markante Terminal A werde die Beuth Hochschule für Technik Berlin mit ihrem Fachbereich für "Urban Technologies" einziehen. Rund um das Terminal A würden Quartiere entstehen, in denen weitere Forschungs- und forschungsnahe Einrichtungen sowie kleine, mittlere und große Gewerbe- und Industriebetriebe sesshaft werden. Insgesamt sollen der Vorlage zufolge rund 5.000 Studenten den Campus Berlin TXL besiedeln.

In die großen Hangars werde die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie (BFRA) einziehen, "denn auch Brand- und Katastrophenschutz gehören zu den großen Themen in den Städten der Zukunft", heißt es in dem Antrag weiter. Die Terminals B und D seien als Gründer- und Technologiezentren für Startups und als Kongressflächen vorgesehen. Der zentrale Teil der ehemaligen Start- und Landebahnen werde als Fläche für die industrielle Produktion und als Experimentierfeld für die Erprobung innovativer Technologien zur Verfügung stehen. Den Angaben der eigens gegründeten Tegel Projekt GmbH zufolge könnten sich insgesamt bis zu 1.000 Unternehmen ansiedeln, schreiben die Grünen. Dies könne etwa 20.000 Arbeitsplätze allein für den Forschungs- und Industriepark schaffen.

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4. Grüne für Ende von Atomvertrag

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Der deutsch-brasilianische Atomvertrag soll nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gekündigt werden. "Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie dem eigenen Atomausstieg gerecht wird und diese Kooperation mit Brasilien endlich beendet", schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/14824). Die Bundesregierung solle stattdessen Brasilien beim Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen und die wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Brasilien in allen Bereichen der erneuerbaren Energieversorgung verstärken, heißt es weiter.

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5. Vorschläge zur Bioökonomiestrategie

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Biotechnologie ist aus Sicht der FDP-Fraktion ein Antrieb für die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands und birgt enorme Potenziale für die Zukunft des Menschen. Dennoch ist die Biotechnologiebranche in Deutschland weiterhin durch Skepsis der Bevölkerung und restriktive Gesetze gehemmt, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/14742 ). Durch Untätigkeit der Bundesregierung würden, wie im Falle der grünen Gentechnik durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), forschungs- und fortschrittsbeschränkende Tatsachen geschaffen.

Bioökonomie beschreibe die Transformation von einer marktwirtschaftlichen erdölbasierten Wirtschaft hin zu einer Marktwirtschaft, in der fossile Ressourcen durch verschiedene nachwachsende Rohstoffe ersetzt werden. Sie sei somit ein Baustein einer postfossilen Wirtschaft.

Anwendungen aus dem Bereich der Biotechnologie würden als Querschnittstechnologien bereits heute einen wertvollen Beitrag für den Alltag der Menschen leisten, unterstreicht die FDP-Fraktion. Im Rahmen der Bioökonomie seien biotechnologische Anwendungen nicht wegzudenken. Die Bioökonomie umfasse verschiedene Sektoren und Systeme, die sich der Produktion und Nutzung von biologischen Ressourcen bedienen, dazu gehören unter anderem Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen. Ziel sei es, biobasierte Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu ermöglichen. Aufgrund globaler Herausforderungen wie klimatische Veränderungen und eine wachsende Weltbevölkerung bedürfe es innovativer Technologien für Produktion und Verbrauch.

Die Bundesregierung habe seit 2010 unterschiedliche Projekte zur Förderung der Bioökonomie in Deutschland aufgelegt. In Anbetracht dieser langen Erfahrung, falle der Entwurf zur Nationalen Bioökonomiestrategie gerade in Hinblick auf Biotechnologien sehr unkonkret aus, schreiben die Abgeordneten.

Der Entwurf nenne an vielen Stellen zwar das große Potenzial der biobasierten Wirtschaft und betone die Notwendigkeit eines erfolgreichen Technologietransfers. Allerdings vermissen die Abgeordneten eine mit Zahlen unterlegte Bestandsaufnahme, eine vorausschauende Beurteilung des Potenzials verschiedener Technologien und eine darauf aufbauende Schwerpunktsetzung sowie quantifizierbare Ziele der Strategie. Wie die Strategie mit der ebenfalls in Erarbeitung befindlichen Bioagenda zusammenwirken soll, bleibe offen. Nicht adressiert werde zudem die rückläufige Investitionsbereitschaft des deutschen Kapitalmarktes.

Schlechte Aussichten bei der Suche nach technisch informierten Wagniskapitalgebern und die oft voreingenommene Haltung vieler Verbraucher gegenüber Schlüsseltechnologie wie der Gentechnik stünden dem Prosperieren der deutschen Biotechnologie im Weg. Beides sorge für Hürden bei der Erforschung und Markteinführung innovativer biobasierter Produkte. Die Chancen für eine Steigerung der Flächeneffizienz in der Landwirtschaft, die Steigerung der Biodiversität und das Potential, Lebensmittel gesünder zu machen, würden dadurch ungenutzt bleiben. Die Nationale Bioökonomiestrategie der Bundesregierung muss dem stärker Rechnung tragen.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, "SMARTe Ziele" in der Bioökonomiestrategie zu verankern. "SMART" stehe für Ziele, die spezifisch, messbar, attraktiv im Sinn der Zielvereinbarung, realistisch und eindeutig terminiert sind. Die Bioökonomiestrategie soll an sektorspezifische Meilensteine und Zielvorgaben ausgerichtet werden. Zudem sollen die Indikatoren nicht einzig auf den Beitrag der Bioökonomie an Nachhaltigkeitszielen und den Sustainable Developement Goals beschränkt werden. Eine führende Rolle Deutschlands in der Biotechnologie-Forschung, gemessen beispielsweise an Patenten, die aus geförderten Projekten hervorgegangen sind und ihre Umsetzung in marktfähige Produkte, muss Teil laut FDP-Fraktion des Zielekanons sein. Auch die damit verbundene Schaffung von Arbeitsplätzen und der Beitrag zur Bruttowertschöpfung sollen berücksichtigt werden.

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6. Bildungsnachweise auf Blockchain

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) In ihrer Blockchain-Strategie hat die Bundesregierung beschlossen, die Blockchain-basierte Verifikation von Leistungsnachweisen zu prüfen. Technisch kann dabei auf viele bereits vorhandene Lösungen aufgebaut werden, schreibt die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/14784). Es fehle jedoch an der Vernetzung und am Bewusstsein für die Möglichkeiten. Ein Hackathon, also eine kollaborative Soft- und Hardwareentwicklungsveranstaltung, setze an diesen Stellen an.

Das Grundprinzip der Blockchain basiere darauf, dass die Transaktionshistorie auf verschiedene Systeme transparent und unveränderlich verteilt und somit Daten verifiziert und gesichert werden. Gleichzeitig komme es ohne zentralen Speicher aus, was die Resistenz gegen Manipulation beispielsweise von Abschlussnoten deutlich erhöhe.

Durch die Einbindung kreativer Akteure aus der Privatwirtschaft könnte eine entsprechende Anwendung schneller zur Marktreife geführt werden als wenn jede Hochschule ihr System in eigener Regie umstelle. Dadurch würden relevante Akteure vernetzt. Ferner erhalte die Anwendung bei Entscheidern an den Hochschulen große Aufmerksamkeit. Staatliche Regulierung müsse in der Folge sicherstellen, dass die Anerkennung der digitalen Leistungsnachweise gegeben ist, fordert die FDP-Fraktion.

Das European Credit Transfer System (ECTS) leiste zwar bereits jetzt einen starken Beitrag zur Vergleichbarkeit von Studiengängen und vereinfache den Studierenden Mobilität beim Hochschulwechsel innerhalb Europas. Die traditionelle Verwaltung der ECTS benötige jedoch Ressourcen wie Papier, Zeit und Geld.

Das (Hoch-)Schulsystem in Deutschland zeichne sich bereits durch ein hohes Maß an Dezentralität und eine Vielzahl teils sehr autonomer Akteure aus. Die dezentrale Abbildung der CP und anderer erworbener Zertifikate auf einer Blockchain ermögliche die ressourcensparende Beschleunigung von Verwaltungs- und Dokumentationsprozessen. So könne etwa der Wechsel einer Hochschule, der Nachweis des Studierendenstatus für spezielle Services und Ermäßigungen oder der Nachweis erbrachter Leistungen im Rahmen eines BAföG-Antrages für Studierende so einfach werden wie Onlineshopping.

Im Anschluss an das Studium könnten die digitalen Zeugnisse für Bewerbungen einfach und vertrauenswürdig geteilt werden. Damit könnten ganz neue Möglichkeiten für automatisiertes Job-Matching entstehen, vor allem verringere sich aber der Aufwand für die Überprüfung der Korrektheit von angegebenen Leistungen im Lebenslauf. Die Hoheit über die eigenen Daten müsse dabei immer bei dem Einzelnen bleiben.

Bei der Erarbeitung der aktuellen Fassung der DSGVO ist nach Ansicht der FDP-Fraktion die Blockchain-Technologie mit ihren Möglichkeiten und Anforderungen nicht mitbedacht. Deshalb sei zu empfehlen auf Grundlage des Berichts der EU-Kommission, über die Bewertung und Überprüfung der DSGVO vom 25. Mai 2020 sowie Folgeberichten (Art. 97 DSGVO) darüber zu entscheiden, welche Reformen notwendig sind, um die rechtskonforme Umsetzung der DSGVO in blockchain-basierten Anwendungen zur Verwaltung und Verifikation von Leistungsnachweisen zu unterstützen.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, noch im Jahr 2020 einen Hackathon als Auftakt für einen Innovationsprozess auszurichten. Damit soll die weitere Entwicklung von blockchainbasierten Lösungen für die einfache und vertrauenswürdige Speicherung und Authentifizierung von Leistungsnachweisen angestoßen und beworben werden. Zudem soll im Rahmen eines Bund-Länder-Treffens Strategien zur Nutzung von Distributet Ledger Technologien (DLT) beschlossen werden, die sicherstellen, dass alle Bildungsabschlüsse sowie Studien- und Prüfungsleistungen bis zum Jahr 2021 datenschutzkonform digital abrufbar sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1246 - 7. November 2019 - 12.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2019

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