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BUNDESTAG/9104: Heute im Bundestag Nr. 1251 - 07.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1251
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 7. November 2019, Redaktionsschluss: 16.06 Uhr

1. LKA-Beamtin berichtet über Versäumnis
2. AfD: Denkmal für Opfer des Sozialismus


1. LKA-Beamtin berichtet über Versäumnis

1. Untersuchungsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Eine Oberkommissarin aus dem Berliner Landeskriminalamt hat dem 1. Untersuchungsausschuss ("Breitscheidplatz") über Ermittlungen gegen den späteren Attentäter Anis Amri wegen Rauschgifthandels berichtet und dabei ein Versäumnis ihrer Behörde hervorgehoben. Sie sei "aus allen Wolken gefallen", als sie habe feststellen müssen, dass ein von ihr verfasster Bericht über Amris Drogenaktivitäten ohne Folgen geblieben war, sagte die Zeugin A. B. in ihrer Vernehmung am Donnerstag. Die heute 38-jährige Beamtin hatte im April 2016, als sie noch in der Ausbildung war, ihre Tätigkeit in dem für die Abwehr radikalislamischer Bestrebungen zuständigen Staatsschutz-Kommissariat 541 begonnen.

Sie habe dort ein Büro mit dem damaligen Kriminaloberkommissar L. geteilt, der ihr als "Bärenführer" zugeordnet gewesen sei, berichtete sie. Aufgabe des "Bärenführers" ist es, Berufsanfängern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Gleich zu Beginn sei ihr deutlich gemacht worden, dass sie einen Großteil ihrer Arbeitszeit mit dem Fall Amri verbringen werde, den L. damals gemeinsam mit zwei weiteren Kollegen federführend betreut habe. Sie habe dabei unterstützend wirken sollen.

Während ihrer Probezeit im Kommissariat sei sie noch mit zwei weiteren Islamisten befasst gewesen, berichtete die Zeugin. Im einen Fall sei es um die Vorbereitung einer Abschiebung gegangen, im anderen um die Klärung einer Identität. Amri sei indes in jenen Monaten ihr "einziger großer Fall" gewesen. Über die damalige Einschätzung des späteren Breitscheidplatz-Attentäters durch das Berliner LKA sagte sie: "Er war kein kleiner Fisch, sondern einer, den man schon ernst genommen hat." Das gehe allein schon daraus hervor, dass sie als Beamtin in der Probezeit nur unter Anleitung erfahrener Kollegen damit befasst gewesen sei. Weniger wichtige Sachverhalte habe man sie auch selbständig bearbeiten lassen.

Im wesentlichen sei sie damit beschäftigt gewesen, Übersetzungen abgehörter Telefonate Amris auszuwerten. Der Tunesier wurde überwacht, weil die Behörden in Nordrhein-Westfalen ihn nach Hinweisen auf Anschlagspläne als islamistischen Gefährder eingestuft hatte. In Berlin entstand im Sommer 2016 allerdings der Eindruck, es nicht mit einem religiösen Fanatiker, sondern gewöhnlichen Kriminellen zu tun zu haben. Daraus ergab sich die Frage, ob sich womöglich mit einer neuen Begründung eine richterliche Genehmigung erwirken ließ, die Überwachung fortzusetzen.

In einem Gespräch mit dem zuständigen Oberstaatsanwalt habe dieser angeregt, alle Erkenntnisse über Amris Aktivitäten auf dem Drogenmarkt zusammenzufassen als Grundlage eines entsprechenden Antrages. Ihr "Bärenführer" L. habe sie beauftragt, "mal einen kurzen Bericht" zu schreiben, sagte die Zeugin. Er selbst wollte die zugehörige Strafanzeige verfassen. Dies sei auch geschehen, wie sie später von L. erfahren habe. Als sie den ersten Entwurf vorgelegt habe, habe es geheißen: "Na ja, er sollte schon noch ausführlicher sein." Sie habe schließlich einen Text von zehn Seiten abgeliefert, in dem die Rede von "banden- und gewerbsmäßigem" Rauschgifthandel Amris war.

Sie habe diese Formulierung mit Absicht gewählt, betonte die Zeugin, weil sich sonst eine Telekommunikationsüberwachung nicht hätte begründen lassen. L. versäumte allerdings, Bericht und Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Dies geschah erst nach dem Anschlag, freilich in einer Fassung, in der Amri nur noch als Kleindealer erschien. Sie habe das "schmerzhaft" empfunden, sagte die Zeugin: "Ich war der Meinung, dass alles seinen korrekten Gang ging. Ich bin aus allen Wolken gefallen, als sich herausstellte, dass das nicht so war."

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2. AfD: Denkmal für Opfer des Sozialismus

Kultur und Medien/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion spricht sich für die Errichtung eines Denkmals für die Opfer von Sozialismus und Kommunismus in der ehemaligen DDR "an zentraler, sichtbarer und öffentlich gut zugänglicher Stelle" in Berlin aus. In ihrem entsprechenden Antrag (19/14765) fordert sie die Bundesregierung auf, gemeinsam mit dem Land Berlin einen offenen Wettbewerb zur Gestaltung des Denkmals auszuschreiben und dafür die Opferverbände der kommunistischen Gewaltherrschaft, wissenschaftliche Institutionen sowie die ostdeutschen Bundesländer als Kuratoren hinzuzubitten. Ergänzt werden soll das Denkmal durch ein Dokumentationszentrum unter der Federführung wissenschaftlicher Institutionen wie etwa dem Forschungsverband SED-Staat.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion bietet eine zentrale Gedenkstätte den Opfern der SED-Diktatur und ihren Hinterbliebenen einen würdevollen Ort des Gedenkens und der Trauer. Ein nationales Denkmal könne zudem einen Beitrag leisten, die Erinnerung an den Widerstand gegen die kommunistische Gewaltherrschaft nicht nur als ostdeutsches, sondern gesamtdeutsches Thema zu verstehen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1251 - 7. November 2019 - 16.06 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. November 2019

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