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BUNDESTAG/9149: Heute im Bundestag Nr. 1296 - 19.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1296
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 19. November 2019, Redaktionsschluss: 13.34 Uhr

1. Weiterentwicklung des AZR
2. Stand der Synthetischen Biologie
3. Zukunft des Qualitätspakts Lehre
4. Prävention zu Islamfeindlichkeit
5. Vermögen von pflegebedürftigen Menschen
6. Horten von Bargeld


1. Weiterentwicklung des AZR

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters (AZR) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13696) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13203). Wie die Bundesregierung darin darlegt, ist im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen, das AZR "zu ertüchtigen, um belastbarere Auskünfte erhalten zu können, allen relevanten Behörden unkomplizierten Zugriff zu ermöglichen und es auch zur besseren Steuerung der Rückführung und freiwilligen Ausreise einsetzen zu können". Das AZR solle perspektivisch zu einem zentralen Ausländerdateisystem weiterentwickelt werden.

Die Weiterentwicklung erfolgt laut Vorlage in zwei Schritten. In einem ersten Schritt wurden danach die Rechtsänderungen und Maßnahmen in Angriff genommen, "die bereits in der vergangenen Legislaturperiode umgesetzt werden sollten (zum Beispiel Nutzung der AZR-Nummer wird allen öffentlichen Stellen im Datenaustausch untereinander zum Zweck der eindeutigen Zuordnung - bis zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU - ermöglicht, Ausdehnung des automatisierten Datenabrufs auf weitere Behörden)". Diese seien auch besonders dringlich gewesen mit Blick auf die aktuelle Lage, um die Länder bei der Bewältigung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit Asylsuchenden und Ausreisepflichtigen zu unterstützen. Die entsprechenden Maßnahmen wurden den Angaben zufolge mit dem Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetz umgesetzt.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, erfordert die Weiterentwicklung des gesamten AZR zu einem Ausländerdateisystem "umfangreiche und hochkomplexe rechtliche und technische Vorüberlegungen, bevor rechtlicher und sodann technischer Änderungsbedarf präzise formuliert werden kann". Auch könne ein solches Vorhaben nur in einem gemeinsamen Projekt mit den Ländern und unter Einbindung der Erfahrungen vor allem der Ausländerbehörden erarbeitet werden. "Die Umsetzung der Maßnahmen wurde bereits begonnen", heißt es in der Antwort ferner.

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2. Stand der Synthetischen Biologie

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Bei der Synthetischen Biologie handelt es sich nicht um ein inhaltlich klar umrissenes und definiertes Forschungsfeld. Darin folgt die Bundesregierung der Einschätzung im Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages, der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) und führender Wissenschaftsorganisationen, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14615) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/13881).

Die Erkenntnisse der Synthetischen Biologie könnten zu innovativen Anwendungen insbesondere in den Bereichen chemische Produktion, Energiegewinnung, Medizin und Umweltschutz führen. Aufgrund des frühen Entwicklungs- und Anwendungsstandes der Synthetischen Biologie lasse sich das wirtschaftliche und gesellschaftliche Potenzial noch nicht präzise abschätzen. Mögliche Nutzungspotenziale müssten mit möglichen Risiken für Mensch und Umwelt sowie hinsichtlich ethischer Fragen abgewogen werden, heißt es in der Antwort.

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3. Zukunft des Qualitätspakts Lehre

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Zur Fortführung des Bund-Länder-Programms Qualitätspakt Lehre (QLR) haben sich die Bundesregierung und die Länder geeinigt, die Hochschulen bei einer qualitätsorientierten Weiterentwicklung von Studium und Lehre dauerhaft zu unterstützen. Bund und Länder wollen hierfür eine neue rechtlich nicht selbständige, aber weitgehend unabhängige Organisationseinheit unter dem Dach einer geeigneten Trägerinstitution ansiedeln. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14614) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/13871).

Die Organisationseinheit soll der Antwort zufolge die wissenschaftsgeleitete Projektförderung und den bundesweiten Austausch sowie den Wissenstransfer in der Hochschullehre organisieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die Organisationseinheit ein jährliches Budget von insgesamt 150 Millionen Euro (inklusive Verwaltungskosten) über die Trägerinstitution. Die Auswahl der Trägerinstitution erfolgt auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens durch die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz. Die Entscheidung ist laut Bundesregierung für die Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 6. Dezember 2019 vorgesehen.

Mit dem QPL unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2011 die Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehrqualität an deutschen Hochschulen. Im Zeitraum von 2011 bis 2020 wurden und werden Projekte, Maßnahmen und Strukturen in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro an den Hochschulen finanziert. Die Kosten dafür trägt der Bund allein. Zum 31. Dezember 2020 endet die Finanzierung für Projekte und Maßnahmen des Qualitätspakts Lehre. Die von Bund und Ländern getroffene Vereinbarung "Innovation in der Hochschullehre" soll ab 2021 in Nachfolge des Qualitätspakts Lehre dauerhaft "die Erneuerungsfähigkeit der Hochschullehre" fördern Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass derzeit noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden können, welche Strukturen und Maßnahmen über den Qualitätspakt Lehre von Seiten der Hochschulen beziehungsweise der Länder fortgeführt werden.

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4. Prävention zu Islamfeindlichkeit

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Laut des aktuellen Religionsmonitors der Bertelsmann Stiftung wird der Islam - anders als andere Religionen - in der Gesellschaft nach wie vor hauptsächlich negativ oder sogar als bedrohlich wahrgenommen. Islam- und Muslimfeindlichkeit sei ein gesamtgesellschaftliches Problem, das auch gesamtgesellschaftlich angegangen werden müsse, schreibt die FDP in ihrer Kleinen Anfrage (19/14897).

Wissensvermittlung über den Islam, Aufklärung über Ein- und Ausgrenzung, Konflikt- und Extremismusprävention unter den Jugendlichen seien wichtige Bestandteile dieser Arbeit. Gerade an Schulen, wo die ethnische und kulturelle Heterogenität für Schüler wie auch Lehrer zunehmend zu einer Herausforderung wird, soll der bewusste Umgang mit ihr gefördert werden, fordert die FDP. Die Abgeordneten möchten wissen, welche Kenntnisse die Bundesregierung bezüglich des Wissensstandes der deutschen Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund über den Islam hat und welche Bildungsmaßnahmen über den Islam die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode plant.

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5. Vermögen von pflegebedürftigen Menschen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Eine neue Kleine Anfrage zum Thema "Schädigung der Vermögen von alten und pflegebedürftigen Menschen" hat die FDP-Fraktion vorgelegt (19/14899). Wie es darin heißt, hat die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10400) auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/9883 die Fragestellungen weiterhin offen gelassen. So verweise die Bundesregierung in der Antwort zu Frage 1 auf die noch ausstehenden Erkenntnisse einer Studie der Deutschen Hochschule der Polizei in Zusammenarbeit mit der Leibniz Universität Hannover, welche Vermögensdelikte in Betreuungsverhältnissen zum Gegenstand habe und somit ausschließlich gerichtlich bestellte Betreuungen untersuche. Die Fragen der Kleinen Anfrage hätten jedoch auf die Problematik der Vermögensschädigung durch Vorsorgevollmachtsmissbrauch abgezielt, der außerhalb der in der Studie skizzierten Kontrollmechanismen liege. Die Abgeordneten fragen daher unter anderem, mit welcher Begründung die Bundesregierung bei Frage 1 auf die Studie der Deutschen Hochschule der Polizei in Zusammenarbeit mit der Leibniz Universität Hannover verwiesen hat und welchen Erkenntnisgewinn sie sich durch die erwähnte Studie in Bezug auf Vermögensschädigung durch Vorsorgevollmachtsmissbrauch erhofft.

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6. Horten von Bargeld

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Der Bargeldbestand und dabei insbesondere das Horten von Bargeld durch Banken und Privatpersonen im Zuge negativer Zinsen für die Einlagefazilität ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/14896). Die Bundesregierung soll angeben, wie hoch der Bargeldumlauf von Euros in Deutschland beziehungsweise in der Eurozone ist, wie sich dieser Bargeldumlauf in den letzten zehn Jahren entwickelt hat und ob die Bundesregierung Kenntnisse darüber hat, ob Marktteilnehmer zunehmend Bargeld bei externen Dienstleistern einlagern. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, ob sie Kenntnisse darüber hat, wie viel Bargeld von Privatpersonen gehalten wird, um Negativzinsen zu vermeiden. Gefragt wird schließlich nach der Zahl der Schließfächer bei Banken in Deutschland beziehungsweise der Eurozone und wie sich die Zahl der Schließfächer in den letzten 10 Jahren entwickelt hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1296 - 19. November 2019 - 13.34 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. November 2019

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