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BUNDESTAG/9187: Heute im Bundestag Nr. 1334 - 26.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1334
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 26. November 2019, Redaktionsschluss: 12.23 Uhr

1. Novelle der Aufstiegsfortbildungsförderung
2. Junge Erwachsene ohne Ausbildung
3. Einflussnahme von Interessenvertretern
4. Handlungsbedarf bei Medizinprodukten
5. Entwicklung des Wolfsbestands
6. FDP fragt nach Papierverbrauch


1. Novelle der Aufstiegsfortbildungsförderung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/ROL) Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) (19/15273) verfolgt die Bundesregierung nach eigener Auskunft das Ziel, die höherqualifizierende Berufsbildung in Deutschland zu stärken. Durch Leistungsverbesserungen und die Erweiterung der Fördermöglichkeiten für jeden Einzelnen sollen berufliche Aufstiegsfortbildungen demnach noch attraktiver werden.

Mögliche finanzielle Hemmnisse für berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger bei einer Entscheidung für die höherqualifizierende Berufsbildung sollen dadurch abgebaut werden. So sollen noch mehr Menschen für anspruchsvolle Aufstiegsfortbildungen gewonnen werden und somit der Fach- und Führungskräftenachwuchs aus dem dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft sichergestellt werden. Die Gleichwertigkeit des beruflichen Qualifizierungsweges mit dem akademischen Qualifizierungsweg soll durch ein Förderangebot für die im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in der Handwerksordnung (HwO) mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung eingeführten drei beruflichen Fortbildungsstufen gestärkt werden.

Anders als bisher werde ein Aufstieg Schritt für Schritt über alle drei beruflichen Fortbildungsstufen bis auf "Master-Niveau" konsequent durch das AFBG gefördert, schreibt die Bundesregierung. Die Förderung durch das AFBG werde auf die Vorbereitung auf Prüfungen aller drei im BBiG und in der HwO verankerten beruflichen Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung erweitert. Damit bestehe auf jeder Fortbildungsstufe ein passgenauer, ergänzender Förderanspruch auf der Grundlage des AFBG für Fortbildungsabschlüsse nach dem BBiG und der HwO sowie für solche Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind.

Zudem soll nach den mit dem 26. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG vom 8. Juli 2019) eingeführten Verbesserungen für Studierende sowie für Schüler mit diesem Gesetzentwurf nun auch das Förderangebot für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen im beruflichen System gleichwertig verbessert werden.

Dieser Gesetzentwurf setze Änderungen, die im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durch das 26. BAföGÄndG vorgenommen worden sind, auch für das AFBG um, soweit die Situation der AFBG-Geförderten vergleichbar ist.

Ein besonderer Fokus werde bei dieser Novelle des AFBG darüber hinaus auf die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsfortbildung gelegt. Hierzu zählten insbesondere der Umbau des effektiven Zuschussanteils bei der Unterhaltsförderung zu einem Vollzuschuss, die Erhöhung des einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlages für Alleinerziehende und die Erweiterung des Darlehenserlasses aus sozialen Gründen ("Sozialerlass"). Der Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag für Vollzeitgeförderte werde von bisher 50 Prozent zu einem Vollzuschuss ausgebaut. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende soll von 130 Euro auf 150 Euro angehoben werden.

Der Zuschussanteil zum Maßnahmebeitrag, also der Zuschuss auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, soll von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht werden. Dies beinhalte auch die Anhebung des Zuschussanteils von 40 Prozent auf 50 Prozent für die Erstellung der fachpraktischen Arbeit in der Meisterprüfung des Handwerks und vergleichbarer Arbeiten in anderen Wirtschaftsbereichen. Zudem werde der Anreiz, nicht nur an der geförderten Vorbereitungsmaßnahme teilzunehmen, sondern auch erfolgreich die Aufstiegsprüfung zu bestehen, durch die Anhebung des Darlehenserlasses bei Bestehen der Prüfung ("Bestehenserlass") von 40 Prozent auf 50 Prozent gesteigert.

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2. Junge Erwachsene ohne Ausbildung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) im Jahr 2018 hat es rund 272.000 Erwerbslose im Alter von 20 bis unter 35 Jahren ohne beruflichen Abschluss gegeben. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/13476) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/12288). Das entspreche einem Anteil an der gleichaltrigen Bevölkerung von 1,8 Prozent. Erwerbstätig waren im Jahr 2018 rund 2,65 Millionen Personen im Alter von 20 bis unter 35 Jahren, die keinen beruflichen Abschluss haben.

Die Zahl junger Erwachsener im Alter zwischen 20 und 34 Jahren ist dem Berufsbildungsbericht 2019 zufolge zwischen 2014 und 2018 von 1,88 auf 2,12 Millionen Personen angestiegen. Die sogenannte Ungelerntenquote lag 2018 bei 14,2 Prozent. Die Bundesregierung unterstreicht, dass im selben Zeitraum eine sehr hohe Zahl von Flüchtlingen nach Deutschland gekommen ist, oftmals ohne formalen Bildungsabschluss und ohne Wissen über die Bedeutung formaler Abschlüsse in Deutschland.

Gerade für diesen Personenkreis habe die Bundesregierung Unterstützungsprogramme im Bereich der beruflichen Bildung ins Leben gerufen. Diese würden dazu beitragen, möglichst viele junge Menschen auf dem Weg zu einer erfolgreichen Berufsausbildung zu unterstützen. Beispielhaft sei hier das Berufsorientierungsprogramm und die Fördermaßnahme "Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen - VerA" zu nennen. Diese Maßnahmen seien Elemente der BundLänder-Initiative "Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss". Hier würden die Maßnahmen des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit und der Länder so miteinander verzahnt, dass möglichst alle ausbildungsfähigen und -bereiten Jugendlichen eine Ausbildung aufnehmen und erfolgreich abschließen können. Gerade auch Jugendliche, die dabei mehr Unterstützung benötigen als andere, sollen individuell und bedarfsgerecht gefördert werden. Die Bundesregierung strebt an, mit neuen Bildungsketten-Vereinbarungen die Initiative bis 2026 auszuweiten.

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3. Einflussnahme von Interessenvertretern

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, das Regierungshandeln transparent und für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. So würden Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen seien, sowie die beschlossenen Gesetzentwürfe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, heißt es in der Antwort (19/14168) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/13485) der Fraktion Die Linke.

Ferner sei vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform würden die Vorlagen über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts veröffentlicht.

Die Fragesteller hätten eine Vielzahl identischer Anfragen zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl als eher zufällig erscheine. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebung und der Detailtiefe einzelner Fragen erreicht. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Entwürfe und Stellungnahmen auf den Internetseiten der Ressorts Genüge getan sei.

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4. Handlungsbedarf bei Medizinprodukten

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Übergang zu der im Mai 2017 in Kraft getretenen EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) verläuft nach Angaben der Bundesregierung nicht reibungslos. Es mangele wegen der langen Dauer des Benennungsprozesses an sogenannten Benannten Stellen, die für die Zertifizierung zuständig sind, heißt es in der Antwort (19/14166) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13709).

Mit der EU-Verordnung soll ein einheitliches Verfahren zur Zertifizierung von Medizinprodukten eingeführt werden. Das Ziel sei eine hohe Produktqualität und Versorgungssicherheit. Die meisten Regelungen sollen ab dem 26. Mai 2020 gelten.

Die EU-Kommission erwarte bis Ende 2019 rund 20 Benannte Stellen. Bisher gebe es jedoch erst fünf nach MDR Benannte Stellen, darunter drei in Deutschland, zwei weitere sollten noch in diesem Monat folgen. Zudem gebe es auch die erste Benannte Stelle (in Deutschland), die nach der Verordnung für In-vitro-Diagnostika (IVDR) notifiziert worden sei. Gleichwohl bestehe Handlungsbedarf, heißt es in der Antwort weiter.

Erleichterung könnte eine Anpassung der Übergangsvorschriften für bisher nicht zu zertifizierende und unter der MDR neu zu zertifizierungspflichtige Medizinprodukte der niedrigsten Klasse I schaffen, etwa für wiederverwertbare chirurgische Instrumente. Hier fehle eine Übergangsfrist bis 2024, wie sie für Produkte höherer Risikoklassen unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen sei. Eine Entscheidung hierzu stehe voraussichtlich noch im November 2019 an.

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5. Entwicklung des Wolfsbestands

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/LBR) In einer Kleinen Anfrage (19/15334) will die FDP-Fraktion erfahren, wie sich die Anzahl der Wölfe seit 1998 in Deutschland entwickelt hat und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus für die zukünftige Entwicklung des Bestandes zieht. Darüber hinaus möchten die Abgeordneten erfahren, wie groß ein Wolfsrevier in Deutschland ist und welche Unterschiede es in den einzelnen Bundesländern diesbezüglich gibt.

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6. FDP fragt nach Papierverbrauch

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/LBR) Die FDP-Fraktion will wissen, in welcher Auflage verschiedene periodisch erscheinende Berichte der Bundesregierung bei ihrer jeweils letzten Herausgabe gedruckt wurden. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/15302) nach den regelmäßigen Adressaten und der durch den Druck verbrauchten Papiermenge. Außerdem wollen die Abgeordneten erfahren, wie viele Exemplare nicht versandt oder ungenutzt dem Recycling zugeführt wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1334 - 26. November 2019 - 12.23 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2019

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