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BUNDESTAG/9198: Heute im Bundestag Nr. 1345 - 28.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1345
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 28. November 2019, Redaktionsschluss: 11.41 Uhr

1. Vorstoß für Gemeinnützigkeit
2. Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2019
3. Diskussion um Finanztransaktionssteuer
4. Keine BZSt-Korrekturbitten im Juli 2019
5. Keine Pflicht zur Gesprächserfassung


1. Vorstoß für Gemeinnützigkeit

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Der Katalog der steuerlich begünstigten Zwecke nach Paragraph 52 der Abgabenordnung soll um Zwecke wie die "Förderung der Wahrnehmung und Verwirklichung von Grundrechten", "Förderung des Friedens", "Förderung der sozialen Gerechtigkeit", "Förderung des Klimaschutzes", "Förderung der informationellen Selbstbestimmung", "Förderung der Menschenrechte" und "Förderung der Gleichstellung der Geschlechter" erweitert werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/15465).

Außerdem soll die nach Ansicht der Linksfraktion "rechtsstaatlich höchst fragwürdige Praxis" beendet werden, dass ein Verein seine Verfassungstreue beweisen müsse und dass die Erwähnung eines Vereins im Bericht einer Landesverfassungsschutzbehörde allein dazu ausreichen könne, um den Verein die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Unter Hinweis auf eine Initiative des Bundesfinanzministeriums zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac heißt es, das Gemeinnützigkeitsrecht werde "in erschreckender Weise" dazu eingesetzt, um auf politisch unliebsame Vereine Druck auszuüben, ihnen mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit zu schaden und sie in Verruf zu bringen.

Nach dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac sei inzwischen auch der politischen Kampagnenplattform Campact und der Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit aberkannt worden. "Diese Repression gegen Andersdenkende muss aufhören", fordert die Linksfraktion.

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2. Rüstungsexporte im ersten Halbjahr 2019

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat im ersten Halbjahr 2019 etwa doppelt so viele Rüstungsexporte genehmigt wie im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Insgesamt seien Einzelgenehmigungen im Wert von 5,33 Milliarden Euro erteilt worden, teilte die Bundesregierung in einem als Unterrichtung (19/15358) vorgelegten Bericht über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im ersten Halbjahr 2019 mit. Im Jahr zuvor lag der Wert bei etwa 2,57 Milliarden Euro.

Davon seien Genehmigungen im Wert von etwa 3,21 Milliarden Euro (2018: etwa 1,03 Milliarden Euro) und damit mehr als 60 Prozent an EU-, Nato- und Nato gleichgestellte Länder gegangen. In diese Länder ist der Export von Rüstungsgütern gemäß den politischen Grundsätzen der Bundesregierung grundsätzlich nicht zu beschränken. Bei den Drittländern, für die die restlichen Genehmigungen erteilt wurden, sei Ägypten das Empfängerland mit dem höchsten Gesamtgenehmigungswert gewesen, erklärt die Bundesregierung weiter.

Vom Gesamtwert der Genehmigungen für die Ausfuhr von Kleinwaffen in Höhe von 34,7 Millionen Euro entfiel ein Anteil von 342.243 Euro auf Genehmigungen für Drittländer, wie es weiter heißt. Im ersten Halbjahr 2019 seien 32 Anträge mit einem Gesamtwert von etwa 3,96 Millionen Euro abgelehnt worden.

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3. Diskussion um Finanztransaktionssteuer

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Thema Mutualisierung ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen zur Finanztransaktionssteuer. Neben anderen Ländern hätten auch Spanien und Italien Ideen in diese Diskussion eingebracht, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/13951) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/13462). Die Verhandlungen zur Mutualisierung würden zielführend weitergeführt. Wie die FDP-Fraktion in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage erläutert, habe sich Spanien gegen die als Mutualisierung bezeichnete geplante Umverteilung der eingenommenen Steuern unter den Ländern, die die Finanztransaktionssteuer einführen wollen, gewandt.

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4. Keine BZSt-Korrekturbitten im Juli 2019

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat im Juli 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14269) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/13929). Das BZSt gebe in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.

Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.

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5. Keine Pflicht zur Gesprächserfassung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung besteht nicht. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/13803) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13281), die sich nach der Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie erkundigt hatte. Angesichts einer Vielzahl identischer Kleiner Anfragen der Fraktion zu anderen Gesetzentwürfen und angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit sowie der Detailtiefe von einzelnen Fragen sieht die Bundesregierung die Grenze zur "administrativen Überkontrolle" erreicht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1345 - 28. November 2019 - 11.41 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2019

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