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BUNDESTAG/9372: Heute im Bundestag Nr. 062 - 15.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 62
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. Januar 2020, Redaktionsschluss: 09.50 Uhr

1. Umsetzung der Tabakrahmenkonvention
2. Linke will Arbeit zukunftsfest machen
3. Regelungen zur Planungsbeschleunigung
4. UN-Regelungen für autonomes Fahren
5. Einfluss auf Wohnungslosenstatistik
6. Einflussnahme von Interessenvertretern


1. Umsetzung der Tabakrahmenkonvention

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine "Eins-zu-Eins-Umsetzung" der WHO-Tabakrahmenkonvention ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen, eine Petition mit der Forderung, animierte Tabakwerbung zu verbieten, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) "als Material" zu überweisen, "soweit sich das Anliegen auf die Eins-zu-Eins-Umsetzung der Tabakrahmenkonvention bezieht", und das Petitionsverfahren "im Übrigen abzuschließen". Die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten für das höhere Überweisungsvotum "zur Erwägung" - ohne die angeführte Einschränkung - plädiert. Die AfD-Fraktion sprach sich für eine einfache Überweisung an das Ministerium aus - ebenfalls ohne die Einschränkung. Gegen weitere Verschärfungen wandte sich die FDP-Fraktion mit dem Verweis auf schon getroffene regulatorische Maßnahmen und forderte den Abschluss des Petitionsverfahrens.

Die Tabakrahmenkonvention ist ein 2005 in Kraft getretenes Übereinkommen der Weltgesundheitsorganisation WHO, dessen Ziel es ist, heutige und zukünftige Generationen vor den gesundheitlichen, sozialen und die Umwelt betreffenden Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens zu schützen. Das Übereinkommen sieht eine Reihe von nationalen, regionalen und internationalen Tabakkontrollmaßnahmen vor, darunter weitgehende Verpflichtungen betreffend Produktion, Verkauf, Vertrieb, Werbung, Besteuerung und den Tabak betreffende politische Maßnahmen.

In der öffentlichen Petition wird unter anderem kritisiert, dass es im Kassenbereich von Supermärkten Displays mit animierter Werbung für Tabakprodukte gebe. Derartige Werbung finde sich auch in Schaufenster-Displays, heißt es in der Petition. Hierdurch werden aus Sicht der Petenten auch Kinder und Suchtkranke beeinflusst, weshalb ein Verbot dieser animierten Werbung erforderlich sei.

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2. Linke will Arbeit zukunftsfest machen

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert ein Investitionsprogramm, um die Arbeitswelt auf die Umbrüche durch die Digitalisierung und den Klimawandel vorzubereiten. In einem entsprechenden Antrag (19/16456) schreiben die Abgeordneten, Umwälzungen und strukturelle Veränderungen würden Arbeit und Arbeitsplätze in großem Maße verändern oder täten dies schon, ganze Wirtschaftszweige könnten dadurch entwertet werden. Dieser Prozess müsse so gestaltet werden, dass die Beschäftigten nicht die Verlierer sind, fordern die Linken. Die Bundesregierung solle deshalb unter anderem durch ein Investitionsprogramm für Infrastruktur, Bildung und Forschung die Bedingungen für ein Wirtschaftswachstum schaffen, das auf Vollbeschäftigung zielt, ökologisch nachhaltig und klimaneutral ist. Dazu müsse das Prinzip der "schwarzen Null" aufgegeben werden. Ferner verlangen die Linken, eine Industriepolitik zu betreiben, die Zukunftstechnologien und damit Beschäftigung in Deutschland und Europa erhält und aufbaut. Kleinere Unternehmen sollten mit öffentlichen Krediten gefördert werden. Belegschaften sollten ein stärkeres Mitspracherecht über die strategische Ausrichtung ihrer Unternehmen erhalten. Außerdem fordern die Linken Änderungen beim Arbeitslosengeld I und II.

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3. Regelungen zur Planungsbeschleunigung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung stimmt der Forderung des Bundesrates zu, die Regelungen zur Planungsbeschleunigung aus dem Gesetzentwurf "zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich" (19/15626) auf Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu übertragen. Das geht aus der Gegenäußerung der Regierung auf die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf vor (19/16403).

Korrekturbedarf sehen die Länder auch bei der geplanten Änderung der Kostenteilung bei kommunalen Straßen zu Gunsten der Kommunen und zu Lasten des Bundes und der Länder, der grundsätzlich zuzustimmen sei. Die Aufteilung des bisherigen kommunalen Drittels auf Bund und Länder bringt allerdings aus Sicht des Bundesrates zusätzliche Belastungen für die Länder. Es wird darauf verwiesen, dass die Entflechtungsmittel, mit denen die kommunalen Anteile bislang finanziert worden seien, ab 2020 nicht mehr zur Verfügung stünden. "Bereits der Ausgleich der Bedarfe für kommunalen Straßenbau und ÖPNV-Investitionen stellt einige Länder vor erhebliche finanzielle Probleme, weil die zur Kompensation angebotenen zusätzlichen Umsatzsteueranteile bei Weitem nicht ausreichen und zudem auch nicht dynamisiert werden", heißt es in der Stellungnahme.

Nach Einschätzung der Bundesregierung sieht der Gesetzentwurf jedoch "angesichts der gegenwärtigen Förderpraxis in den Ländern, die künftig entfallen würde, keine zusätzlichen finanziellen Lasten für die Länder vor". Im Hinblick auf das im Jahr 2017 verabschiedete Gesetzespaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, mit welchem die Länder unter anderem als Kompensation für die mit Ende des Jahres 2019 auslaufenden Leistungen nach dem Entflechtungsgesetz weitere Umsatzsteueranteile erhalten, bestehe auch keine Veranlassung für weitergehende Entlastungen der Länder, heißt es in der Gegenäußerung der Regierung.

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4. UN-Regelungen für autonomes Fahren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) "In den Gremien und Arbeitsgruppen der UN-Wirtschaftskommission für Europa arbeiten Vertreter der Bundesregierung an der Entwicklung von UN-Regelungen zur technischen Umsetzung von Automatisierten Lenkfunktionen sowie Cyber Security und Software Updates für automatisierte, autonome und vernetzte Fahrzeuge." Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16114) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15679), die sich nach der "internationalen Arbeit der Bundesregierung für die Mobilität der Zukunft" erkundigt hatte.

Auf Ebene der Europäischen Union würden die Themen Fahrzeugdaten, Cyber Security sowie Automatisiertes und Autonomes Fahren im Verordnungsentwurf zur Verbesserung der allgemeinen Sicherheit adressiert, heißt es in der Antwort. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) setze sich für die stetige Weiterentwicklung der technischen Anforderungen an Fahrzeuge ein, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dabei gelte es ebenso, die Anforderungen an die Cyber Security und den Datenschutz einzubringen.

Auf Ebene der Vereinten Nationen (UN) werde die Harmonisierung technischer Anforderungen geregelt, schreibt die Regierung. Der Umgang mit Daten aus dem Auto hinsichtlich möglicher Zugriffsrechte sei gegebenenfalls national beziehungsweise in der Europäischen Union zu regeln.

In der Arbeitsgruppe der UN zu Cyber Security und Software Updates würden derzeit mehrere technische Möglichkeiten diskutiert, welche die Fahrzeugsicherheit beim externen Zugriff auf Fahrzeugdaten gewährleisten, heißt es weiter. Die Bundesregierung setze sich dafür ein, dass neben der Sicherheit auch Aspekte des Verbraucher- und Datenschutzes berücksichtigt werden, wird mitgeteilt.

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5. Einfluss auf Wohnungslosenstatistik

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/16352) zur Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung gestellt. Unter anderem soll die Bundesregierung beantworten, welche Stellungnahmen bei ihr diesbezüglich eingegangen sind und nach welchen Kriterien die Beteiligung von Verbänden am Gesetzgebungsprozess geregelt wurde.

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6. Einflussnahme von Interessenvertretern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die "Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich", interessiert die Fraktion Die Linke. In einer Kleinen Anfrage (19/16362) schreiben die Abgeordneten, die Mitglieder des Bundestages wüssten wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des oben genannten Entwurfes, die gegebenenfalls durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge gegebenenfalls beruhten. Der Bundestag habe jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme beziehungsweise positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen.

Zu der Bewertung eines konkreten Regelungsvorschlages gehöre schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen Interessen und Zielen er dient, heißt es in der Vorlage. Nur so könne umfassend ermessen werden, "ob das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und angemessen ist".

Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung unter anderem gefragt, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des oben genannten Gesetzesvorhabens bei ihr eingegangen sind. Wissen will die Linksfraktion auch, welcher Regelungsvorschlag mit welchem konkreten Vorschlag welches externen Drittens, der im Rahmen der so genannten Verbändebeteiligung nach Paragraf 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eingegangen ist, identisch ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 62 - 15. Januar 2020 - 09.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Januar 2020

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