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BUNDESTAG/9400: Heute im Bundestag Nr. 090 - 22.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 90
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 22. Januar 2020, Redaktionsschluss: 11.10 Uhr

1. Überprüfung der Missionen in Mali
2. Italienische NS-Entschädigungsansprüche
3. Engagement in Afghanistan
4. Keine AIIB-Investitionen in Afghanistan
5. Förderung von Auslandsschulen
6. EU-Seenotrettung im Mittelmeer


1. Überprüfung der Missionen in Mali

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Zur Beteiligung Deutschlands an den Missionen EUTM Mali, MINUSMA sowie EUCAP Sahel Niger und EUCAP Sahel Mali nimmt die Bundesregierung in einer Antwort (19/16164) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15303) Stellung. Diese hatte unter anderem nach der Äußerungen von Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer gefragt, die die Missionen angesichts einer verschlechterten Sicherheitslage überarbeiten wolle. Ziel der Bundesregierung sei die Verbesserung der humanitären, strukturellen sowie der Sicherheitslage im Sahel, um der Destabilisierung durch Ausbreitung terroristischer und krimineller Strukturen entgegenzuwirken, heißt es in der Antwort. Die Verantwortung für Sicherheit und Stabilität im Sahel liege in erster Linie bei den Regierungen der Sahel-G 5-Staaten. "Vor dem Hintergrund der Verschlechterung der Sicherheitslage vor Ort sind Änderungen und Anpassungen stets von der Frage geleitet, wie die Sahel-G 5-Staaten bei dieser Aufgabe noch zielgerichteter und effektiver unterstützt werden können." Verweisen wird auf einen derzeit laufenden Überprüfungsprozess bei EUTM Mali in den EU-Ratsgremien, bei EUCAP-Sahel Niger voraussichtlich ab März und bei EUCAP-Sahel Mali voraussichtlich ab Mitte des Jahres. Die nächste Verlängerung des MINUSMA-Mandats stehe im Juni durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an.

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2. Italienische NS-Entschädigungsansprüche

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Um ein Urteil des Obersten Kassationsgerichts in Rom, nach dem deutsches Staatsvermögen in Italien grundsätzlich herangezogen werden kann, um die Forderungen von NS-Opfern gegenüber Deutschland auf dem Wege der Zwangsvollstreckung zu bedienen, geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/16293) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15642). Aus Sicht der Bundesregierung berücksichtige das italienische Kassationsgericht im vorliegenden Fall nicht das Völkerrecht und ein Urteil des Internationalen Gerichtshofes vom 3. Februar 2012. "Die Zwangsvollstreckung aus einem völkerrechtswidrigen Titel stellt eine erneute Völkerrechtsverletzung dar und ist daher rechtswidrig." Das Verfahren sei gegen die Deutsche Bahn AG betrieben worden. Das Unternehmen werde sich in dem nun in Italien beginnenden Zwangsvollstreckungsverfahren mit den vollstreckungsrechtlichen Rechtsbehelfen verteidigen. Hoheitlich genutztes Eigentum der Bundesrepublik Deutschland in Italien sei indes durch das Urteil des Kassationsgerichtshofs vom 8. Juni 2018 vor einer Zwangsvollstreckung geschützt.

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3. Engagement in Afghanistan

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das Engagement von afghanischer Regierung, Zivilgesellschaft und der internationalen Gemeinschaft hat aus Sicht der Bundesregierung in den vergangenen 17 Jahren wichtige und greifbare Ergebnisse hervorgebracht: "In Afghanistan gibt es seit 2002 keine relevanten Operationsbasen für weltweit agierende islamistische Terroristen mehr", schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/16274) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/10492). Die Exekutive werde von einem demokratisch legitimierten Parlament kontrolliert. Die gesellschaftliche Stellung von Frauen habe sich wesentlich verbessert. Es gebe eine vielfältige Medienlandschaft und weitgehend freie politische Debatten. "Bildungsmöglichkeiten wurden durch neue Schulen, Universitäten und die Ausbildung von Lehrern verbessert. Die Gesundheitsversorgung und Lebenserwartung sind auf einem deutlich höheren Niveau als je zuvor in der afghanischen Geschichte." Lebenswichtige Transport- und Versorgungsinfrastruktur seien gebaut und wiederhergestellt worden. Dazu habe auch das deutsche Engagement wesentlich beigetragen. Gleichwohl sind in allen Bereichen weitere Anstrengungen nötig, schreibt die Bundesregierung. "Der in Jahrzehnten bewaffneter Konflikte entstandene Rückstand bei der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung besteht fort. Korruption und Menschenrechtsverletzungen bleiben ernsthafte Probleme." Gerade die letzten Jahre hätten gezeigt, wie brüchig auch bereits erzielte Ergebnisse noch seien. "Auch ist der Zeitraum seit 2001 nicht als Geschichte eines ungebrochenen Fortschritts zu begreifen, sondern umfasst Rückschläge sowie Phasen der Stagnation, in denen internationale Unterstützung wenigstens eine weitere Verschlechterung verhindert hat."

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4. Keine AIIB-Investitionen in Afghanistan

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Afghanistan ist seit 2017 Mitglied der "Asian Infrastructure Investment Bank" (AIIB). Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es allerdings bislang keine Investitionsprojekte der AIIB in Afghanistan. Das geht aus der Antwort (19/16389) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16225) hervor.

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5. Förderung von Auslandsschulen

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Um Auslandsschulen als Instrument des internationalen Austauschs geht es in einer Kleinen Anfrage (19/16421) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten erkundigen sich unter anderem nach Fördervoraussetzungen und Vorgaben für Lehrpläne für Deutsche Auslandsschulen sowie nach Schulkosten und Stipendien.

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6. EU-Seenotrettung im Mittelmeer

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach den Möglichkeiten für eine EU-Seenotrettungsmission im Mittelmeer erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/16344). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, inwiefern der Einsatz von Schiffen und Flugzeugen zur Seenotrettung im Rahmen der "Integrierten EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen" (IPCR) erfolgen könnte und inwiefern das Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (ERCC) für eine EU-Seenotrettungsmission genutzt werden könnte.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 90 - 22. Januar 2020 - 11.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2020

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