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BUNDESTAG/9425: Heute im Bundestag Nr. 115 - 29.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 115
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 29. Januar 2020, Redaktionsschluss: 10.55 Uhr

1. Ja zu Beschaffungsgesetz
2. Aufnahme von Flüchtlingen aus Hotspots
3. 25,9 Milliarden Euro an Investitionen
4. Reiseveranstalter müssen sich versichern
5. EU-Richtlinie zu Versuchstieren


1. Ja zu Beschaffungsgesetz

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat sich für einen Gesetzentwurf ausgesprochen, der auf schnellere Beschaffungsmöglichkeiten im Verteidigungsbereich abzielt. Mit den Stimmen der Regierungskoalition sowie der AfD-Fraktion stimmte der Ausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch für den "Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik" (19/15603). Die anderen Oppositionsfraktionen votierten mit Nein. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung auf dem Gebiet der Verteidigung und Sicherheit aus ihrer Sicht notwendige Änderungen vornehmen, um den Bedarf für Einsätze beziehungsweise "einsatzgleiche Verpflichtungen" der Bundeswehr schneller zu decken. Seit dem Inkrafttreten neuer Vorgaben vor drei Jahren habe sich gezeigt, dass aufgrund aktueller Entwicklungen Änderungen erforderlich sind. So gewinne in der Sicherheitspolitik die "Notwendigkeit, kurzfristig und effektiv auf sicherheitsrelevante Entwicklungen sowohl im In- als auch im Ausland reagieren zu können", an Bedeutung.

Der zuständige Parlamentarische Staatssekretär Thomas Bareiß (CDU) erklärte dazu, man verspreche sich mit dem Gesetzentwurf sowohl eine Beschleunigung als auch mehr Transparenz durch Änderungen in der Statistik. Von der Fraktion CDU/CSU hieß es ergänzend, man sei verpflichtet, Soldaten eine optimale Ausstattung zu bieten, und zwar zeitnah - das leiste man mit diesem Gesetzentwurf. Ein Vertreter zeigte sich überzeugt, dass die Regelungen zur Vergabe beziehungsweise die skizzierten Ausnahmen von europaweiten Ausschreibungen rechtssicher seien. Auch von der SPD kam Zustimmung. Man reagiere auf Schadens- und Problemlagen; das Vergaberecht werde zugleich nicht vollständig ausgehebelt, sondern nur in speziellen Situationen.

Die AfD-Fraktion sah zwar an einigen Punkten Optimierungsbedarf, etwa bei der Frage, wer bestimmte technologische Aspekte definiere. Insgesamt allerdings sei der Entwurf ein zustimmungswürdiger Fortschritt. Die restliche Opposition lehnte den Gesetzentwurf aus verschiedenen Gründen ab: Der FDP war die Definition zu ungenau, was als Schlüsseltechnologie gilt. Eine exakte Definition sei notwendig, um langwierige und teure Prozesse zu vermeiden. Die Linksfraktion war der Auffassung, das wahre Problem bei der Ausrüstung von Soldaten sei, dass beauftragte Rüstungsunternehmen mit teils extremer Verspätung lieferten. Es wäre sinnvoller, hier anzusetzen. Die Vergabestatistik und die damit verbundene erhöhte Transparenz in Rüstungsfragen begrüßte der Linken-Abgeordnete. Die Grünen-Fraktion sah keine ausreichende Begründung, warum die Vergabeverfahren eingeschränkt werden sollten. Das Ziel einer gemeinsamen europäischen Beschaffung im Verteidigungsbereich werde so jedenfalls nicht erreicht, sagte ein Abgeordneter.

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2. Aufnahme von Flüchtlingen aus Hotspots

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf ein "humanitäres Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige Asylsuchende aus Griechenland". In einem Antrag (19/16838), der am Mittwochnachmittag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, verweist die Fraktion auf "katastrophale Zustände bei der Unterbringung und Versorgung" von Asylsuchenden auf den griechischen Inseln. Nach jüngsten Angaben der griechischen Regierung müssten dort mehr als 42.000 Menschen, darunter knapp die Hälfte Minderjährige, in eigentlich für 6.300 Menschen ausgerichteten Hotspots ausharren.

In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Kontingent von 5.000 besonders schutzbedürftigen Menschen - beispielsweise unbegleitete Kinder, Schwangere, alleinreisende Frauen, Alleinerziehende und schwer Traumatisierte - aus den Hotspots der griechischen Ägäis-Inseln aufzunehmen und die Asylverfahren in Deutschland durchzuführen. Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unbegleiteten Kindern und anderen Angehörigen von Familien in Deutschland, die sich noch auf den griechischen Inseln befinden, den Familiennachzug "zügig und unbürokratisch" ermöglichen.

Zugleich fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, "die griechischen Behörden zur Bewältigung der gegenwärtigen humanitären Katastrophe in den Hotspots auf den griechischen Inseln über die bisherigen humanitären Güter hinaus zu unterstützen". Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem medizinisches Personal entsenden und die griechischen Behörden stärker "finanziell und strukturell dabei zu unterstützen, die Lebensbedingungen für die vorerst in den Hotspots verbleibenden Kinder und Jugendlichen zu verbessern".

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3. 25,9 Milliarden Euro an Investitionen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Nach dem Europäischen System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG) hat der Anteil der staatlichen Investitionen der Bundesebene an allen staatlichen Investitionen in Deutschland im Jahr 2018 32,5 Prozent betragen. Das entspreche absoluten Bruttoanlageinvestitionen des Bundes in Höhe von 25,9 Milliarden Euro für 2018. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16450) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15586) mit.

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4. Reiseveranstalter müssen sich versichern

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Reiseveranstalter sind nach Paragraph 651r des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gesetzlich zur Insolvenzabsicherung verpflichtet. Diese rechtliche Verpflichtung umfasse Beherbergungen und Rückreise sowie Vorauszahlungen der Kunden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (19/16444) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15947). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüfe die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen durch die Versicherungsunternehmen. Die Rechtspflicht, eine effektive und nach gesetzlichen Maßstäben zulässige Kundengeldabsicherung für den Fall einer Insolvenz vorzuhalten, richtet sich nach Angaben der Bundesregierung hingegen an Reiseveranstalter. Ohne eine effektive Absicherung dürften Reiseveranstalter Zahlungen des Reisenden auf den Reisepreis nicht annehmen. Die Reiseveranstalter sowie die Einhaltung der Anforderungen der Pauschalreiserichtlinie und des deutschen Pauschalreiserechts durch diese Unternehmen würden von der BaFin nicht geprüft.

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5. EU-Richtlinie zu Versuchstieren

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Das Verhalten Deutschlands im Vertragsverletzungsverfahren zur EU-Versuchstierrichtlinie steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/16554) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Gesetzestexte bezüglich der Regulierung von Tierversuchen von der EU-Kommission im Rahmen des laufenden Vertragsverletzungsverfahren wegen offener Fragen zur Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland konkret bemängelt werden und wo angesichts des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens konkret Änderungsbedarf bei den gesetzlichen Regelungen gesehen wird.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 115 - 29. Januar 2020 - 10.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Januar 2020

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