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BUNDESTAG/9453: Heute im Bundestag Nr. 143 - 03.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 143
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 3. Februar 2020, Redaktionsschluss: 13.32 Uhr

1. Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr
2. FDP will vorgeburtliche Vaterschaftstest
3. Geldwäscheprüfung mit hoher Priorität
4. Kryptogeschäfte in Deutschland
5. Informationsaustausch per Briefpost


1. Zuverlässigkeitsprüfung im Luftverkehr

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen" (19/16428) und ein Antrag der FDP-Fraktion zur "Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und Luftsportler" (19/16481) sind am Montag, 10. Februar 2020, Thema einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 700) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 6. Februar beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Wie die Bundesregierung in ihrer Vorlage ausführt, stellen Angriffe sogenannter Innentäter eine der größten Bedrohungen für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs dar. Dabei geht es um Personen, die besonderen Zugang zu Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs haben. Zum Schutz vor derartigen Angriffen sehe das Luftsicherheitsgesetz eine Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Personen vor, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können.

Nach geltender Rechtslage könnten die Luftsicherheitsbehörden allerdings gewisse sicherheitsrelevante Informationen anderer Behörden nicht im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung berücksichtigen, schreibt die Bundesregierung weiter. Dies betreffe Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes sowie Auskünfte aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Mit dem Gesetzentwurf sollen daher "für die Luftsicherheitsbehörden entsprechende Befugnisse zur Informationsgewinnung eingeräumt" werden".

Ferner sollen die Regelungen für die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Luftfahrern mit den bestehenden Regelungen für die anderen überprüfungspflichtigen Personengruppen harmonisiert werden. Zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus und Vereinfachung des Überprüfungsverfahrens sollen zudem die gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung eines künftigen Luftsicherheitsregisters geschaffen werden.

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der Bewerber und Inhaber von Privatpilotlizenzen sowie weitere Luftsportler der Zuverlässigkeitsprüfung ausnimmt. In ihrer Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass die Überprüfung in Deutschland nicht nur Berufspiloten, sondern auch Bewerber und Inhaber von Privatpilotenlizenzen sowie Luftsportler betreffe. Andere EU-Staaten sowie unionsrechtliche Vorgaben sähen dagegen keine lufsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für Privatpiloten und Luftsportler vor.

Privatpilotenlizenzen würden "ganz überwiegend zum Betrieb von einmotorigen Flugzeugen oder Motorseglern genutzt", von denen in Anbetracht ihres niedrigen Gewichts und der verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten weder für allgemein zugängliche Gebäude noch für besonders zu schützende Gebäude wie beispielsweise Atomkraftwerke eine Gefahr aus, argumentiert die Fraktion. Auch berechtigten solche Lizenzen "nicht zum kommerziellen Befördern von Passagieren und bergen damit keine erhöhte Gefahr für den allgemeinen Luftverkehr oder Dritte".

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2. FDP will vorgeburtliche Vaterschaftstests

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die FDP-Fraktion will vorgeburtliche Vaterschaftstests mittels nichtinvasiver Diagnostik ermöglichen. Dazu solle Paragraf 17 Absatz 6 des Gendiagnostikgesetzes geändert werden, heißt es in einem von der Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf (19/16950). Hintergrund sei, dass die gegenwärtige Fassung des Gesetzes die Durchführung vorgeburtlicher Vaterschaftstests nur zulasse, wenn nach ärztlicher Erkenntnis an der Schwangeren eine rechtswidrige Tat nach den Paragrafen 176 bis 178 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist und dringende Gründe für die Annahme sprechen, dass die Schwangerschaft auf der Tat beruht. Liege eine solche Situation nicht vor, heißt es in dem Entwurf, seien Schwangere und potentiell in Frage kommende Väter sowie Angehörige dazu gezwungen, bis zur Geburt in Ungewissheit zu leben, obwohl die Vaterschaft heutzutage mittels nichtinvasiver Diagnostik risikolos geklärt werden könne.

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3. Geldwäscheprüfung mit hoher Priorität

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Für die Bundesregierung hat die anstehende Geldwäscheprüfung Deutschlands hohe Priorität. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16464) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15937) mit, die sich nach der Prüfung durch die sogenannte Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) der OECD erkundigt hatte. Die erneute Evaluation Deutschlands in der vierten Evaluations-Runde durch die FATF werde im April 2020 beginnen. Nach derzeitiger Planung werde die Evaluation im Juni 2021 beendet sein.

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4. Kryptogeschäfte in Deutschland

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach Kryptogeschäften in Deutschland erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/16615). Die Bundesregierung soll angeben, wie viele Unternehmen in Deutschland bisher eine formlose Interessensbekundung für eine Erlaubnis für das Kryptoverwahrgeschäft kenntlich gemacht hätten. Weiterhin soll die Bundesregierung angeben, wie viele Emissionen von tokenisierten Wertpapieren pro Jahr stattfinden und wie viele Personen in Deutschland Kryptoassets "minen" (generieren).

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5. Informationsaustausch per Briefpost

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um den Aufwand und die Fehleranfälligkeit beim Vollzug der Steuergesetze geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/16588). Die Abgeordneten fragen unter anderem, warum bei Fehlern in elektronisch abgegebenen Steuererklärungen von Personengesellschaften Korrekturmitteilungen ausgedruckt und per Post an andere Finanzämter verschickt werden müssen, wo sie wieder in das IT-System der Finanzverwaltung per Hand eingegeben werden müssen. Die Bundesregierung soll Zahlen zu diesem postalischen Informationsaustausch zwischen den Finanzämtern nennen und die Kosten dafür beziffern.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 143 - 3. Februar 2020 - 13.32 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2020

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