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BUNDESTAG/9457: Heute im Bundestag Nr. 148 - 05.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 148
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 5. Februar 2020, Redaktionsschluss: 11.09 Uhr

1. Regierung beurteilt Asien-Bank positiv
2. Selbstständige in Rentenversicherung
3. Peer-Berater in EUTB-Beratungsstellen
4. Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte
5. Prüfungen für Flugsicherungstechniker
6. Eisenbahnbrücken in Nordrhein-Westfalen


1. Regierung beurteilt Asien-Bank positiv

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung beurteilt die Arbeit der Asian Infrastructure Investment Bank grundsätzlich positiv. Seit Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Jahr 2016 habe die Bank Projekte im Umfang von zwölf Milliarden US-Dollar unternommen und wichtige Meilensteine bei der Integration in die internationale Finanzarchitektur erreicht. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16515) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16224) weiter mitteilt, erachtet sie die Kontrollmöglichkeiten des Verwaltungsrats als ausreichend. Transparenz und Zugang zu Informationen würden der gängigen Praxis internationaler Finanzinstitutionen entsprechen.

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2. Selbstständige in Rentenversicherung

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über ihren Zeitplan für die im Koalitionsvertrag vereinbarte "Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung mit Opt-out-Lösung und Altersvorsorgepflicht" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16819) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16455). Danach ist nach derzeitiger Planung vorgesehen, möglichst noch in der ersten Jahreshälfte 2020 dazu einen Referentenentwurf vorzulegen.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im vergangenen Jahr eine Reihe von Fachgesprächen mit Verbänden und Sachverständigen geführt. "Auf der Basis auch der Ergebnisse dieser Gespräche und unter Beachtung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag" würden derzeit die gesetzlichen Regelungen erarbeitet und fachlich abgestimmt.

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3. Peer-Berater in EUTB-Beratungsstellen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der in Beratungsstellen der "ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" (EUTB) arbeitenden Menschen, die sogenannte "Peer-Beratungen" vornehmen, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/16818) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16446). Danach ist "Peer" definiert als "Eigenschaft, die durch die eigene Behinderungserfahrung oder den Status als nahe Angehörige oder naher Angehöriger eines Menschen mit Behinderungen (zum Beispiel Eltern von behinderten Kindern) erlangt wird". Dabei ist "Peer" nicht gleichzusetzen mit einem vorhandenen Grad der Behinderung, wie die Bundesregierung weiter erläutert.

Ihren Angaben zufolge waren im Dezember 2018 insgesamt 1.180 Personen sozialversicherungspflichtig in EUTB-Angeboten beschäftigt, von denen 757 Personen (zirka 64 Prozent) angaben, "Peer-Beratungen" durchzuführen, Des Weiteren waren zu diesem Zeitpunkt laut Vorlage 668 Personen geringfügig oder ehrenamtlich in EUTB-Angeboten beschäftigt, von denen 593 Personen angaben, über die "Peer"-Eigenschaft zu verfügen.

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4. Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Eisenbahnverkehr ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) "aufgrund der Sachnähe" als Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte benannt worden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16736) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16379) mit. Die jüngste Gesetzesänderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes in 2019 habe dafür gesorgt, dass bundesweit nur noch eine Durchsetzungsstelle vorhanden ist, heißt es in der Antwort. Schwierige Abgrenzungsfragen seien entfallen, die Fahrgastfreundlichkeit und damit auch das Niveau des Verbraucherschutzes gestiegen. Zusätzlich zu den aus europäischem Recht folgenden Fahrgastrechten sei dem EBA die Aufsicht über die Einhaltung der im nationalen Recht verankerten Fahrgastrechte übertragen worden, schreibt die Bundesregierung.

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5. Prüfungen für Flugsicherungstechniker

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Abschaffung der Erlaubnis- und Berechtigungspflicht für Flugsicherungstechniker und Flugsicherungsingenieure hätte laut Bundesregierung zur Folge, dass die staatliche Prüfung und die Ausstellung eines staatlichen Erlaubnisscheins entfallen. "An deren Stelle träten die Prüfung und der Erlaubnisschein durch zertifizierte Flugsicherungsorganisationen", heißt es in der Antwort der Regierung (19/16730) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16407). Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) arbeite an einer Novellierung der "Verordnung über das erlaubnispflichtige Personal in der Flugsicherung und seine Ausbildung" (FSPersAV), schreibt die Regierung. Im Rahmen der Novellierung werde überprüft, "ob und in welchem Umfang auf eine Erlaubnis staatlich zertifizierter Flugsicherungsorganisationen umgestellt werden kann". Zum Zeitrahmen könnten keine genauen Aussagen getroffen werden, heißt es weiter.

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6. Eisenbahnbrücken in Nordrhein-Westfalen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach maroden Eisenbahnbrücken in Nordrhein-Westfalen erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/16636). Die Bundesregierung wird unter anderem gefragt, wie viele Eisenbahnbrücken in Nordrhein-Westfalen aktuell dringend sanierungsbedürftig sind und wie hoch deren Anteil an der gesamten Anzahl der Eisenbahnbrücken in dem Bundesland ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 148 - 5. Februar 2020 - 11.09 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Februar 2020

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