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BUNDESTAG/9473: Heute im Bundestag Nr. 164 - 11.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 164
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 11. Februar 2020, Redaktionsschluss: 15.13 Uhr

1. Zwei Aktuelle Stunden beantragt
2. Entlastung der Bürger von Bürokratie
3. Flüchtlinge in Westbalkan-Staaten
4. Haftbefehle wegen rechter Straftaten
5. Kooperation von Sicherheitsbehörden
6. Kriterien für Förderung von REVERSE


1. Zwei Aktuelle Stunden beantragt

Bundestagsnachrichten/Tagesordnung

Berlin: (hib/SCR) Der Umgang mit dem Corona-Virus sowie die Wahl zum Thüringer Ministerpräsidenten sind in dieser Woche Themen von Aktuellen Stunden im Bundestag. Am Mittwoch sollen die Abgeordneten auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ab 15.10 Uhr unter dem Titel "Strategie zur Vorbeugung gegen das Corona-Virus in Deutschland" diskutieren.

Für Donnerstag hat die Fraktion Die Linke eine Debatte unter dem Titel "Nach der Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich - Auswirkungen auf Demokratie und internationale Beziehungen" auf die Tagesordnung gesetzt. Beginn ist nach aktueller Planung um 13.35 Uhr.

Weitere Aktuelle Stunden können noch beantragt werden. Die vollständige Tagesordnung inklusive sämtlicher aktueller Änderungen ist online einsehbar:
https://www.bundestag.de/tagesordnung

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2. Entlastung der Bürger von Bürokratie

Bundestagsnachrichten/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung ist darum bemüht, die bürokratische Belastung der Bürger durch die Gesetzgebung gering zu halten. Seit 2012 werde der laufende Erfüllungsaufwand sowie der Umstellungsaufwand ermittelt und statistisch erfasst, heißt es in der Antwort (19/17040) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16553) der FDP-Fraktion.

Der Erfüllungsaufwand (Kosten und messbarer Zeitaufwand) werde bei der Erstellung von Referentenentwürfen vorab geschätzt. Den Schätzungen zufolge habe sich der Erfüllungsaufwand seit der 19. Legislaturperiode für die Bürger und die Wirtschaft deutlich reduziert.

Besonders entlastend wirke sich die Einführung einer Internetplattform zur Beantragung von Elterngeld aus. Diese reduziere den zeitlichen Aufwand um 75 Minuten pro Antrag. Für die Wirtschaft wirke sich das dritte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG III) positiv aus. Der Erfüllungsaufwand habe sich hier um 1,1 Milliarden Euro verringert.

Die Verwaltung werde durch die sogenannte Unterschwellenvergabeordnung um 183 Millionen Euro pro Jahr entlastet.

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3. Flüchtlinge in Westbalkan-Staaten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der in Bosnien-Herzegowina, Slowenien und Kroatien befindlichen Flüchtlinge ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/17003) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16608). Wie die Bundesregierung darin ausführt, haben sich ihrer Kenntnis nach zum 16. Januar 2020 rund 7.500 Flüchtlinge und Migranten in Bosnien-Herzegowina aufgehalten, 350 in Slowenien und 475 in Kroatien. Hauptherkunftsstaaten seien Pakistan und Afghanistan.

Auf die Frage nach ihrer Einschätzung der aktuellen humanitären Lage von Migranten entlang der Balkanroute und insbesondere in Bosnien und Herzegowina schreibt die Bundesregierung, aus ihrer Sicht sei die derzeitige humanitäre Situation als "ausreichend" zu bewerten. Die öffentlichen Aufnahmeeinrichtungen, die in den allermeisten Fällen von internationalen Organisationen wie der Internationalen Organisation für Migration (IOM) betrieben würden, genügten internationalen Standards. Das Lager Vucjak im Nordwesten Bosnien und Herzegowinas, das Flüchtlingen und Migranten keine menschenwürdige Unterkunft geboten habe, sei im Dezember 2019 aufgelöst worden.

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4. Haftbefehle wegen rechter Straftaten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Zum Stichtag 30. September 2019 haben bundesweit insgesamt 624 noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 482 Personen bestanden, die dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/17021) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16226) hervor. Danach lag 19 Haftbefehlen "ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde (überwiegend Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte)". 90 weitere Haftbefehle bestanden den Angaben zufolge wegen Straftaten mit politisch rechter Motivation wie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzungen und Beleidigungen. Die übrigen Fälle seien dem "Bereich der Allgemeinkriminalität wie Diebstahl, Betrug, Erschleichen von Leistungen, Verkehrsdelikte" zuzuordnen.

In allen Fällen sind polizeiliche Fahndungsmaßnahmen aktiviert worden, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Dass "alleine zwischen März und September 2019 insgesamt 336 Haftbefehle zu Personen, die der politisch rechten Szene zugeordnet werden, vollstreckt wurden", zeige, dass die Polizei die Fahndungen "mit Nachdruck und erfolgreich durchführt". Das fortlaufende Kriminalitätsgeschehen führe allerdings dazu, dass neue Haftbefehle zu anderen oder sogar den gleichen Personen erneut erstellt und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen.

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5. Kooperation von Sicherheitsbehörden

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um eine Zusammenarbeit von Polizeien und Nachrichtendiensten - sofern nach jeweiligem nationalem Recht für die Behörden möglich - auf Ebene der Europäischen Union geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/17002) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16497). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist grundsätzlich "das Zusammenwirken sämtlicher Sicherheitsbehörden im Rahmen der jeweiligen Aufgaben und Befugnisse sowie der sonstigen rechtlichen, insbesondere auch datenschutzrechtlichen, Rahmenbedingungen für eine effektive Terrorismusbekämpfung elementar". Eine erfolgreiche Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden erfolge bereits auf nationaler Ebene.

Angesichts der transnationalen Dimensionen des internationalen Terrorismus könne auch ein Ausbau der bilateralen Kooperation mit EU-Institutionen im Rahmen der jeweiligen nationalen Kompetenzen sinnvoll sein, heißt es in der Antwort weiter. Einer Kooperation auf der Ebene der Europäischen Union seien allerdings "insoweit Grenzen gesetzt, als die EU über keinerlei Kompetenzen im nachrichtendienstlichen Bereich verfügt".

Wie die Bundesregierung ferner darlegt, unterliegen die Mitgliedsdienste der "Counter Terrorism Group" (CTG) - einem informellen Zusammenschluss europäischer Nachrichtendienste - ihren jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben. Möglichkeiten und Grenzen einer eventuellen bilateralen Kooperation mit EU-Institutionen seien daher nationalrechtlich für die jeweiligen Behörden definiert.

Die CTG bietet den Mitgliedsdiensten den Angaben zufolge regelmäßig Gelegenheit auf verschiedenen hierarchischen Ebenen zum Gedankenaustausch mit Vertretern etwa von Europol, dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung und Vertretern der EU-Kommission. Europol und CTG suchten im Rahmen des geltenden Rechts den Austausch miteinander und würden dies "auch künftig im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit fortsetzen".

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6. Kriterien für Förderung von REVERSE

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) In einer Kleinen Anfrage (19/16823) thematisiert die AfD-Fraktion Entscheidungskriterien einer Fördermaßnahme mit dem Titel "KRisE der GeschlechterVERhältnisSE? Anti-Feminismus als Krisenphänomen mit gesellschaftsspaltendem Potenzial (REVERSE)". Die Abgeordneten möchten wissen, ob die Bundesregierung Angaben darüber machen kann, welche weiteren Vorhaben neben REVERSE in die engere Auswahl der Fördermaßnahme "Zusammenhalt stärken in Zeiten von Krisen und Umbrüchen" gekommen sind und auf welcher Basis welcher Kriterien die Gutachter über die Förderung des Forschungsvorhabens REVERSE entschieden haben.

Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die Bundesregierung in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache (19/8788) mit dem Titel "Genderkritik und die Gefahr der Spaltung der Gesellschaft durch Misandrie" betont habe, dass für die Begriffe "Feminismus" und "Anti-Feminismus" keine einheitlichen Definitionen vorlägen. Aus Sicht der AfD-Fraktion sind diese Begriffe daher interpretationsbedürftig. Das werfe grundsätzliche Fragen im Hinblick auf die Förderprojekte wie zum Beispiel REVERSE auf, in denen diese Begriffe eine zentrale Rolle spielen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 164 - 11. Februar 2020 - 15.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2020

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