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BUNDESTAG/9626: Heute im Bundestag Nr. 317 - 24.03.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 317
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 24. März 2020, Redaktionsschluss: 09.13 Uhr

1. Sexueller Missbrauch von Kindern
2. Haftungsregelung bei Lkw mit Anhänger
3. Umgang mit Cyberangriffen auf Unis
4. Tempolimits wegen Fahrbahnschäden
5. Internetnutzung in Fernverkehrszügen
6. Pünktlichkeit bei der Deutschen Bahn


1. Sexueller Missbrauch von Kindern

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vorgelegt (19/18019). Das Gesetz soll die zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in das erweiterte Führungszeugnis ermöglichen. Wie es in dem Entwurf heißt, wurde durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vom 16. Juli 2009 das erweiterte Führungszeugnis eingeführt. Dessen Ziel sei es, den betroffenen Stellen Informationen zur Verfügung zu stellen, um Personen, die wegen Straftaten zum Nachteil von Minderjährigen verurteilt worden sind, vom Umgang mit Minderjährigen auszuschließen. Dieses Ziel werde wegen der Aufnahmefristen und Tilgungsfristen des BZRG nicht im erforderlichen Umfang erreicht.

Der Gesetzentwurf sieht als zentrale Regelung vor, Verurteilungen wegen Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche von der Aufnahmefrist auszunehmen, wenn ein erweitertes Führungszeugnis beantragt wird. Parallel hierzu sollen diese Verurteilungen von der Tilgung ausgenommen werden. Dies bewirke, heißt es in dem Entwurf, dass diese Verurteilungen zeitlich unbegrenzt in ein erweitertes Führungszeugnis aufgenommen werden. Mit dieser Änderung solle erreicht werden, dass wegen Taten zum Nachteil von Kindern verurteilten Sexualstraftätern der berufliche und ehrenamtliche Umgang mit Kindern und Jugendlichen dauerhaft verwehrt werden kann.

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2. Haftungsregelung bei Lkw mit Anhänger

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will die Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr zusammengefasst im Straßenverkehrsgesetz (StVG) gesetzlich regeln. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf "zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr" (19/17964) sieht in Paragraf 19 StVG die Haftung der Halter von Anhängern vor und regelt dabei auch die Haftung der Halter von Zugfahrzeug und Anhänger "sowohl im Verhältnis zueinander als auch im Verhältnis zu möglichen weiteren Unfallbeteiligten", um damit Rechtssicherheit zu schaffen.

Ist ein Gespann an dem Unfall beteiligt, werde für die Halter von Zugfahrzeug und Anhänger nunmehr zu der Regulierungspraxis vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. Oktober 2010 zurückgekehrt und ausdrücklich gesetzlich bestimmt, dass im Innenverhältnis der Halter ein Schaden weiterer Unfallbeteiligter "grundsätzlich vom Halter des Zugfahrzeugs zu tragen ist", falls im Einzelfall nicht ausnahmsweise der Anhänger gefahrerhöhend gewirkt habe, schreibt die Regierung. Zu Letzterem reiche das bloße Ziehen des Anhängers im Allgemeinen nicht aus, heißt es. Damit werde die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit nun ausdrücklich an die bei einem Gespannunfall von den beteiligten Haltern jeweils gesetzten Gefahren angepasst, was auch der Regulierungspraxis der Haftpflichtversicherer vor der BGH-Entscheidung entspräche, heißt es in der Vorlage. Die Haftung des Führers des Anhängers und des Gespanns sei gesondert im neuen Paragraf 19a StVG geregelt. Im Versicherungsvertragsgesetz werde zudem der Grundsatz, "dass die Versicherung der Haftung folgt", ausdrücklich festgehalten.

In der Begründung zu dem Gesetzentwurf schreibt die Bundesregierung, mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 sei eine Gefährdungshaftung des Halters eines Anhängers nach den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften des Paragrafen 7 StVG eingeführt worden. Anders als mit dem Gesetz beabsichtigt und entgegen einer hierauf gestützten Regulierungspraxis, habe jedoch der BGH im Oktober 2010 für Unfälle eines Zugfahrzeugs mit Anhänger (Gespann) entschieden, dass im Verhältnis der beteiligten Halter von Zugfahrzeug und Anhänger und im Verhältnis ihrer Haftpflichtversicherer zueinander der Halter jedes Fahrzeugs beziehungsweise sein Versicherer den Schaden weiterer Unfallbeteiligter "jeweils hälftig zu tragen hat".

Dies habe in der Praxis zu einer Steigerung der Versicherungsprämien für die Anhängerhaftpflichtversicherung geführt und werfe erhebliche Probleme bei der Abrechnung mit Anhängerhaltern und ihren Versicherern aus Staaten auf, deren Rechtsordnungen eine Pflichtversicherung für Anhängerhalter nicht vorsehen, heißt es in der Vorlage. Die Rechtsprechung des BGH werde aber auch den von den Fahrzeugen des Gespanns jeweils gesetzten Betriebsgefahren zumeist nicht gerecht. "Daher soll mit diesem Gesetz die mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften beabsichtigte Haftungsverteilung im Innenverhältnis der Gespannfahrzeughalter ausdrücklich gesetzlich festgeschrieben werden", macht die Bundesregierung deutlich.

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3. Umgang mit Cyberangriffen auf Unis

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) In einer Kleinen Anfrage (19/17888) beschäftigt sich die FDP-Fraktion mit Cyberangriffen auf deutsche Hochschulen und Wissenschaftsorganisationen. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung den Zustand der Sicherheit der IT-Systeme deutscher Hochschulen, außeruniversitärer Forschungseinrichtungen und der übrigen durch den Bund finanzierten Wissenschaftsorganisationen bewertet. Auch fragen sie, wie hoch die Bundesregierung das Risiko von Angriffen auf die IT-Systeme dieser Einrichtungen einschätzt und mit welchen Folgen solcher Angriffe die Bundesregierung rechnet.

Die Fraktion unterstreicht, dass die Zahl der Angriffe auf IT-Systeme in Deutschland zunehme. Im Jahr 2018 habe das Bundeskriminalamt insgesamt 87.000 Cyberattacken auf Privatpersonen, Unternehmen und staatliche Organisationen erfasst. Die Zahl nicht erfasster Angriffe auf IT-Systeme läge vermutlich deutlich höher.

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4. Tempolimits wegen Fahrbahnschäden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Fahrbahnschäden auf Autobahnen in Mitteldeutschland interessiert sich die FDP-Fraktion. In einer Kleinen Anfrage (19/17699) wollen die Abgeordneten von der Bundesregierung wissen, auf wie vielen Kilometern der Bundesautobahnen in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zum Stichtag 1. Januar 2020 Geschwindigkeitsbegrenzungen galten und in wie vielen Fällen dies aufgrund von Straßenschäden der Fall war. Gefragt wird auch, in wie vielen Fällen die Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund von Straßenschäden bereits seit drei Monaten oder länger galten.

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5. Internetnutzung in Fernverkehrszügen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die Internetnutzung im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/17719). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie hoch die maximal zur Verfügung stehende Datenübertragungsrate für Download und Upload im SPFV für den gesamten Zug ist. Gefragt wird auch, mit welcher Technik die Internetanbindung der Fernverkehrszüge der DB Fernverkehr AG realisiert wird.

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6. Pünktlichkeit bei der Deutschen Bahn

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für Pünktlichkeit und Zugausfälle bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (19/17737) erkundigen sich die Abgeordneten bei der Bundesregierung nach der kundenbezogenen Pünktlichkeit im Fernverkehr und den Verspätungsursachen. Thematisiert wird auch die Pünktlichkeit bei der DB Regio AG, in den S-Bahn-Netzen und bei der Güterverkehrssparte DB Cargo AG.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 317 - 24. März 2020 - 09.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2020

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