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BUNDESTAG/9635: Heute im Bundestag Nr. 327 - 25.03.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 327
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. März 2020, Redaktionsschluss: 12.44 Uhr

1. Arbeitslosigkeit zählt nicht für Grundrente
2. Arbeitslose Menschen mit Behinderungen
3. AfD fragt nach Arbeitnehmern in Teilzeit
4. Nutzen von Integrationsmaßnahmen
5. Erwerbstätigkeit im SGB II
6. Bargeld zur persönlichen Versorgung


1. Arbeitslosigkeit zählt nicht für Grundrente

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant nicht, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Zeiten der Arbeitslosigkeit als anrechnungsfähige Zeiten für die geplante Grundrente anzuerkennen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/17762) auf eine Kleine Anfrage (19/17319) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zeiten der Arbeitslosigkeit würden nicht auf die Grundrentenzeiten angerechnet, weil diese Zeiten bereits an verschiedenen anderen Stellen rentenrechtlich berücksichtigt werden, heißt es in der Antwort. Für die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente gelte dies ebenfalls, da sie eine Aufstockung der eigentlich erreichten rentenrechtlichen Zeiten und Entgeltpunkte bedeute und so bereits ein sozialer Ausgleich stattfinde, schreibt die Regierung.

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2. Arbeitslose Menschen mit Behinderungen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) gab es im Jahresdurchschnitt 2018 rund 157.000 arbeitslose schwerbehinderte Menschen, im Vergleich zu rund 175.000 im Jahresdurchschnitt 2010. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17433) auf eine Kleine Anfrage (19/16945) der FDP-Fraktion mit. Die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen lag demnach im Jahr 2018 bei 11,2 Prozent und ist deutlich höher als eine entsprechend berechnete personengruppenübergreifende Referenzquote (2018: 6,5 Prozent).

Im Jahresdurchschnitt 2018 gab es laut Bundesregierung rund 68.000 langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen. Das waren 43 Prozent aller arbeitslosen schwerbehinderten Menschen. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen insgesamt an allen Arbeitslosen betrug 35 Prozent. Schwerbehinderte Menschen seien demnach unter den Langzeitarbeitslosen überrepräsentiert, schreibt die Regierung.

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3. AfD fragt nach Arbeitnehmern in Teilzeit

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/17978) zur Inanspruchnahme von Rechten nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBefrG) gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie viele Arbeitnehmer sich 2018 in Teilzeit nach dem TzBefrG befanden und wie hoch deren durchschnittlicher Verdienst war.

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4. Nutzen von Integrationsmaßnahmen

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/17977) zum wirtschaftlichen Nutzen von Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) am Arbeitsmarkt gestellt. Darin will sie von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie hoch der für das Programm FIM bereitgestellte Fördermittelbedarf ist und wie viele Asylbewerber 2019 an solchen Maßnahmen teilgenommen haben.

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5. Erwerbstätigkeit im SGB II

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/17819) zur Erwerbstätigkeit im SGB-II-Leistungsbezug (Arbeitslosengeld II) gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der Zahl der erwerbstätigen Leistungsbezieher und nach der Art ihrer Arbeitsverhältnisse.

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6. Bargeld zur persönlichen Versorgung

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/17918) zum Barbetrag zur persönlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen gestellt. Darin schildert die Fraktion die Situation von Menschen mit Behinderungen, die in vollstationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe leben und die durch Neuregelungen im Bundesteilhabegesetz Schwierigkeiten haben, ausreichend Taschengeld beziehungsweise Bargeld zu Verfügung zu haben. Die Liberalen wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Menschen in den besonderen Wohnformen leben und wie viele einen Antrag auf existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) gestellt haben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 327 - 25. März 2020 - 12.44 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2020

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