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BUNDESTAG/9756: Heute im Bundestag Nr. 449 - 30.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 449
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 30. April 2020, Redaktionsschluss: 14.00 Uhr

1. Zukunft der Automobilindustrie
2. Strahlenbelastung durch 5G
3. Nutzung von Landstrom für Seeschiffe
4. Kreditvergabe nach Angola
5. Auf Nachhaltigkeit wird geachtet
6. Frankreich schränkt Bon-Pflicht ein


1. Zukunft der Automobilindustrie

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bedeutung der Automobilindustrie in Deutschland hängt nach Ansicht der Bundesregierung davon ab, wie die Branche den Umstieg auf klimaneutrale und schadstoffarme Antriebstechnologien bewältigt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/18518) auf eine Kleine Anfrage (19/18027) der FDP-Fraktion und verweist auf ihre unterstützenden Maßnahmen von Ausgaben für Forschung und Entwicklung bis hin zur Umweltprämie. Außerdem unterstütze sie mit mehr als einer Milliarde Euro Investitionen rund um die Batteriezellproduktion. "Bereits Mitte der 2020er-Jahre könnte es allein mehrere Tausend Beschäftigte in Deutschland geben, die Batteriezellen und Vorprodukte herstellen."

Insgesamt sieht die Bundesregierung die Automobilindustrie vor einem längerfristigen Strukturwandel. Bei allen Herausforderungen sieht sie in den Entwicklungen für aktiv gestaltende Unternehmen durchaus Chancen.

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2. Strahlenbelastung durch 5G

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Strahlenbelastung durch die Mobilfunk-Generation 5G steht im Mittelpunkt der Antwort (19/18334) auf eine Kleine Anfrage (19/17722) der AfD-Fraktion. Darin erklärt die Bundesregierung unter Verweis auf wissenschaftliche Erkenntnisse, dass die 5G-Beamforming-Technik nach bisherigem Stand nicht gesundheitsschädigend wirke. Voraussetzung seien rechtliche Regelungen, die das Einhalten von Grenzwerten sicherstellen. Gleichzeitig weist die Bundesregierung darauf hin, dass es die Methodik wissenschaftsbasierter Bewertung prinzipiell nicht zulasse, aus vorhandenen Studienergebnissen den Ausschluss jeglicher gesundheitlicher Gefährdung zu folgern.

Die Bundesregierung ist weiter der Auffassung, dass die Grenzwerte für den Schutz vor hochfrequenten elektromagnetischen Feldern nicht neu festgelegt werden müssen. Die Grenzwerte würden ohne Bezug zu bestimmten technischen Anwendungen festgelegt, also wirke sich auch die Verwendung adaptiver Antennen nicht aus.

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3. Nutzung von Landstrom für Seeschiffe

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) In deutschen Seehäfen sind derzeit insgesamt drei Landstromanlagen für größere Seeschiffe in Betrieb. Wie aus der Antwort (19/18538) auf eine Kleine Anfrage (19/17912) der FDP-Fraktion weiter hervorgeht, liegen diese Anlagen in Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. In der Binnenschifffahrt seien nahezu alle Schiffe in der Lage, Landstrom zu beziehen, heißt es weiter. Bei der Seeschifffahrt komme es auf die jeweiligen Schiffstypen an. Die Bundesregierung sieht in der seit Jahresanfang bestehenden Möglichkeit von Tagespreisen für die Netznutzung eine Möglichkeit, um die Nutzung und Wirtschaftlichkeit von Landstrom zu verbessern. Angedacht sei zudem eine besondere Ausgleichsregelung bezüglich der EEG-Umlage. Die Begrenzung solle für Landstrom in Seehäfen bei 20 Prozent liegen. Das Bundeswirtschaftsministerium plane, die Ressortabstimmung für das Gesetzgebungsverfahren noch im ersten Halbjahr 2020 einzuleiten.

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4. Kreditvergabe nach Angola

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die KfW IPEX-Bank hat nach Kenntnis der Bundesregierung bei Geschäften in Angola keine Sorgfaltspflichtverletzung begangen. Das berichtet die Regierung in der Antwort (19/18354) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17446). Gefördert worden sei der Export von deutschen Getränkeanlagen an die angolische Firma Sodiba. Als Kreditnehmer der KfW Tochterbank IPEX habe die Banca de Poapanca e Credito (BPC) agiert, da die Bonität von Sodiba nicht hinlänglich ermittelt werden konnte. Dieses sogenannte Onlending sei ein marktübliches und etabliertes Verfahren zur Kreditabsicherung. Zudem seien die Mittel direkt an den Exporteur gezahlt worden und somit in Deutschland verblieben. Die BPC sei als Kreditnehmer nach den damaligen Complience-Standards geprüft worden.

Durch die von Investigativjournalisten veröffentlichten "Luanda Leaks" seien Vetternwirtschaft und Korruption innerhalb der Familie des ehemaligen angolischen Präsidenten dos Santos bekannt geworden, hatten die Fragesteller geschrieben. Dieser Vorwurf stehe auch hier im Raum, da Isabel dos Santos an Sodiba beteiligt sei und die BPC als teilstaatliche Bank 2015 unter der Kontrolle ihres Vaters gestanden habe. Bei Untersuchungen der bankinternen Revision seien allerdings keine Gesetzesverstöße festgestellt worden. Die Bundesregierung verweist auch auf die neuen EU-Geldwäscherichtlinien, die in den letzten Jahren eingeführt wurden.

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5. Auf Nachhaltigkeit wird geachtet

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Für die im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen verwalteten Sonder-, Zweck- und Treuhandvermögen werden in der Regel keine Mittel am Kapitalmarkt angelegt. Der Liquiditätsbedarf werde grundsätzlich bedarfsgerecht gedeckt, indem unter anderem die den Sondervermögen zur Verfügung gestellten Beträge bis zur Auszahlung im Kassenbereich des Bundes verbleiben würden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/18453) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17476), die sich nach Transparenz und Nachhaltigkeit bei den Kapitalanlagen der öffentlichen Hand erkundigt hatte.

Nach Angaben der Regierung beträgt das Vermögen der Versorgungsrücklage des Bundes rund 15,6 Milliarden Euro, das Vermögen des Versorgungsfonds des Bundes rund 6,3 Milliarden, das Vermögen des Pflegevorsorgefonds rund 7,2 Milliarden und das Vermögen des Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit rund 9,8 Milliarden Euro. Außerdem wird in der Antwort über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) berichtet, deren Vermögen 2020 rund 28,7 Milliarden Euro betragen habe.

Nach Angaben der Bundesregierung hat der aus Mitgliedern verschiedener Ministerien bestehende Anlageausschuss ein Nachhaltigkeitskonzept beschlossen. Akteure der Finanzwirtschaft wie Banken und Indexanbieter würden gebeten, entsprechende Angebote zur Umsetzung der vereinbarten Nachhaltigkeitskriterien bei der Aktienanlage einzureichen. Im gesamten Portfolio der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder würden im Einklang mit der Ächtung von Streumunition- und Antipersonenminen-Herstellern durch die Vereinten Nationen solche Emittenten sowohl von Aktien als auch Anleihen ausgeschlossen. Das gelte auch für Produzenten von Bio- und Chemiewaffen.

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6. Frankreich schränkt Bon-Pflicht ein

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons in Frankreich wird eingeschränkt. Nach Angaben der Bundesregierung in der Antwort (19/18393) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17675) gilt die Belegausgabepflicht in Frankreich vom 1. September 2020 an nicht für Kassenbelege unter zehn Euro. Ab dem 1. September 2021 wird die Grenze auf 20 Euro erhöht und zum 1. Januar 2022 auf 30 Euro. In Frankreich müssten Kassen oder die Kassensoftware seit dem 1. Januar 2018 zertifiziert sein, damit eine Manipulation der Daten nicht mehr möglich sei.

Die in Deutschland eingeführte Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen sieht die Regierung als Bestandteil zur Herstellung fairer Chancen im Wettbewerb an, da Möglichkeiten von unversteuerten Umsätzen erschwert würden. Unabhängig hiervon könne anstelle eines Papierbelegs ein elektronischer Beleg erstellt werden, wenn die Kundin beziehungsweise der Kunde zustimme. Dadurch könnten unnötige Papierbelege vermieden werden.

Die elektronische Ausgabe von Belegen ist für die Bundesregierung zukunftsweisend. Neben der Belegausgabepflicht sei gleichzeitig die Möglichkeit zur Befreiung von der Belegausgabepflicht aus Zumutbarkeitsgründen eingeräumt worden. Nach Angaben der Bundesregierung obliegt die Befreiung von der Belegausgabepflicht dem jeweils zuständigen Finanzamt, das im jeweiligen Einzelfall prüfe, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen würden. Als Voraussetzungen genannt werden "persönliche oder sachliche Härte".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 449 - 30. April 2020 - 14.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2020

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