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BUNDESTAG/9766: Heute im Bundestag Nr. 459 - 04.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 459
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 4. Mai 2020, Redaktionsschluss: 15.06 Uhr

1. Bund bereedert derzeit 733 Schiffe
2. Masterplan Binnenschifffahrt des BMVI
3. Drohnenabwehr: Bundespolizei zuständig
4. Korrekturbitten des BMVI August 2019
5. Mittelverwendung bei der DB AG erfragt
6. Übergesetzlicher Lärmschutz abgelehnt


1. Bund bereedert derzeit 733 Schiffe

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Bund bereedert über seine Ministerien derzeit 733 Schiffe und Wasserfahrzeuge - 19 weniger als noch im Jahr 2015. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/18481) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17404) hervor. Der Vorlage zufolge hat die Bundesregierung für den Neubau der bundeseigenen Schiffe nach Haushaltsrecht Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchgeführt. Diese hätten ergeben, dass der Neubau eines bundeseigenen Schiffes die wirtschaftlichste Variante ist.

Des Weiteren habe die Bundesregierung betriebswirtschaftliche Kostenvergleiche zwischen öffentlicher und privater Bereederung durchgeführt. Ergebnis dessen sei, "dass eine öffentliche Bereederung wirtschaftlicher als eine Privatbereederung ist".

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2. Masterplan Binnenschifffahrt des BMVI

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel, Gütertransporte von der Straße auf umweltfreundliche Verkehrsträger zu verlagern. Hierfür habe das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Masterplan Schienengüterverkehr und den Masterplan Binnenschifffahrt erarbeitet, heißt es in der Antwort der Regierung (19/18482) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17823). Bis zum Jahr 2030 werde - verglichen mit 2010 - eine Zunahme der Transportleistung um rund 38 Prozent erwartet, schreibt die Bundesregierung. Um dieses Wachstum zu bewältigen und gleichzeitig den Modal Split der umweltfreundlichen Verkehrsträger zu erhöhen, bedürfe es, neben weiteren Maßnahmen zur Verlagerung, sowohl einer Kapazitätserhöhung bei der Schiene als auch der Binnenschifffahrt. Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 enthalte ein umfangreiches Paket aus Förderung und Anreizen, um Bahn und Binnenschiff zu stärken und mehr Güter auf klimafreundliche Verkehrsmittel zu verlagern, heißt es in der Vorlage. Hierzu zählten die Stärkung der Kapazitäten in der Binnenschifffahrt, die Förderung alternativer Antriebe für Binnenschiffe und die Steigerung der Attraktivität der Binnenschifffahrt für Industrie und Logistik.

Auf die Frage der Liberalen, wie ein Modal-Split-Anteil von zwölf Prozent in der Binnenschifffahrt erreicht werden soll, "wenn die Bahn massiv subventioniert wird", antwortet die Regierung: Eine Anhebung des Modal Split der Binnenschifffahrt auf zwölf Prozent werde durch Umsetzung der Maßnahmen aus dem Masterplan Binnenschifffahrt des BMVI angestrebt, vor allem im Bereich der Wasserstraßeninfrastruktur, durch Verlagerung von geeignetem Güterverkehr auf die Wasserstraße sowie die verstärkte Verlagerung von Großraum- und Schwerverkehr (Sondertransporte) auf das Binnenschiff. Durch die neue Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Modernisierung der Binnenschifffahrt solle ab dem Jahr 2021 eine bessere Schiffbarkeit bei niedrigen Wasserständen erreicht werden.

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3. Drohnenabwehr: Bundespolizei zuständig

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) An den 14 deutschen Flughäfen, an denen die Bundespolizei Luftsicherheitsaufgaben wahrnimmt, ist sie laut Bundesregierung auch für die Abwehr der durch Drohnen entstehenden Gefahren zuständig. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/18477) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17628) hervor.

Grundsätzlich zuständig für die sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des Luftverkehrs im kontrollierten Luftraum sei zwar laut Luftverkehrsgesetz die beauftragte Flugsicherungsorganisation, heißt es in der Antwort. Diese hoheitliche Aufgabe umfasse auch die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren im Bereich eines Flughafens. Im Rahmen der Überprüfung der eingereichten Leistungspläne der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) habe die Europäische Kommission jedoch in einer vorläufigen Analyse erklärt, dass die Kosten der Drohnendetektion keine Kosten der Flugsicherung seien, sondern der allgemeinen Gefahrenabwehr zuzurechnen seien. Die Kommission habe eine Klärung auf EU-Ebene angekündigt, heißt es in der Antwort.

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4. Korrekturbitten des BMVI August 2019

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gegenüber Medien im August 2019 geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/18586) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18175). Danach gibt das BMVI lediglich in Einzelfällen den Medien dann einen Hinweis, "wenn vom BMVI veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMVI einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet". Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, heißt es in der Antwort. Eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden, so dass eine Auflistung nicht erstellt werden könne.

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5. Mittelverwendung bei der DB AG erfragt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Für die Mittelverwendung der Eigenkapitalerhöhung und des Zuschusses für Infrastrukturmaßnahmen bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/17969). Ihren Angaben nach sollen insgesamt elf Milliarden Euro je hälftig als Eigenkapitalerhöhung für die Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG einerseits und als Zuschuss andererseits ausgezahlt werden. Das gesamte Geld sei ausschließlich für Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen. Dafür seien die vier Kategorien "Robustes Netz" (auszustatten mit vier Milliarden Euro), "Digitale Schiene" (auszustatten mit vier Milliarden Euro), "Attraktive Bahnhöfe" (auszustatten mit einer Milliarde Euro) und "Eigenwirtschaftliche Infrastrukturmaßnahmen" (auszustatten mit zwei Milliarden Euro) gebildet worden, schreiben die Grünen.

Zu allen vier Kategorien haben die Grünen Nachfragen an die Bundesregierung. So will die Fraktion unter anderem wissen, welche einzelnen Maßnahmen sich hinter dem Titel "Überbrückungsprogramm Stellwerke" in der Kategorie "Robustes Netz" verbergen. Gefragt wird auch, ob für die Maßnahmen zugunsten von Barrierefreiheit in der Kategorie "Attraktive Bahnhöfe" eine Kostenbeteiligung der Länder vorgesehen ist.

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6. Übergesetzlicher Lärmschutz abgelehnt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Der Neubau der sogenannten "Wallauer Spange" dient laut Bundesregierung der Bewältigung der stark wachsenden Schienenverkehre auf der Strecke Wiesbaden Hauptbahnhof-Frankfurt Flughafen. Die Wallauer Spange sei die erste der drei Baustufen der Neubaustrecke (NBS) Rhein/Main-Rhein/Neckar (auch als NBS Frankfurt - Mannheim bezeichnet), heißt es im "Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Projekt Wallauer Spange", der als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (19/18610).

Gemeinsam mit dem Bau der NBS Rhein-Main/ Rhein-Neckar würden die baulichen Voraussetzungen für die neuen Regionalexpresslinien von Wiesbaden nach Darmstadt und Frankfurt Hauptbahnhof / Hanau - Kinzigtal geschaffen, schreibt die Regierung. Unter dem Namen "Hessen-Express" könnten zukünftig zwei neue Linien im Halbstundentakt von Wiesbaden zum Frankfurter Flughafen geführt werden. In einer weiteren Ausbaustufe werde eine der beiden Linien im Stundentakt nach Darmstadt weitergeführt. "Dadurch wird die Fahrzeit von Wiesbaden nach Darmstadt zukünftig auf etwa eine halbe Stunde verringert", heißt es in der Vorlage. Die zweite Linie werde im Stundentakt zum Frankfurter Hauptbahnhof fahren. In der dritten Baustufe erfolge der Gesamtausbau von Darmstadt bis Mannheim.

Die Wallauer Spange ermöglicht der Vorlage zufolge zusätzliche Mehrverkehre beim Schienenpersonenfernverkehr. Im Ergebnis der eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchung habe die DB Netz AG festgestellt, dass sich lediglich mit einer zweigleisigen Wallauer Spange eine konfliktfreie Trasse für die Züge des Hessen-Expresses von Darmstadt über Frankfurt Flughafen nach Wiesbaden im Halbstundentakt konstruieren lasse.

Aus den sechs untersuchten Varianten sei die Vorplanungsvariante eins gewählt worden, heißt es in der Unterrichtung. "Sie ist die wirtschaftlichste Variante und wird vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) empfohlen", schreibt die Bundesregierung. Die Vorzugsvariante sieht eine Trasse südlich des Wiesbadener Astes der Schnellfahrstrecke Köln - Rhein/Main (SFS KRM) vor. Geplant sei eine Überführung (Brücke) der SFS KRM und der Bundesautobahn A3, da Unterführungsvarianten (Tunnel) aufgrund der höheren Kosten und der bauzeitlichen Betriebsbeeinflussungen ausgeschieden seien. "Das EBA geht davon aus, dass mit der Wahl der Vorzugsvariante dem geforderten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprochen wird."

Die Region habe im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzliche Forderungen zur Vorzugsvariante - bezogen auf den Lärmschutz - erhoben, "die über gesetzliche Regelungen hinausgehen und folglich in der Planung nicht berücksichtigt wurden", heißt es weiter. Diese Maßnahmen, zu denen unter anderem die Errichtung einer 250 Meter langen und 0,76 Meter hohen Lärmschutzwand gehört, die zusätzliche Kosten in Höhe von 300.000 Euro verursachen würde, können aus Sicht des Bundes "nicht zur Umsetzung empfohlen werden und nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens finanziert werden". Der Bund empfehle daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante der DB Netz AG als Grundlage für die weiteren Planungen. "Sollte es zur Realisierung der Kernforderungen kommen, würde dies zu Mehrkosten und zu einer Verringerung des Nutzen-Kosten-Faktors führen", heißt es in der Unterrichtung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 459 - 4. Mai 2020 - 15.06 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Mai 2020

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