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BUNDESTAG/9777: Heute im Bundestag Nr. 470 - 06.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 470
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 6. Mai 2020, Redaktionsschluss: 12.58 Uhr

1. Bündel für die Sozialversicherung
2. Höheres Kurzarbeitergeld
3. AfD will Auswertung der Coronapandemie
4. Corona-Hilfen auch durch ESM möglich
5. Linke fragt nach Details zu Coaching


1. Bündel für die Sozialversicherung

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag den Gesetzentwurf (19/17586) der Bundesregierung für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) und anderer Gesetze angenommen. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich.

Das SGB IV enthält gemeinsame Regelungen für die Sozialversicherung, die regelmäßig angepasst werden müssen. Kern und Ziel des Gesetzes ist ein umfangreiches Maßnahmebündel, um bestehende Verfahren in der Sozialversicherung zu verbessern, das Berufskrankheitenrecht in der gesetzlichen Unfallversicherung fortzuentwickeln, Lücken im Leistungsrecht zu schließen und das Dienstordnungsrecht (DO-Recht) Anfang 2023 zu schließen. Außerdem soll im Rahmen eines Modellprojektes bei den Krankenkassen die Einführung von fakultativen Online-Wahlen bei den Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023 erprobt werden.

Keine Mehrheit im Ausschuss fanden ein Antrag (19/17787) der AfD-Fraktion zu Auszahlungen von Sozialleistungen auf ausländische Konten und ein Antrag (19/17769) der Linken zum Abbau der Hürden bei der Anerkennung von Berufskrankheiten.

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2. Höheres Kurzarbeitergeld

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Koalitionsfraktionen wollen die sozialen Folgewirkungen der Corona-Pandemie erneut mit weiteren sozialpolitischen Maßnahmen abfedern und haben dazu einen Gesetzentwurf (19/18966) für ein Sozialschutz-Paket-II vorgelegt.

Das Paket enthält unter anderem eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes: Es wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht. Diese Regelung gilt bis Ende 2020. Außerdem werden für Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

Ferner soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Arbeits- und Sozialgerichte sollen in der mündlichen Verhandlung leichter mit Videokonferenzen arbeiten können. Zudem werden die Voraussetzungen für das schriftliche Verfahren beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundessozialgericht modifiziert. Gleiches gilt für Sitzungen der Mindestlohnkommission, der Heimarbeitsausschüsse und des Tarifausschusses im Zusammenhang mit Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen.

Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, sollen auch bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können. Dies soll entsprechend auch für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen und bei vergleichbaren Angeboten gelten.

Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) soll nachgebessert werden. Dies betrifft unter anderem die Verpflichtung der Leistungsträger zur Gewährleistung des Bestandes der Interdisziplinären Frühförderstellen.

Mit Sonderregelungen im Sechsten und Siebten Buch Sozialgesetzbuch sowie im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte soll sichergestellt werden, dass Waisenrenten auch dann (weiter-)gezahlt werden, wenn bedingt durch die Corona-Pandemie Ausbildungen und Freiwilligendienste später als üblich beginnen.

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3. AfD will Auswertung der Coronapandemie

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert eine systematische Vorbereitung auf künftige Pandemien und eine wissenschaftliche Auswertung der Initiativen zur Eindämmung des Coronavirus. Die Coronapandemie sei nicht der erste Fall einer internationalen Ausbreitung einer ernsten Erkrankung und werde auch nicht der letzte sein, heißt es in einem Antrag (19/18975) der Fraktion. Die Zivilisation müsse daher mit Epidemien und Pandemien leben.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag unter anderem eine Begleitforschung zu den beschlossenen Restriktionen während der Coronapandemie sowie Untersuchungen, um die Durchseuchungsrate in der Bevölkerung zu erfassen.

Zudem müssten ausreichend Forschungsmittel bereitgestellt werden, um für künftige Pandemien gewappnet zu sein. Deutsche Forschungsinstitutionen und Bundesbehörden müssten epidemiologische Daten erheben als Grundlage für effiziente und breit akzeptierte Beschlüsse.

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4. Corona-Hilfen auch durch ESM möglich

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist eine der drei Säulen zur kurzfristigen Bereitstellung von europäischer Hilfe zur Linderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie. Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort (19/18858) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18313) die von der Eurogruppe im April 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und Abfederung der wirtschaftlichen Folgen. Vorschläge für Änderungen am Mandat des Europäischen Stabilitätsmechanismus im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie würden nicht unterstützt, erklärt die Bundesregierung.

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5. Linke fragt nach Details zu Coaching

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/18638) zu datenschutzrechtlichen Problemen beim Coaching nach Paragraf 16e und 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) gestellt. Das begleitende Coaching ist Teil des Programms Sozialer Arbeitsmarkt zur Förderung von Langzeitarbeitslosen. Die Linke fragt die Bundesregierung unter anderem, ob die Teilnahme am Coaching freiwillig ist oder sanktionsfrei abgelehnt werden kann.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 470 - 6. Mai 2020 - 12.58 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Mai 2020

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