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BUNDESTAG/9800: Heute im Bundestag Nr. 493 - 13.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 493
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Mai 2020, Redaktionsschluss: 11.46 Uhr

1. Mittelkürzungen für Türkei abgelehnt
2. AfD dringt auf Ende der Mali-Einsätze
3. NetzDG auf geltendes Strafrecht bezogen
4. Fast drei Milliarden Euro beigetrieben
5. Korrekturbitten des Julius Kühn-Instituts
6. Korrekturbitten des Thünen-Instituts


1. Mittelkürzungen für Türkei abgelehnt

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Die AfD-Fraktion ist im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit einem Antrag (19/14347) gescheitert, in dem diese eine Kürzung der bi- und multilateralen Entwicklungsleistungen gegenüber der Türkei "in größtmöglichem Umfang" gefordert hatte. Das Land sei als "destabilisierender Faktor im Syrienkonflikt und in der syrischen Flüchtlingskrise kein geeigneter Kooperationspartner", hieß es darin. Trotz der hohen Summen, die der türkische Staat im Rahmen der EU-Fazilität zur Bewältigung der Flüchtlingskrise erhalte, stiegen die Zahlen illegaler Übertritte von der Türkei nach Griechenland aktuell im Vergleich zu 2018 stark an.

Die Türkei nutze die Flüchtlinge in ihrem Land, um die EU immer wieder zu erpressen, ergänzte ein Mitglied der Fraktion im Ausschuss. Obwohl sie seit 2008 kein offizieller Partner der deutschen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit sei, habe sie 2017 458 Millionen Euro an Leistungen erhalten.

Dieser Darstellung widersprachen die übrigen Fraktionen, die den Antrag einstimmig ablehnten. Sie betonten, bei den Mitteln handle es sich um Leistungen im Rahmen des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens. Schwerpunkt sei dabei die Verbesserung der humanitären Lage der rund 3,6 Millionen Flüchtlinge in der Türkei. Das Geld fließe unter anderem in Bildungsprojekte, an der Umsetzung sei auch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) beteiligt.

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2. AfD dringt auf Ende der Mali-Einsätze

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, die Bundeswehrbeteiligung an der UN-Mission MINUSMA in Mali und an der EU-Trainingsmission EUTM Mali zu beenden sowie jeweils einen Evaluierungsbericht dieser Einsätze vorzulegen. "Das deutsche beziehungsweise europäische militärische Engagement in Mali ist gescheitert", heißt es in zwei Anträgen der Fraktion (19/19154, 19/19155), die beide am heutigen Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stehen. Nach fünf Jahren militärischer Unterstützung durch die Bundeswehr sei entgegen anderslautender Auskünfte der Bundesregierung kein Fortschritt in dem Land erkennbar. Die Sicherheitslage habe sich in dem Zeitraum sogar in einigen Regionen verschlechtert. Vor allem im Norden und im Zentrum Malis komme es immer wieder zu Anschlägen, bewaffneten Auseinandersetzungen und gewaltsamen Übergriffen.

"Aus dem militärischen Engagement in Mali droht ein mit dem in Afghanistan vergleichbarer Einsatz zu werden, der mit großen Gefahren für unsere Soldaten und mit hohen finanziellen Kosten einhergeht, dessen nachhaltiger Erfolg aber nicht erkennbar ist", schreiben die Abgeordneten. Der Aufwand, den die Bundeswehr in Mali betreiben müsse, stehe in keinem angemessenen Verhältnis zum bisher Erreichten. Zudem würden durch die Einsätze in Mali Kräfte der Bundeswehr gebunden, die wiederum in der Landes- und Bündnisverteidigung fehlten.

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3. NetzDG auf geltendes Strafrecht bezogen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Eine systematische Erfassung, ob und inwieweit Gesetze anderer Länder dem Modell des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) entsprechen, findet laut Bundesregierung nicht statt. Wie es in der Antwort (19/18902) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18009) heißt, führe das Gesetz keine neuen Kategorien unzulässiger Inhalte ein, sondern beziehe sich nur auf Inhalte, deren Verbreitung einen Straftatbestand darstellen könne. "Das Gesetz 'verbietet' daher auch nicht Inhalte auf Social- Media-Plattformen. Die entsprechenden Verbote ergeben sich vielmehr aus dem geltenden Strafrecht", schreibt die Bundesregierung.

Die Abgeordneten hatten sich nach den "menschenrechtlichen Auswirkungen von Social-Media-Zensur und Begrenzungen der Internetfreiheit" erkundigt und dabei unter anderem danach gefragt, ob "autoritär geführte Staaten" Inhalte nach dem Modell des NetzDG verbieten würden.

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4. Fast drei Milliarden Euro beigetrieben

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Vollstreckungsdienst des Zolls hat im Jahr 2019 knapp drei Milliarden Euro beigetrieben. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/18903) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18405) mit. Die Einnahmen verteilen sich auf Forderungen der Bundesagentur für Arbeit (608 Millionen Euro), für sonstige Sozialbehörden (1,954 Milliarden) sowie für Zollverwaltung und übrige Bereiche (208 Millionen). 201 Millionen Euro betrafen die Kraftfahrzeugsteuer.

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5. Korrekturbitten des Julius Kühn-Instituts

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Um Korrekturbitten des Julius Kühn-Instituts - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/18859) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18661). Danach gibt das Institut lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom JKI veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und es einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Im August 2019 hat es laut Antwort kein Ersuchen des JKI um Korrekturen von Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gegeben.

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6. Korrekturbitten des Thünen-Instituts

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Um Korrekturbitten des Johann Heinrich von Thünen-Instituts - Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (TI) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/18860) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18662). Danach gibt das Institut lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom TI veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und es einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Im August 2019 hat es laut Antwort kein Ersuchen des TI um Korrekturen von Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gegeben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 493 - 13. Mai 2020 - 11.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2020

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