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BUNDESTAG/9817: Heute im Bundestag Nr. 510 - 18.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 510
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 18. Mai 2020, Redaktionsschluss: 12.32 Uhr

1. Anhörung zur Umsatzsteuersenkung
2. Hilfe für deutsche Zwangsarbeiter
3. AfD will Umsatzsteuer unbefristet senken
4. 378 Sparkassen in Deutschland
5. Frauen haben weniger Vermögen
6. Vorteile für Kapitalgesellschaften


1. Anhörung zur Umsatzsteuersenkung

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss führt am Montag, dem 25. Mai, eine öffentliche Anhörung zu den geplanten steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise durch. Gegenstand der von 10 bis 12.15 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses stattfindenden Anhörung ist der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (19/19150). Damit soll der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Steuersenkung soll vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 30. Juni 2021 befristet werden. Die Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien Getränken bleibt von der Steuersenkung ausgenommen. Das Corona-Steuerhilfegesetz sieht außerdem eine steuerliche Besserstellung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Daneben enthält der Entwurf weitere Regelungen zum Umsatzsteuer- und zum Umwandlungssteuergesetz. Außerdem geht es in der Anhörung um einen Antrag der AfD-Fraktion (19/19164), die sich angesichts des "Wirtshaussterbens" dafür ausspricht, die Umsatzsteuer für Speisen auch über den 30. Juni 2021 hinaus bei sieben Prozent zu belassen. Die Sachverständigen sollen auch zu einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/19134) Stellung nehmen, in dem eine verbesserte Verlustverrechnung zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Epidemie gefordert wird.

Als Sachverständige sind geladen: Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband), Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Steuerberaterverband, Professor Lars-P. Feld (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg), Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern), Professor Johanna Hey (Universität zu Köln) und Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Hilfe für deutsche Zwangsarbeiter

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Ausschlussfrist für Anträge auf eine Anerkennungsleistung an ehemalige zivile deutsche Zwangsarbeiter soll aufgehoben werden, damit ehemalige Zwangsarbeiter weiterhin Anträge auf Zahlung der Anerkennungsleistung stellen können. Dies fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/19163). Darin heißt es, das Schicksal der zivilen deutschen Zwangsarbeiter nach dem Zweiten Weltkrieg sei völlig aus dem historischen Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Aus Deutschland und den deutschen Siedlungsgebieten in Osteuropa seien von der Sowjetunion nach Schätzungen mindestens 700.000 deutsche Zivilisten im Alter von 15 bis 60 Jahren verschleppt und unter unmenschlichen Bedingungen zur Zwangsarbeit in Sibirien und anderen Regionen der Sowjetunion herangezogen worden.

Im November 2015 sei beschlossen worden, den wenigen noch lebenden Opfern dieser Verschleppung zur Zwangsarbeit eine Anerkennungsleistung in Höhe von jeweils 2.500 Euro zu gewähren. Die Antragstellung sei jedoch nur bis Ende Dezember 2017 möglich gewesen. Eine Härtefallregelung sei nicht vorgesehen gewesen. Die AfD-Fraktion weist in der Begründung darauf hin, dass auch andere Opfergruppen Anträge auf Entschädigung oder Anerkennungsleistung unbefristet stellen könnten.

Die Kosten für die Maßnahme werden von der AfD-Fraktion bei schätzungsweise 2.000 hinzukommenden und neu bewilligten Anerkennungsleistungen zu je 2.500 Euro auf fünf Millionen Euro geschätzt.

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3. AfD will Umsatzsteuer unbefristet senken

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die von der Koalition geplante befristete Senkung der Umsatzsteuer soll unbefristet gelten. Dies schlägt die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/19164) vor, der das Ziel verfolgt, negative Folgen der Corona-Maßnahmen auf das Gastronomiegewerbe einzudämmen. Mit der Senkung des Umsatzsteuersatzes soll außerdem ein fairer Umsatzsteuersatz auf Lebensmittel im Gastronomiegewerbe erreicht werden.

In dem Antrag wird das Gastronomiegewerbe als ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Gesellschaft bezeichnet. Das lokale Wirtshaus gehöre zur Identität des Stadtteils oder des Dorfes unbedingt dazu. In Zeiten des Wirtshaussterbens gerade auf dem Land gelte es zu unterstreichen, dass die Gastronomie zur Lebensqualität vor Ort hinzu gehöre und diese steigere, erklärt die AfD-Fraktion, nach deren Angaben dem deutschen Gastgewerbe im Zusammenhang mit den aufgrund der Pandemie beschlossenen Maßnahmen bis Ende April zehn Milliarden Euro an Umsatz verloren gegangen seien.

Ein einheitlicher Umsatzsteuersatz von sieben Prozent beim Verkauf von Lebensmitteln würde endlich Schluss machen mit den teilweise unsinnigen Regelungen im geltenden Umsatzsteuerrecht, schreibt die AfD-Fraktion in dem Antrag weiter. So werde heutzutage die Bockwurst beim Fleischer zum Mitnehmen mit sieben Prozent versteuert, während die gleiche Bockwurst mit 19 Prozent versteuert werde, wenn der Gast die Speise im Lokal einnehme.

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4. 378 Sparkassen in Deutschland

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) In Deutschland gab es zu Jahresbeginn 2020 378 Sparkassen mit rund 13.000 Sparkassen-Geschäftsstellen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19076) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18082) mit. Die Antworten auf die Fragen nach Sicherungsreserven von Landesbanken, Landesbausparkassen und Sparkassen wurden nach Angaben der Bundesregierung als Verschlusssache mit dem Grad "VS-Vertraulich" eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt.

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5. Frauen haben weniger Vermögen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Männer haben ein erheblich höheres Vermögen als Frauen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18921) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18127) unter Verweis auf Berechnungen eines Wirtschaftsforschungsinstituts mitteilt, soll das durchschnittliche Nettogesamtvermögen von Männern im Jahr 2017 124.000 Euro betragen haben. Das Nettogesamtvermögen von Frauen habe bei 90.000 Euro gelegen.

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6. Vorteile für Kapitalgesellschaften

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Den Thesaurierungsvorteil von Kapitalgesellschaften im Vergleich zu Personengesellschaften macht die FDP-Fraktion zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/18994). Die Bundesregierung soll mitteilen, wie sie den Vorteil für Kapitalgesellschaften reduzieren will. Gefragt wird zudem nach mehreren Möglichkeiten zur steuerrechtlichen Regelung des Verbleibs von Gewinnen in Unternehmen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 510 - 18. Mai 2020 - 12.32 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2020

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