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BUNDESTAG/9827: Heute im Bundestag Nr. 520 - 20.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 520
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. Mai 2020, Redaktionsschluss: 11.25 Uhr

1. Bericht über Autobahn GmbH des Bundes
2. Einzelwagenverkehr der DB Cargo AG
3. Laute Güterwagen nur noch als Ausnahme
4. BEV-Liegenschaften für den Wohnungsbau
5. Regierung begrüßt Einsatz von eCall
6. Ortsumgehung Aken nicht vordringlich


1. Bericht über Autobahn GmbH des Bundes

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Unterrichtung des Bundestages über die Autobahn GmbH des Bundes erfolgt laut Bundesregierung durch einen Verkehrsinvestitionsbericht, "der künftig gemäß Paragraf 8 Absatz 2 Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetz (InfrGG) jährlich von der Autobahn GmbH des Bundes erstellt und durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/18908) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18002) hervor. Der Verkehrsinvestitionsbericht der Autobahn GmbH des Bundes werde nach dem ersten Betriebsjahr der Gesellschaft dem Bundestag erstmals im Jahr 2022 zugeleitet. Er soll der Vorlage zufolge zudem in den jährlichen Verkehrsinvestitionsbericht des BMVI integriert werden. Ergänzend wird auf die parlamentarische Kontrolle gemäß Paragraf 9 InfrGG verwiesen, wonach die Bundesregierung laufend über alle die Beteiligungsführung betreffenden Fragen unterrichtet.

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2. Einzelwagenverkehr der DB Cargo AG

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Güterverkehrssparte der Deutschen Bahn AG, die DB Cargo AG, strebt nach eigenen Angaben eine Ausrichtung der Strategie für Einzelwagenverkehr auf Wachstum und weitere Verkehrsverlagerung an. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/18910) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18071) hervor. Um eine ökologische Alternative zur Straße zu sein, soll der Einzelwagenverkehr den Angaben zufolge massiv ausgebaut werden - etwa mit schnelleren Verbindungen oder neuen Branchen wie Konsumgütern. Kernelemente dabei sollen ein attraktives Angebots- und Netzkonzept, Investitionen in Digitalisierung, Automatisierung und Modernisierung sein. Um diese Schritte zu ermöglichen, sei auch die weitergehende Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr notwendig, heißt es in der Antwort.

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3. Laute Güterwagen nur noch als Ausnahme

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Mit dem Fahrplanwechsel 2020/2021 dürfen nach Schienenlärmschutzgesetz keine lauten Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz verkehren. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18906) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18101). Ausnahmen seien zulässig, wenn die hervorgerufene Schallemission aufgrund der Geschwindigkeit den fiktiven Schallleistungspegel nicht überschreitet oder wenn Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung nicht überschritten werden. Dies könne bei Schienenwegen der Fall sein, "bei deren Bau die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung einzuhalten waren". Es könne aber auch für Schienenwege zutreffen, die so gelegen sind, dass der von ihnen ausgehende Schall keine Anlieger trifft - beispielsweise an unbesiedelten Streckenabschnitten.

Eine Befreiung auf Antrag nach Paragraf 5 des Schienenlärmschutzgesetzes ist den Angaben zufolge möglich, "wenn nachgewiesen wird, dass es noch keine zugelassene Technologie gibt, oder die Güterwagen auf Steilstrecken verkehren". Ferner sei sie möglich, wenn die Güterwagen ausschließlich aus Gründen des historischen Interesses oder zu touristischen Zwecken betrieben werden.

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4. BEV-Liegenschaften für den Wohnungsbau

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Seit 1994 hat das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) etwa 56 Prozent der ursprünglichen nicht bahnnotwendigen Liegenschaften (etwa 30 Millionen Quadratmeter) veräußert und hierbei rund zwei Milliarden Euro erlöst. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/18996) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18007) hervor. Im Jahre 2019 seien 39 ehemalige Bahnbetriebsflächen mit einer Gesamtfläche von 268.000 Quadratmetern seitens des BEV veräußert worden, heißt es in der Antwort weiter.

Der derzeitige Liegenschaftsbestand umfasst laut Bundesregierung rund 4.400 Flurstücke mit einer Gesamtfläche von etwa 12,5 Millionen Quadratmetern. Mit dem kontinuierlichen Abverkauf der Liegenschaften habe sich die Zusammensetzung des Liegenschaftsportfolios verändert. Insbesondere seien in den vergangenen 25 Jahren die marktnahen Liegenschaften weitgehend veräußert worden.

Wegen des gestiegenen Bedürfnisses des Marktes nach Bauland für günstigen Wohnraum, insbesondere für sozialen Wohnungsbau, intensiviere das BEV zurzeit seine Bemühungen, geeignete Liegenschaften des verbliebenen Bestandes entsprechend zu mobilisieren und zu verwerten, teilt die Regierung mit. Dabei stehe die Förderung sozialen Wohnraums im Vordergrund. Zur Erreichung dieses Ziels sei zunächst die Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in entsprechender Anwendung auf das BEV übertragen worden, "wenn der Grundstückserwerb Zwecken des sozialen Wohnungsbaus dient". Zusätzlich schreibe das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) derzeit eine Kurzstudie aus, die Vorschläge zu möglichen Nutzungs- und Verwertungskonzepten für marktferne BEV-Liegenschaften einschließlich der Abschätzung der damit verbundenen Kosten unterbreiten soll. Die Ergebnisse sollen Mitte 2020 vorliegen und in die weiteren konzeptionellen Überlegungen zur Weiterentwicklung des BEV-Immobilienbereichs einfließen, heißt es in der Vorlage.

Daraus geht des Weiteren hervor, dass die Gesamtfläche der noch vorhandenen BEV-Grundstücke, "die sich möglicherweise als Bauland mobilisieren lassen", 153.775 Quadratmeter betrage. Darin seien Flächen enthalten, die gegebenenfalls aufgrund ihrer Beziehung zu Grundstücken Dritter in eine Wohnbebauung einbezogen werden könnten. Das BEV errichte auf seinen Liegenschaften selbst keine Neubauten, heißt es in der Antwort. Es führe an Bestandsimmobilien lediglich Instandhaltungen, Instandsetzungen und Sanierungen durch.

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5. Regierung begrüßt Einsatz von eCall

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung begrüßt nach eigener Aussage einen flächendeckenden Einsatz des automatischen Notrufsystems eCall (Emergency Call). Das geht aus der Antwort (19/18905) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18340) hervor. Seit dem 1. April 2018 müssten alle neu typgenehmigten Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 mit dem eCall-System ausgerüstet sein, wird mitgeteilt. Die Verbreitung von eCall-Systemen steige sukzessive mit der Marktdurchdringung von Fahrzeugen, die ab diesem Zeitpunkt typgenehmigt wurden.

Gefragt nach der Gefahr einer Manipulation der Geräte, antwortet die Bundesregierung: "Sofern das eCall-System so ausgestaltet ist, dass es erst bei einem Unfall oder manueller Auslösung aktiviert wird und die Regelungen zur Privatsphäre und dem Datenschutz gemäß EU-Verordnung 2015/758 eingehalten werden, besteht aus Sicht der Bundesregierung kein erhöhtes Risiko einer Manipulation oder eines Ausspionierens anderer Teile der Fahrzeugelektronik." Die technische Ausgestaltung der eCall-Systeme obliege jedoch dem jeweiligen Fahrzeughersteller. Dieser trage sowohl die datenschutzrechtliche Verantwortung als auch die Verantwortung für die Gewährleistung der IT-Sicherheit des Fahrzeuges insgesamt.

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6. Ortsumgehung Aken nicht vordringlich

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Eine Vordringlichkeit der Ortsumgehung Aken (Sachsen-Anhalt) konnte entsprechend der bundeseinheitlichen Bewertungskriterien für den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) nach Angaben der Bundesregierung "nicht festgestellt werden". Bei vergleichsweise geringem verkehrlichen Nutzen und hohen Projektkosten habe sich ein niedriges Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,0 ergeben, heißt es in der Antwort der Regierung (19/18904) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18740).

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 520 - 20. Mai 2020 - 11.25 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2020

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