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BUNDESTAG/9848: Heute im Bundestag Nr. 541 - 27.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 541
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. Mai 2020, Redaktionsschluss: 09.48 Uhr

1. Gesetzentwurf zu SURE-Gewährleistungen
2. Grüne fordern geänderte Blutspendepraxis
3. Anforderungen an das Endlager Konrad
4. EU arbeitet an Batterie-Regelung
5. CO2-Emissionen von Internetseiten


1. Gesetzentwurf zu SURE-Gewährleistungen

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Koalition will die rechtlichen Grundlagen zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen des geplanten SURE-Instruments auf europäischer Ebene schaffen. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Fraktion von CDU/CSU und SPD (19/19494) sieht vor, dass die Bundesrepublik Gewährleistungen in Höhe von rund 6,384 Milliarden Euro übernehmen soll. Der Entwurf steht am Freitag erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestages. Für die Übernahme von Gewährleistungen ist laut Artikel 115 des Grundgesetzes eine Ermächtigung durch Bundesgesetz notwendig.

Laut Vorlage soll mit dem "Europäischen Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den COVID19-Ausbruch (SURE)" der Europäischen Union ermöglicht werden, "Darlehen von bis zu 100 Milliarden Euro an die Mitgliedstaaten zu den günstigen Finanzierungsbedingungen der Union auszureichen". Die Mittel sollen demnach dafür dienen, "Kurzarbeit oder vergleichbare Maßnahmen sowie unterstützende Maßnahmen im Gesundheitsbereich insbesondere zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz" zu finanzieren. Finanziert werden soll das Instrument durch die Kreditaufnahme der EU am Kapitalmarkt. "Damit sie Kredite in dieser Höhe zu vorteilhaften Konditionen vergeben kann, sind Garantien der Mitgliedstaaten in Höhe von insgesamt 25 Milliarden Euro erforderlich", heißt es in den Entwurf.

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2. Grüne fordern geänderte Blutspendepraxis

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Nach Ansicht der Grünen-Fraktion dürfen von der Blutspende nicht ganze Gruppen pauschal ausgeschlossen werden. Statt dessen sollten die tatsächlichen Risiken nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen rational abgewogen werden, heißt es in einem Antrag (19/19497) der Fraktion.

Niemand dürfe aufgrund seiner sexuellen Identität oder seines Geschlechts diskriminiert werden. Bei der Blutspende stelle das individuelle Risikoverhalten und nicht die sexuelle Identität eine Gefährdung dar. Deswegen könne auch allein das individuelle Risikoverhalten Kriterium sein, ob jemand als Blutspender in Frage komme. Mit der Novelle der Richtlinie Hämotherapie von 2017 werde die Diskriminierung von schwulen und bisexuellen Männern fortgeführt.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transfusionsgesetzes (TFG) vorzulegen, wonach die Bundesärztekammer (BÄK) zur Überprüfung der Richtlinie Hämotherapie mindestens einmal im Jahr verpflichtet wird. Dabei solle eine Verbot ungerechtfertigter, direkter oder indirekter Diskriminierung verankert werden.

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3. Anforderungen an das Endlager Konrad

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat die Phase 2 der "Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen für das Endlager Konrad" (ÜsiKo) eingeleitet. Die Bearbeitung der Phase könne insgesamt zwei bis vier Jahre erfordern, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19356) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18997). Die Ergebnisse sollen demnach analog zur Phase I "(fach)-öffentlich zur Diskussion gestellt und im Internet veröffentlicht werden".

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4. EU arbeitet an Batterie-Regelung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen nationalen Änderungsbedarf an den Regelungen zur Rücknahme und Entsorgung von Industriebatterien. Darunter fallen auch die Antriebsbatterien von Elektrofahrzeugen. Sie verweist in einer Antwort (19/19322) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18892) zum Umgang mit Elektroautobatterien auf Pläne der EU-Kommission, im Oktober 2020 einen Entwurf für einen neuen Rechtsrahmen für Batterien vorzulegen, "der auch die Herausforderungen, die sich aufgrund einer Zunahme der Elektromobilität ergeben, aufgreifen soll". An dem Konsultationsprozess habe sich die Bundesregierung aktiv beteiligt.

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5. CO2-Emissionen von Internetseiten

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung kann keine abschließenden Angaben dazu machen, wie viel Energie durch den Betrieb der Internetseiten des Bundes pro Jahr verbraucht und wie viel CO2 dadurch emittiert wird. In einer Antwort (19/19323) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18655) führt sie aus, dass die Seiten bei verschiedenen Anbietern gehostet würden und nur für einzelne Webseiten Schätzwerte existierten. "In der Gesamtheit wird der Verbrauch ausschließlich für die Webseiten jedoch nicht erfasst, da auf den Webservern in der Regel eine Vielzahl von Webauftritten und -diensten gehostet werden und sich anteilige Energieverbräuche nicht valide ermitteln lassen", heißt es in der Antwort. Ebenso kann die Bundesregierung keine abschließenden Angaben zu den CO2-Emissionen durch Aufrufe der Internetseiten des Bundes machen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 541 - 27. Mai 2020 - 09.48 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Mai 2020

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