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BUNDESTAG/9908: Heute im Bundestag Nr. 601 - 11.06.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 601
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 11. Juni 2020, Redaktionsschluss: 12.18 Uhr

1. Rücknahmeabkommen mit Weißrussland
2. Reform des Weltsicherheitsrates
3. OSZE-Beobachtermission in der Ukraine
4. Ächtung autonomer Waffensysteme
5. Situation an türkisch-griechischer Grenze
6. Proteste im Iran im November 2019
7. Stärkung des Grenzschutzes in Tunesien
8. Wiederaufbauplan und Gesundheitspolitik


1. Rücknahmeabkommen mit Weißrussland

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Ein Anfang des Jahres zwischen der EU und Weißrussland abgeschlossenes Rücknahmeabkommen thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/19769). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie hoch nach den letzten vorliegenden Zahlen die Rückübernahmequote aus Deutschland nach Weißrussland waren, welches die häufigsten Probleme waren, die zu einem Scheitern der Übernahme geführt haben und ob solche Fälle mit dem Rücknahmeabkommen ausgeräumt werden. Außerdem erkundigen sich die Abgeordneten nach Erkenntnissen der Bundesregierung, ob Dissidenten in Weißrussland aus politischen Gründen die Staatsangehörigkeit entzogen wurde.

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2. Reform des Weltsicherheitsrates

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Reform des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen stellt die AfD-Fraktion in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/19778). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, ob sie weiterhin zukünftig vorrangig einen europäischen und nicht etwa deutschen ständigen Sitz im Sicherheitsrat anstrebt. Auch soll sie angeben, ob sie diesbezüglich mit Frankreich in Verhandlungen steht, um das Land davon zu überzeugen, auf den eigenen zugunsten eines europäischen Sitzes zu verzichten. Wissen wollen die Abgeordneten außerdem, welche EU- und Nato-Partner ausdrücklich die ständige Mitgliedschaft Deutschlands im Weltsicherheitsrat begrüßen würden, welche sie ablehnen und welche sich zu der Frage nicht explizit geäußert haben.

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3. OSZE-Beobachtermission in der Ukraine

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Bei der OSZE-Sonderbeobachtungsmission (SMM) in der Ukraine sind mit dem Stand von Ende März 750 Beobachterinnen und Beobachter im Einsatz. Davon werden gegenwärtig 604 in den Regionen Donezk und Luhansk eingesetzt, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/19716) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18416). Deutschland hat den Angaben zufolge insgesamt 42 Expertinnen und Experten über das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) zur SMM sekundiert, die meisten davon an den Standorten Dnipro, Donezk, Luhansk sowie Kiew und Charkiw.

Die Beobachtungsmission habe für das Jahr 2019 insgesamt 1.013 Fälle von gezielten Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit oder anderen Beschränkungen ihrer Tätigkeit berichtet, was einen Rückgang um 13 Prozent gegenüber dem Jahr 2018 bedeute. 83 der Vorfälle (acht Prozent) seien auf der von der Ukraine kontrollierten Seite der Kontaktlinie aufgetreten und 925 (92 Prozent) auf nicht von der ukrainischen Regierung kontrolliertem Gebiet, fünf weitere seien nicht zuordenbar gewesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die Beobachterinnen und Beobachter 2019 nicht in Kampfhandlungen verwickelt. Die SMM verzeichnete allerdings insgesamt acht Fälle verschiedener Arten von Beschuss in der näheren Umgebung der SMM-Beobachterinnen und -Beobachter, heißt es in der Antwort weiter.

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4. Ächtung autonomer Waffensysteme

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung setzt sich nach eigenem Bekunden für eine weltweite Ächtung letaler autonomer Waffensysteme ("Lethal Autonomous Weapon Systems"/LAWS) ein, bei denen die Entscheidungsgewalt über Leben und Tod dem Menschen gänzlich entzogen ist. Dieses Ziel vertritt die Bundesregierung regelmäßig in den Beratungen im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens ("Convention on Certain Conventional Weapons"/ CCW), heißt es in der Antwort (19/19638) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18781). Sie führe dabei Ansätze in die Verhandlungen ein, die die weit auseinander liegenden Positionen der Vertragsstaaten schrittweise zusammenführen sollen.

Auf dem Jahrestreffen der Vertragsstaaten der VN-Waffenkonvention im November 2019 hätten sich die 125 Vertragsparteien auf elf Leitprinzipien für den Umgang mit Autonomie in Waffensystemen geeinigt sowie darauf, bis 2021 ein Rahmenwerk auszuarbeiten, das normative und operativ anwendbare Vorgaben zu rechtlichen, militärischen und technologischen Aspekten machen soll. Die Leitprinzipien würden den Konsens aller CCW-Vertragsstaaten abbilden, insbesondere zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts und zur menschlichen Verantwortung beim Einsatz von Waffensystemen mit autonomen Funktionen. Sie seien wichtiger Orientierungspunkt für die Festlegung von Regelungen für Wissenschaft, Industrie und militärische Einsatzpraxis.

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5. Situation an türkisch-griechischer Grenze

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Schätzungen der EU-Kommission haben sich nach der Ankündigung der Türkei Ende Februar 2020, die Grenzen zu öffnen, zwischenzeitlich bis zu 12.000 Flüchtlinge und Migranten entlang der türkisch-griechischen Landgrenze aufgehalten. Seitdem hätten nach griechischen Angaben 462 Personen die Landgrenze irregulär übertreten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/19647) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18769). Am 19. März 2020 habe die Türkei die Landgrenzen zu Griechenland und Bulgarien wegen der Covid-19-Pandemie geschlossen. Die verbliebenen Flüchtlinge und Migranten an der türkisch-griechischen Landgrenze seien in staatliche Quarantäneeinrichtungen in der Türkei verbracht worden.

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6. Proteste im Iran im November 2019

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Angaben von Amnesty International sind bei den Protesten im Iran im November 2019 mindestens 304 Personen ums Leben gekommen, andere Quellen sprechen von 1.500 Toten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/19652) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (19/18877). An den landesweiten Protesten, insbesondere in den Provinzen Khuzestan und Kurdistan sowie in Shiraz und Isfahan, hätten sich offiziellen Angaben zufolge etwa 200.000 Menschen beteiligt. Es sei zu heftigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften gekommen, die Proteste seien brutal niedergeschlagen worden. Das Ausmaß von Gewalt und Gegengewalt soll die sozialen Unruhen vom Jahreswechsel 2017/18 weit übertroffen haben. Nach Einschätzung der Menschenrechts-Hochkommissarin der Vereinten Nationen Michelle Bachelet sei massive Gewalt gegen die Demonstranten eingesetzt worden. Danach sollen Sicherheitskräfte auf fliehende unbewaffnete Demonstranten gefeuert und gezielt auf Gesicht und lebenswichtige Organe geschossen haben.

Um die Koordination der Demonstranten zu erschweren und zu verhindern, dass Bilder der Proteste an die Öffentlichkeit gelangen, habe die iranische Regierung das Internet etwa eine Woche komplett abgeschaltet, so dass Informationen über Tote und Verletzte nur in sehr begrenztem Umfang bekannt geworden seien.

Nach Einschätzung der Bundesregierung ist der Hintergrund der Proteste einerseits die Befürchtung gewesen, dass eine Erhöhung des Benzinpreises zu einer weiteren Verteuerung grundlegender Güter führen würde. "Darüber hinaus richtete sich die Wut gegen die Intransparenz des politischen Prozesses, mit dem die Preisanpassung entschieden wurde", heißt es in der Antwort weiter. Die Demonstranten hätten der Führung zudem vorgeworfen, die Krise durch Korruption und Misswirtschaft zu verschlimmern.

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7. Stärkung des Grenzschutzes in Tunesien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Das Ziel des "Unterstützungsprogramms für die Integrierte Grenzverwaltung" (IBM Tunesien) der EU ist die Stärkung der tunesischen Grenzschutzbehörden zum Schutz, zur Überwachung und Kontrolle der Grenze. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/19625) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18475) schreibt, beinhalte das Vorhaben das Einrichten und Ausstatten von Einsatzleitstellen der Grenzpolizei ("Garde Nationale"), die Weiterentwicklung der Mobilanwendung "Smart Traveler" zur vereinfachten Grenzabfertigung sowie den Aufbau eines Schulungszentrums für Grenzmanagement.

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8. Wiederaufbauplan und Gesundheitspolitik

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Um die gemeinsame Initiative von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron zur Einrichtung eines Fonds zur "nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung auf EU-Ebene für Solidarität und Wachstum" im Umfang von 500 Milliarden Euro geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/19707) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19283). Eines der Ziele dieser Initiative sei eine strategisch positionierte europäische Gesundheitsindustrie, die unter uneingeschränkter Achtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für ihre eigenen Gesundheits- und Sozialsysteme die europäische Dimension des Gesundheitswesens auf eine neue Stufe hebt und Abhängigkeiten der EU reduziert.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 601 - 11. Juni 2020 - 12.18 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2020

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