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HAMBURG/1977: Mindestlohn in Hamburg ist möglich und notwendig (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 4. April 2012

Mindestlohn in Hamburg ist möglich und notwendig!



Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft wird am Mittwoch, den 10. April 2012, einen Antrag für ein Mindestlohngesetz für Hamburg zur Behandlung einreichen. Die Diskussion über einen gesetzlichen Mindestlohn hat in letzter Zeit wieder an Fahrt aufgenommen. Nachdem dieser zunächst von Gewerkschaften und der Partei DIE LINKE immer wieder gefordert worden war, haben sich neben der SPD auch Teile der Bundes-CDU, unter anderem auch die CDU in Hamburg, für die Normierung eines gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen. DIE LINKE in Hamburg fordert einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von zunächst zehn Euro brutto pro Stunde, mittelfristig sollte der gesetzliche Mindestlohn 60 % des Durchschnittslohns betragen.

"Bundesweit arbeitet jeder fünfte Mensch im Niedriglohnbereich. Niedrige Löhne heute können spätere Altersarmut und die Abhängigkeit von Leistungen der Sozialhilfe im Alter nicht nur nicht verhindern, sie sind damit de facto vorprogrammiert. Um auch nur eine Nettorente im Alter von nicht allzu üppigen 684 Euro zu erhalten, müsste ein/e solche/r Modellrentner/in 45 Jahre zu einem Lohn von zehn Euro arbeiten. Damit wird eine Hilfebedürftigkeit im Alter nur knapp vermieden. Geringere Mindestlöhne reichen also nicht aus, um Altersarmut zu vermeiden, im Gegenteil", erklärt Olga Fritzsche, Landessprecherin der LINKEN.

In Hamburg gibt es laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit gegenwärtig ca. 30.000 Bedarfsgemeinschaften die aufstocken, das heißt, dass ihre Einkommen zum Lebensunterhalt nicht ausreichen und sie deshalb auf Leistungen des SGB II angewiesen sind. Damit sind rund ein Drittel der Bedarfsgemeinschaften in Hamburg trotz Arbeit auf Hartz IV angewiesen. Weiterhin ist hier von einer hohen Dunkelziffer von Menschen auszugehen, die einen Anspruch auf ergänzende Leistungen gemäß SGB II haben, diese aber nicht beantragen. Hinzu kommt: Frauen sind weit häufiger von Mindestlöhnen betroffen. Nach Berechnungen des IAQ würde schon ein Mindestlohn von nur 8,50 Euro für jede vierte Frau eine Lohnerhöhung bedeuten.

Demgegenüber steht, dass die Einkommen in Hamburg im Zeitraum von 2000 bis 2008 um 34 % gestiegen sind. Allerdings stieg der Anteil des Einkommens durch Arbeit dabei nur um 15 %, das Einkommen von UnternehmerInnen und Vermögenden jedoch um satte 62 %.

"Dies alles sind gute Argumente für die sofortige Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Hamburg. Dieser kann aufgrund der beschränkten Kompetenzen eines Bundeslandes nicht für alle Branchen gleichermaßen eingeführt werden. Hamburg ist jedoch nicht hilflos: Für Landesbedienstete, Beschäftigte von Landesbetrieben oder öffentlichen Unternehmen sowie Beschäftige von Vergabe- und ZuwendungsempfängerInnen kann ein Mindestlohn von 10,00 Euro auf eigene Verantwortung und Veranlassung sofort eingeführt werden", erklärt Tim Golke, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Fraktion.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 4. April 2012
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. April 2012