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HAMBURG/2647: Verfassungsgericht stärkt Rechte der Abgeordneten (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 28. November 2013

Verfassungsgericht stärkt Rechte der Abgeordneten



Das Hamburgische Verfassungsgericht hat heute das Fragerecht der Abgeordneten der Bürgerschaft gestärkt. In seinem Urteil gab er der stellvertretenden Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft, Christiane Schneider, Recht. Diese hatte einen Organstreit gegen den Senat angestrengt, weil er ihr Angaben zum Haushalt des Verfassungsschutzes verweigert hatte, die in anderen Bundesländern problemlos zugänglich sind. Zur Begründung hatte der Senat pauschal darauf verwiesen, dass das 'Staatswohl' gefährdet sei, wenn diese Informationen Abgeordneten bekannt würden, die nicht im Parlamentarischen Kontrollgremium vertreten sind. Das Verfassungsgericht hat nun entschieden, dass der Senat mit dieser Praxis gegen die Verfassung verstößt. Die Existenz des Kontrollgremiums darf dem Fragerecht von Abgeordneten, die darin nicht vertreten sind, nicht im Weg stehen. Zudem genügen pauschale Verweise auf das "Staatswohl" nicht, um die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes zu verhindern.

"Das ist ein wichtiges Urteil für die Demokratie in Hamburg", sagte Christiane Schneider nach der Urteilsverkündung. "Angesichts ständig wachsender Aufgaben, Befugnisse und Finanzmittel kommt der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes gesteigerte Bedeutung zu. Sein Versuch, sich dieser Kontrolle immer wieder und so weit wie möglich zu entziehen, ist aus demokratischer Sicht inakzeptabel. Unheimlich wichtig war es deshalb, dass das Gericht klare Worte fand, das Fragerecht der Abgeordneten und die demokratische Kontrolle gestärkt und insofern die Verfassung vor dem Verfassungsschutz geschützt hat."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 28. November 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2013