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HAMBURG/2916: Internationale Schule Hamburg - Linke fordert Ende der Förderung (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 8. August 2014

Internationale Schule Hamburg: LINKE fordert Ende der Förderung



Die Internationale Schule Hamburg (ISH) ist nicht an die geltenden Lehrpläne gebunden, sondern sie orientiert sich an einem angelsächsischen Curriculum und vergibt das International Baccalaureate Diploma. Dabei verlangt die Schule saftige Schulgelder von bis zu 19.230 Euro pro Kind und Schuljahr. Dennoch wird die Internationale Schule mit derzeit circa 1,8 Millionen Euro jährlich durch die Stadt Hamburg subventioniert. Was eigentlich als spezielles Angebot für Schülerinnen und Schüler gedacht ist, die voraussichtlich ihr künftiges Leben nicht in Deutschland verbringen werden - wie beispielsweise Kinder aus Diplomatenfamilien - hat sich zu einer beliebten Schule für Kinder aus begüterten Familien entwickelt. Laut Antwort des Senats auf eine Große Anfrage (Drs. 20/12065) der Linksfraktion haben etwa ein Drittel der Schülerschaft einen deutschen Pass und ca. 40% leben in Deutschland länger als fünf Jahre.

In Hamburg ist die Schulpflicht grundsätzlich durch den Besuch einer öffentlichen Schule oder einer Ersatzschule zu erfüllen. Nur aus wichtigen Gründen kann gestattet werden, dass die Schulpflicht durch den Besuch an der Internationalen Schule Hamburg außer Kraft gesetzt wird. Deshalb bezeichnet Dora Heyenn, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die bei der Schulbehörde gängige Praxis "die Ausnahmegenehmigungen nur als formalen Akt" zu betrachten als "dringend klärungsbedürftig". Weil es keine Einzelfallprüfungen gibt läuft es darauf hinaus, dass der Zugang zur Internationalen Schule generell für "alle" schulpflichtigen Kinder geöffnet ist, obwohl die Schule Hamburg nicht an die für Ersatzschulen geltenden Lehrpläne gebunden ist.

"Vor allem wird das Sonderungsverbot unterlaufen. Durch die Vorschrift aus dem Grundgesetz (Art. 7, Abs. 4) nachdem private Schulen aufgrund wirtschaftlicher Verhältnisse SchülerInnen nicht vom Schulbesuch ausschließen dürfen, soll eine Segregation verhindert werden. Mit Duldung der Schulbehörde wird das unterlaufen," so Dora Heyenn.

Da die Internationale Schule Hamburg sehr hohe Schulgelder in Höhe von 9.870 Euro bis zu 19.230 Euro pro Kind und Schuljahr (Schuljahr 2014/2015) verlangt ist davon auszugehen, dass sie nur von Schülerinnen und Schülern aus sehr begüterten Familien besucht wird. Im Schuljahr 2013/14 besuchten 728 Schülerinnen und Schüler die (ISH), lediglich knappe 8% nahmen eine Schulgeldermäßigung in Anspruch. Dafür hat die Internationale Schule Hamburg nachfolgende Einkommensgrenzen und Ermäßigungen festgelegt:

Einkommen
Schulgebühren pro Kind p.a.
unter 50.000 EUR
3.300 EUR          
zwischen 50.000 und 75.000 EUR
7.700 EUR          
zwischen 75.000 und 100.000 EU
11.600 EUR          
über 100.000 EUR

volle Schulgebühren
von bis zu 19.230 EUR

Dazu erklärt Dora Heyenn: "Selbstverständlich können Schulen in freier Trägerschaft eine Bereicherung der Schullandschaft sein. Aber auch für sie gelten klare Regeln. Schulen, die von vornherein auf SchülerInnen aus wirtschaftlich leistungsfähigen Schichten setzten, sind mit dem Sonderungsverbot des Grundgesetzes nicht vereinbar. Die extrem hohen Schulgelder an der Internationalen Schule Hamburg sind - wenn überhaupt - nur dann zu rechtfertigen, wenn gewährleistet ist, dass die Schule ausschließlich eine Schülergruppe anspricht, für die es im staatlichen Bildungssystem kein Angebot gibt. Wie z.B. Diplomatenfamilien, die in der Regel nach ca. drei Jahren in ein anderes Land ziehen. Aber genau diesen Nachweis hat die Große Anfrage der Faktion DIE LINKE nicht erbracht."

DIE LINKE fordert den Senat auf, die großzügig gehandhabte Praxis bei der Befreiung von der Pflicht zum Besuch einer deutschen öffentlichen Schule oder einer privaten Ersatzschule zu überprüfen und die derzeitige Förderpraxis zu beenden.

Dora Heyenn abschließend: "Es ist nicht einzusehen, dass Hamburg die Umgehung der Schulpflicht ohne die geforderten 'wichtigen Gründe' ermöglicht, um dann zusätzlich trotz Missachtung des Sonderungsverbots finanzielle Zuwendungen von ca. 1,8 Mio. Euro zu bewilligen und gleichzeitig in öffentliche Schulen finanzielle Mittel z.B. für die Umsetzung der Inklusion zu verweigern. Die derzeitige Bevorzugung der Internationale Schule Hamburg muss abgestellt werden!"

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 8. August 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. August 2014