Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE

HAMBURG/3067: "Verdeckte Ermittlerin" Thema im Innenausschuss (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 6. Januar 2015

"Verdeckte Ermittlerin" Thema im Innenausschuss



Am 7. Januar befasst sich der Innenausschuss der Bürgerschaft erneut mit der verdeckten Ermittlerin der Polizei, Iris P., und den Umständen ihrer verdeckten Ermittlungen in den Jahren 2001 bis 2006. Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft Christiane Schneider fordert vollständige Transparenz bei der Aufklärung des Falles. Zudem müsse die Innenbehörde die volle Verantwortung übernehmen. Schneider sieht nach der ersten Befassung im Innenausschuss im Dezember folgende Problemkomplexe:

"Erstens. Iris P. war mit ihrem VE-Führer über Jahre hinweg im doppelten Einsatz unterwegs: Als 'Beobachterin für Lageaufklärung' (BfLin) musste sie Informationen zur Lagebeobachtung der Polizei liefern, ohne dabei Personen zu identifizieren. Das Betreten von Wohnungen war ihr verboten. Als Verdeckte Ermittlerin (VE) im Rahmen der Strafverfolgung für die Bundesanwaltschaft musste sie dagegen Informationen über Personen liefern; das Betreten von Wohnungen war ihr ausdrücklich erlaubt. Bei ihr und ihrem VE-Führer liefen alle Informationen zusammen, die dann angeblich streng getrennt verschiedenen Behörden weitergeleitet wurden. Das ist weltfremd und rechtlich mehr als nur problematisch.

Zweitens. An der Rechtmäßigkeit des Einsatzes als "Beobachterin für Lageaufklärung" für das LKA gibt es begründete Zweifel. Die Behörde behauptet die Rechtmäßigkeit, die durch eine Dienstanweisung gesichert werde. Diese Dienstanweisung ist vertraulich. Das ist ein Unding: Der Gesetzgeber soll sich auf Behauptungen der Behörde verlassen, ohne die Behörde kontrollieren zu können. Ich fordere deshalb die Veröffentlichung der Dienstanweisung.

Drittens. Die Innenbehörde weist (wie auch das Bundesinnenministerium) die Verantwortung sowohl für den mehrjährigen Einsatz der Beamtin gegen das Radio FSK wie auch für die Liebesbeziehungen, die die Beamtin im Einsatz einging, zurück. Beides war rechtswidrig. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sagt die Behörde nicht die Wahrheit. Oder das LKA und der VE-Führer haben über einen langen Zeitraum tatsächlich nicht gewusst oder darüber hinweggesehen, was die Beamten im Zusammenhang ihres Einsatzes tat. Beides wäre verantwortungslos und inakzeptabel. Ich verlange, dass die Behörde so oder so zu ihrer Verantwortung steht."

*

Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 6. Januar 2015
Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg
Telefon: 040/42831-2445, Telefax: 040/42831-2255
E-Mail: pressestelle@linksfraktion.hamburg.de
Internet: www.linksfraktion-hamburg.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Januar 2015


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang