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HAMBURG/3894: Reform des Unterhaltsvorschusses - "Das war höchste Zeit" (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 24. Januar 2017

Reform des Unterhaltsvorschusses: "Das war höchste Zeit"


Nach der Einigung von Bund und Ländern über die Finanzierung wird der Unterhaltsvorschuss ausgeweitet. Er soll ab 1. Juli 2017 an Alleinerziehende bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes und ohne Zeitbegrenzung ausgezahlt werden - die bisherige Regelung sah eine Begrenzung bis zum zwölften Geburtstag des Kindes und eine Dauer von höchstens sechs Jahren vor. "Es wurde wirklich Zeit, dass das Unterhaltsvorschussgesetz in diesem Rahmen reformiert wird", erklärt dazu Inge Hannemann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. "Für Alleinerziehende ohne Hartz-IV-Bezug und deren Kinder bedeutet das mehr Geld in der Tasche. Allerdings sind 87 Prozent der Alleinerziehenden davon ausgeschlossen, da sie Arbeitslosengeld II beziehen. Für sie ist es eine Nullnummer. DIE LINKE fordert deshalb, dass das Kindergeld nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird, sowie höhere Freibeträge beim Arbeitslosengeld II."

Bei Bezieher_innen von Sozialleistungen nach dem SGB II (Hartz IV) wird der Unterhaltsvorschuss auf das Arbeitslosengeld II vollständig angerechnet. Das Bundesfamilienministerium teilte mit, dass der Unterhaltsvorschuss bei Kindern ab zwölf Jahren nur gewährt wird, wenn kein ALG II bezogen wird. Weitere Informationen zur Auswirkung der Reform will Hannemann nun mit einer Anfrage bekommen.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 24. Januar 2017
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Januar 2017

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