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HAMBURG/4552: Vorkaufsrecht - Spekulant_innen vertreiben, nicht Mieter_innen!" (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft vom 14. November 2018

Vorkaufsrecht: Spekulant_innen vertreiben, nicht Mieter_innen!


Erstmalig hat der Senat sein Vorkaufsrecht beim beabsichtigten Verkauf eines Wohngebäudes in einem Gebiet der Sozialen Erhaltungsverordnung auf St. Pauli genutzt. Dafür feiert ihn die SPD in der heutigen Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft. "Endlich zeigt der Senat Zähne und steigt zum Schutze der Mieter_innen in den Kaufvertrag eines Wohngebäudes ein. Das muss das Ziel einer sozialen Wohnungspolitik sein: die Spekulant_innen verdrängen und nicht die Mieter_innen", sagte in der Aktuellen Stunde Heike Sudmann, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

Erstaunlich sei aber, dass der SPD-geführte Senat von 2011 bis 2017 das jetzt gefeierte Vorkaufsrecht kein einziges Mal genutzt habe, so Sudmann: 235 Mal hat der Senat nach Prüfung auf das Vorkaufsrecht verzichtet, drei Mal eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen (vgl. Schriftliche Kleine Anfrage, Drs. 21/11723). Erst im Sommer 2018 sei ein Handlungsleitfaden zum Vorkaufsrecht für die Behörden fertiggestellt worden (vgl. Drs. 21/11139).

"Dass der Senat so lange gebraucht hat, um sich selbst handlungsfähig zu machen, ist ungeheuerlich. Wie viele Mieter_innen hätten seit 2011 geschützt werden können?", fragte Sudmann. "Es glaubt doch kein Mensch, dass es in den letzten Jahren keine Spekulant_innen und Miethaie gab, denen durch das Vorkaufsrecht das Bombengeschäft hätte versaut werden können."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Presseerklärung vom 14. November 2018
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. November 2018

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