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HAMBURG/4888: Erbbaurecht - Zu kurz gesprungen (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft vom 1. Oktober 2019

Erbbaurecht: Zu kurz gesprungen!


Der Senat hat seinen veränderten Umgang mit Grund und Boden der Stadt vorgestellt. Zukünftig soll vermehrt das Erbbaurecht genutzt werden. "Immerhin ein Schritt in die richtige Richtung ", kommentiert Heike Sudmann, stadtentwicklungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Jahrelang habe sich der Senat gegen alle Initiativen der Fraktion gesperrt, wenn es um das Erbbaurecht ging. Jetzt erkenne auch der Senat, dass die Stadt dauerhaft Grund und Boden für die Steuerung der Stadtentwicklung brauche.

"Schön, dass der Senat die Vorteile des Erbbaurechts endlich erkennt und akzeptiert", so Sudmann. "Doch er springt zu kurz, wenn er nur bei größeren und zentralen Grundstücken das Erbbaurecht anwenden will. Die Stadt muss in ganz Hamburg Grundstücke behalten und zukaufen, damit sie auch noch in Jahrzehnten handlungsfähig ist." Erfreulich seien die neuen Konditionen, die das Erbbaurecht gegenüber einem Kauf attraktiver mache: Das sei vor allem für Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteur_innen wichtig.

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Pressemitteilung vom 1. Oktober 2019
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2019

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