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HAMBURG/5044: Grundrechte müssen auch in Wohnunterkünften gelten (Die Linke)


Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft vom 9. Februar 2020

Grundrechte müssen auch in Wohnunterkünften gelten!


Das Leben der ca. 32.000 Menschen in Hamburg, die in Erstaufnahmeeinrichtungen und Folgeunterkünften untergekommen sind, regeln deren Hausordnungen. Was an sich sinnvoll und notwendig ist, muss aber auch die Grund- und Menschenrechte der Bewohner_innen achten, fordert DIE LINKE in einem Antrag (Drs. 21/19938) zur Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am kommenden Mittwoch. Sie will insbesondere das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG umsetzen, damit Schlaf- und Wohnräume nicht mehr für beliebige Routinekontrollen betreten werden dürfen.

"Die Hausordnungen von fördern&wohnen atmen den Geist der Repression", kritisiert die integrationspolitische Sprecherin der Fraktion, Carola Ensslen. "Zu den Rechten der Bewohner_innen findet sich darin kein Wort. Den Mitarbeiter_innen oder gar privaten Sicherheitsdiensten werden dagegen Rechte eingeräumt, die nicht einmal die Polizei hätte." Denn grundsätzlich ist in Deutschland ein Betreten von Privaträumen ohne Einwilligung nur bei lebensbedrohlichen Gefahren zulässig. Tatsächlich kommen in den Einrichtungen oft sogar Durchsuchungen vor, die ohne richterliche Anordnung illegal sind.

"Wir setzen uns für eine Stärkung der Bewohner_innenrechte ein", so Ensslen. "Auch das Recht auf Familienleben aus Art. 6 GG muss endlich gewährleistet werden. Eltern müssen mit ihren Kindern unter Wahrung der Privatsphäre zusammenleben können, Familien müssen Übernachtungsbesuch von Verwandten erhalten dürfen und bei getrennten Paaren muss das Umgangsrecht räumlich ermöglicht werden. Es kann nicht angehen, dass dies alles den Menschen über Jahre hinweg verwehrt wird."

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Quelle:
Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft
Pressemitteilung vom 9. Februar 2020
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Februar 2020

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