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ARBEIT/1082: Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen hin orientieren


Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion - 26. Februar 2014

Arbeitsgruppe: Arbeit und Soziales

Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen hin orientieren



Markus Paschke, zuständiger Berichterstatter:

Das Bundeskabinett hat sich heute mit dem 12. Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes befasst. Dieser stellt die Entwicklungen der legalen Arbeitnehmerüberlassung für den Zeitraum 2009 bis 2012 dar. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen hin zu orientieren. Das ist ein wichtiger Schritt für eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt.

"Mit dem Bericht kommt die Bundesregierung einem seit 1972 bestehenden Auftrag des Deutschen Bundestages nach, regelmäßig über die Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu informieren. Der Bericht stellt die Entwicklungen der legalen Arbeitnehmerüberlassung für den Zeitraum 2009 bis 2012 dar. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Absicht der Bundesregierung entsprechend der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag in dieser Legislaturperiode die Arbeitnehmerüberlassung weiterzuentwickeln.

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen hin zu orientieren. Das ist ein wichtiger Schritt für eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt.

Außerdem muss die Regel "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" auch in der Leiharbeit gelten. Das bedeute: Equal Pay muss spätestens nach einem dreiviertel Jahr im selben Einsatzbetrieb zur Anwendung kommen. Zudem soll es eine gesetzliche Höchsteinsatzdauer von 18 Monaten geben.

Auch die Erleichterung der Betriebsratsarbeit muss gesetzlich geregelt werden. Leiharbeitnehmer müssen künftig bei der Berechnung der Betriebsgröße berücksichtigt werden. Wir können es nicht hinnehmen, dass gute und gesicherte Arbeitsplätze durch Leiharbeit oder andere prekäre Beschäftigungsformen ersetzt werden. Das, was die Große Koalition als Fahrplan für diese Legislaturperiode vereinbart hat, ist Arbeitsmarktpolitik im Interesse der Beschäftigten.

Dass ein dringender Handlungsbedarf besteht, macht der vorliegende Bericht deutlich. Im Jahresdurchschnitt ist die Zahl der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer im Berichtszeitraum 2009 bis 2011 von 625.411 auf 881.728 gestiegen. Im Jahr 2012 waren 877.599 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Leiharbeit beschäftigt. Deutlich wird durch den Bericht, dass Leiharbeitsverhältnisse nach wie vor zu einem hohen Anteil von kurzer Dauer sind. 48 Prozent der im Dezember 2012 von Arbeitnehmern beendeten Arbeitsverhältnisse dauerten keine drei Monate. Bei den Arbeitnehmerinnen lag der Anteil bei 51 Prozent. Hier wird das Unternehmerrisiko der Nichtbeschäftigung auf die Beschäftigten abgewälzt.

Der SPD-Bundestagsfraktion spricht sich zudem für die Anhebung von Bußgeldern bei Verstößen aus. Von 2009 bis 2012 habe es laut Bundesagentur für Arbeit insgesamt 7.060 eingeleitete Bußgeldverfahren gegeben. Die Summe von insgesamt 303.175 Euro der dafür festgesetzten Verwarnungsgelder oder Geldbußen ist zu gering, um Verstöße unattraktiv zu machen.

Die Vergangenheit hat eindeutig gezeigt, dass die bisher geltenden Regelungen nicht reichen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam gegen Missbrauch zu schützen. Häufig wird Leiharbeit missbraucht, um Arbeitskosten durch Lohndumping zu senken oder Mitbestimmungsrechte zu umgehen. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert bereits seit Jahren wirkungsvolle Regeln, um Missbrauch bei der Leiharbeit Einhalt zu gebieten. Die Bundesregierung muss nun die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag in Angriff nehmen und umsetzen."

Copyright 2014 SPD-Bundestagsfraktion

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 81 vom 26. Februar 2014
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2014