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NAHOST/683: Israels Alternative zur Zwei-Staaten-Lösung (inamo)


inamo Heft 62 - Berichte & Analysen - Sommer 2010
Informationsprojekt Naher und Mittlerer Osten

Israels Alternative zur Zwei-Staaten-Lösung

Von Alexander Rüsche


"So lange es in diesem Gebiet westlich des Jordans nur ein politisches Gebilde namens Israel gibt, wird es entweder nicht-jüdisch oder undemokratisch sein [...]. Wenn dieser Block von Millionen von Palästinensern nicht wählen kann, wird es ein Apartheidsstaat sein." Mit diesen Worten warnte der israelische Verteidigungsminister Ehud Barak am 3. Februar 2010 (The Guardian) - wie vor ihm bereits der damalige Premierminister Ehud Olmert (Haaretz, 29.11.2007) - vor einer Gefahr, die für die Existenz des israelischen Staates ein weitaus größeres Bedrohungspotential entfalten könnte, als die in Handarbeit hergestellten Qassamraketen der Hamas. Über den oft unpräzisen Umgang mit dem Begriff der "Apartheid" im komparativen Kontext Südafrika und Palästina/Israel schreibt Alexander Rüsche. Er untersucht die Konsequenzen israelischer Siedlungspolitik für eine Zwei-Staaten-Lösung.


Von palästinensischer Seite wird die israelische Besatzung spätestens seit Beginn des Baus der Sperranlage im Jahr 2004 als "Apartheidsregime" bezeichnet. Darüber hinaus erfährt zunehmend der Begriff internationale Anwendung. In den USA wurde er bereits 2006 vom ehemaligen Präsidenten und Friedensnobelpreisträger Jimmy Carter in den Diskurs eingeführt.(1) Der damalige Sonderberichterstatter der UNO für die besetzten Palästinensischen Gebiete John Dugard wies 2007 in einem offiziellen Bericht ebenfalls darauf hin, dass die israelischen Maßnahmen in den besetzten Gebieten Charakteristika eines Apartheidsregimes aufweisen.(2) Bezeichnenderweise sind es vor allem die Südafrikaner, die unter jenem Regime lebten, für das der Begriff geprägt wurde, die die Apartheidsanalogie auf Israel anwenden. Nicht nur Erzbischof und Friedensnobelpreisträger Desmond Tutu zählt zu diesem Kreis; andere südafrikanische Zeitzeugen sprechen gar von schlimmeren Verhältnissen im Westjordanland als in Südafrika zwischen 1948 bis 1994.(3)


Apartheid

Der Begriff "Apartheid" ist untrennbar mit dem von 1948 bis 1994 in Südafrika herrschenden Regime verbunden. Er stammt aus dem Afrikaans, bedeutet "Absonderung" und bezeichnet im südafrikanischen Kontext die rigide Trennung von und Unterscheidung zwischen Kolonialisten europäischer Abstammung und indigener Bevölkerung.(4) In der "International Convention on the Suppression and Punishment of the Crime of Apartheid"(5) hat die Vollversammlung der UNO 1973 eine Definition von Apartheid verabschiedet, die vom südafrikanischen Fall abstrahierte Kriterien zur Identifizierung eines Apartheidsregimes festlegt. Um im Sinne dieser Definition von Apartheid sprechen zu können, müssen Personen einer "racial group" das Ziel verfolgen, durch systematische Unterdrückung eine Unterwerfung von Personen einer anderen "racial group" zu etablieren und aufrechtzuerhalten. Der in der Definition enthaltene Bezug auf das südafrikanische Apartheidsregime legt nahe, dass es sich dabei um zwei "racial groups" innerhalb eines Staates, bzw. eines geteilten Gemeinwesens handeln muss.(6) Sind diese Kriterien erfüllt, so gelte eine Reihe von "inhumanen Handlungen", die in der Definition aufgeführt werden, als "Verbrechen der Apartheid" und damit gleichzeitig als "Verbrechen gegen die Menschlichkeit". Die einzelnen "inhumanen Handlungen" werden in sechs Feldern zusammengefasst:

1. Verweigerung des Rechts auf Leben und Freiheit der Person,
2. Auferlegung von Lebensbedingungen, die zu physischer Vernichtung führen,
3. Maßnahmen zur Verhinderung der Entwicklung,
4. Maßnahmen zur Trennung der Bevölkerung,
5. Ausbeutung der Arbeitskraft
6. die Verfolgung von Organisationen, die in Opposition zur Apartheid stehen.


Die Situation im Westjordanland

Die Apartheidsanalogie wird oftmals auf das gesamte Gebiet zwischen Mittelmeer und Jordan angewendet. Da die Situation innerhalb Israels nicht mit der in den Palästinensischen Gebieten zu vergleichen ist, ist dieses Vorgehen problematisch. Der Gazastreifen - seit der Machtübernahme der Hamas unter israelischer Blockade - stellt einen Sonderfall dar und wird nicht berücksichtigt, so dass in der Folge ausschließlich auf das seit 1967 von Israel militärisch besetzte Palästinensische Gebiet des Westjordanlandes eingegangen wird.

Obschon durch die Oslo-Verträge eine Palästinensische Autonomiebehörde geschaffen wurde, existiert ein palästinensischer Staat nach wie vor nicht und Israel kontrolliert beinahe zwei Drittel des Westjordanlandes völlig und einen weiteren Teil in "sicherheitsrelevanten" Angelegenheiten, was zu einer weit gehenden Zersplitterung der Palästinensischen Autonomiegebiete im Westjordanland führt.(7) Zur Fragmentierung der Palästinensischen Gebiete trägt außerdem der durch das israelische Militär gewährte Schutz der knapp 500.000 israelischen Siedler(8) bei, die in den rund 120 Siedlungen(9) und 99 "Outposts" im Westjordanland leben und über eine eigene Infrastruktur verfügen, die für die 2,4 Millionen der dort lebenden Palästinenser teilweise unzugänglich ist.

Die völkerrechtswidrige Politik der gezielten Besiedlung des Westjordanlands wird seit den 1970er Jahren verfolgt und die Anzahl israelischer Siedler wächst stetig.(10) Ein großer Teil der steigenden Siedlerzahlen im Westjordanland ist dabei keineswegs auf das sogenannte "natürliche Wachstum" zurückzuführen, sondern auf den Zuzug von Siedlern, den der israelische Staat durch Steuererleichterungen und andere Vergünstigungen fördert. Bemerkenswert ist, dass sich die Siedlerzahlen in der Phase vom Beginn des Friedensprozesses bis zum Ausbruch der zweiten Intifada nahezu verdoppelten.(11) Auch während des Ende November 2009 vom israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanyahu ausgerufenen zehnmonatigen sogenannten "Settlement Freeze" schreitet der Ausbau der Siedlungen voran, da bestehende Bauprojekte fortgeführt werden dürfen, rechtzeitig ausreichend Fundamente gelegt wurden und zahlreiche Ausnahmeregelungen bestehen. Tatsächlich erreicht die israelische Bauaktivität in den besetzten Palästinensischen Gebieten derzeit de facto den höchsten Stand seit dem Jahr 2000.(12)


Die israelische Besatzung des Westjordanlandes als Apartheidsregime?

Es ist an dieser Stelle nicht möglich, die komplexe Apartheidsdefinition der UNO in all ihren Teilen auf ihr Zutreffen im Fall des Westjordanlandes zu überprüfen. Umfassende Studien legen nahe, dass wenngleich nicht alle in der Definition aufgeführten "inhumanen Handlungen" im Westjordanland durch die israelische Besatzung herbeigeführt werden, der Großteil der Kriterien erfüllt ist.(13) Dennoch ist fraglich, ob die Apartheidsanalogie wirklich geeignet ist, die Situation im Westjordanland in ihrer gegenwärtigen Ausprägung angemessen zu erfassen. Das Hauptmotiv der Befürworter der Apartheidsanalogie scheint das der politischen Agitation und Mobilisierung zu sein: Analog zum Sturz des südafrikanischen Apartheidsregimes erhofft man sich das Ende der israelischen Besatzung des Westjordanlandes.(14)

Hier genau liegt jedoch das entscheidende Argument gegen die Apartheidsanalogie. Völkerrechtlich ist das Westjordanland palästinensisches Territorium, das von Israel besetzt gehalten und in Verletzung der Genfer Konventionen besiedelt wird. Das Ziel dieser Besatzung liegt neben Sicherheitsinteressen, die an dieser Stelle nicht negiert werden sollen, offensichtlich und vor allem in der Expansion israelischen Territoriums. Der Kern der zionistischen Agenda bestand dabei nie darin, die Palästinenser als eine minderwertige "racial group" zu unterwerfen.(15) Sie stehen der israelischen Expansion im Wege: Israel gefällt die Mitgift, (sprich: das Land), nicht aber die Braut (nämlich die Palästinenser). So formulierte bereits Golda Meir: "Ich sehne mich nach einer Mitgift, ohne die Braut nehmen zu müssen ..."(16)

64% der Palästinenser befürworten eine Zwei-Staaten-Lösung und 53% sprechen sich für eine gegenseitige Anerkennung von Israel als Staat für das jüdische Volk und Palästina als Staat für die Palästinenser aus.(17) Der Kampf der "nationalen Befreiung" richtet sich gegen die Besatzung; ihr Ende war das Ziel der ersten und der zweiten "Intifada". Keine relevante politische Partei oder Fraktion der Palästinenser strebt derzeit einen bi-nationalen Staat auf dem ganzen Gebiet zwischen Jordan und Mittelmeer oder in den Palästinensischen Gebieten mit gleichen Rechten für alle Bewohner an.

Um von Apartheid sprechen zu können, müsste jedoch ein solches gemeinsames Ganzes existieren, von dem eine "racial group" ausgeschlossen wird.(18) Im Fall des Westjordanlands ist nicht erkennbar, worin dieses gemeinsame Ganze bestehen sollte. Aufgrund der umfassenden Segregation bestehen vielmehr zwei nahezu vollkommen voneinander getrennte Strukturen innerhalb des Gebiets und keine der "racial groups" strebt momentan eine gemeinsame Struktur an.

Das Ziel der Verträge von Oslo und des gesamten Friedensprozess besteht in der Trennung israelischer und palästinensischer Strukturen und der Schaffung zweier eigenständiger Staaten. Die südafrikanischen "Bantustans" hingegen zielten darauf ab, die indigene Bevölkerung zwar territorial zu separieren, während sie ökonomisch jedoch in das Staatswesen eingebunden war. Unabhängigkeit war nie vorgesehen.(19) Dies ist im israelisch-palästinensischen Konflikt seit der zweiten Intifada und dem Ausschluss der Palästinenser vom israelischen Arbeitsmarkt nicht mehr der Fall.(20) Verbunden sind Palästinenser und israelische Siedler lediglich durch die Tatsache, dass sich ihre getrennten Strukturen im selben Territorium befinden.

Dies ist der Grund dafür, dass die in der UN-Definition von Apartheid angeführte "inhumane Handlung" des Ausschlusses vom politischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Leben(21) im Fall des Westjordanlandes keine Anwendung finden kann. Das Problem besteht nicht im Ausschluss der Palästinenser vom Leben in den israelischen Siedlungen des Westjordanlands, sondern vielmehr in der Behinderung der Entwicklung eines eigenständigen palästinensischen Staates auf palästinensischem Territorium durch die Existenz eben dieser Siedlungen und der sie schützenden militärischen Besatzung.


Folgen für die Beurteilung des israelisch-palästinensischen Konflikts

Dieses Ergebnis verleiht der Dringlichkeit einer Zwei-Staaten-Lösung, die die Schaffung eines lebensfähigen und unabhängigen palästinensischen Staates mit einem souveränen und zusammenhängenden Territorium beinhalten muss, eine neue Dimension. Diese Aussicht ist das einzige wirkliche Argument, das derzeit eindeutig gegen die Bezeichnung der Situation im Westjordanland als Apartheidsregime spricht.

Sollte die Zwei-Staaten-Lösung endgültig scheitern, so bleiben Israel nur drei Optionen: Die erste besteht darin, die Palästinensischen Gebiete zu annektieren und allen ihren Bewohnern volle Gleichberechtigung als israelische Staatsbürger zu gewähren. Abgesehen davon, dass fraglich ist, ob die Palästinenser daran Interesse hätten, ist diese Option unrealistisch, da sie aufgrund der demographischen Verhältnisse das Ende Israels als jüdisch geprägten Staat bedeuten würde. Die zweite Option ist derzeit ebenfalls unvorstellbar: Vergleichbar mit der Vertreibung von rund 750.000 Palästinensern im Krieg von 1948/49 aus dem heutigen israelischen Kernland würde das "Problem" der palästinensischen Bevölkerung im Westjordanland durch eine ethnische Säuberung der Gebiete "gelöst".(22)

Da die beiden erstgenannten Optionen mithin ausgeschlossen sind,(23) bliebe für den Fall des endgültigen Scheiterns der Zwei-Staaten-Lösung nur ein Szenario, in dem der gegenwärtige Status Quo, d.h. eine israelische Besatzung zum Schutze der Siedlungen und die damit einhergehende Fragmentierung der Palästinensischen Autonomiegebiete, dauerhaften Charakter erlangt. Tritt dieses Szenario ein, so ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sich die Apartheidsanalogie für den israelisch-palästinensischen Konflikt über kurz oder lang durchsetzen wird.

Die zentrale Frage vor diesem Hintergrund ist die nach der Zeit: Israel hält das Westjordanland seit über 40 Jahren besetzt. Gleichzeitig wird die Besiedlung dieses Gebiets stetig vorangetrieben. Es ist an dieser Stelle zu hinterfragen, wie lange man von einer Besatzung sprechen kann und ab welchem Zeitpunkt man vielmehr von einer schleichenden Annexion des Westjordanlands durch den israelischen Staat ausgehen muss. Letzteres würde das definitive Ende der Perspektive einer Zwei-Staaten-Lösung bedeuten. Indem auf diese Weise de facto ein einheitliches Staatsterritorium geschaffen würde, welches das Westjordanland einschlösse, wäre der Anlass für eine Neubewertung der Anwendbarkeit der Apartheidsanalogie gegeben.

Dies hätte für Israel fatale Konsequenzen: Bestehende Boykottkampagnen(24) würden an Zuspruch gewinnen und der israelische Staat wäre der Gefahr einer weitgehenden diplomatischen Isolation ausgesetzt. Auf rechtlicher Ebene würden sich jeder israelische Siedler, die israelischen Soldaten im Westjordanland, sowie sämtliche Repräsentanten des israelischen Staates eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig machen, da hierfür bereits die Kooperation bei der Verübung eines Verbrechens der Apartheid ausreicht und gemäß der UN-Konvention von 1973 auch Individuen juristische Verantwortung trifft.(25)

Die Situation für die USA und Europa - allen voran Deutschland - als Israels engste Verbündete wäre gleichsam mehr als problematisch: Da ein diplomatischer Bruch mit Israel unrealistisch erscheint, fände man sich in der Rolle des Unterstützers des einzigen Apartheidsregimes unserer Zeit wieder. Abgesehen von dem Problem, diesen Widerspruch zu den eigenen Werten allen voran den Menschenrechten - sich selbst gegenüber zu rechtfertigen, hätte dies für das ohnehin angespannte Verhältnis zur arabischen und islamischen Welt schwerwiegende Folgen.


Fazit

Das Hauptargument gegen die Bezeichnung der Situation im Westjordanland als "Apartheidsregime" besteht in der Tatsache, dass Palästinenser und israelische Siedler über nahezu vollkommen getrennte Strukturen verfügen, daher kein geteiltes Gemeinwesen besteht und ein solches momentan von keiner der beiden Gruppen angestrebt wird. Dieses Argument greift jedoch nur solange, wie die Perspektive einer Zwei-Staaten-Lösung Bestand hat. Scheitern die Hoffnungen auf eine gerechte Lösung des Konfliktes und die Schaffung eines unabhängigen, lebensfähigen palästinensischen Staates, so muss aufgrund der bestehenden de facto Kontrolle des israelischen Militärs über das Westjordanland von einem einheitlichen, gemeinsamen Territorium ausgegangen werden. Die palästinensische Seite hat bereits mehrfach anklingen lassen, dass sie als Reaktion auf eine solche Entwicklung den Kampf für vollständige Gleichberechtigung innerhalb eines bi-nationalen Staates auf dem gesamten Gebiet zwischen Jordan und Mittelmeer aufnehmen würde.(26) Käme es zu dieser Wendung im Nahostkonflikt, wäre die Durchsetzung der Apartheidsanalogie auf Dauer nicht zu vermeiden.

Die zentrale Frage besteht darin, wie viel Zeit und Spielraum mit Blick auf die durch israelische Siedlungen geschaffenen "facts on the ground" noch für die Durchsetzung der Zwei-Staaten-Lösung verbleiben. Seit über fünfzehn Monaten weigern sich die Palästinenser aufgrund der Fortsetzung der israelischen Siedlungspolitik im Westjordanland, der erneuten Aufnahme eines Friedensprozesses mit direkten Verhandlungen und unsicherem Ergebnis zuzustimmen. Ein Friedensprozess, an deren Ende ihnen ein Staat verheißen war - der aber de facto dazu führt, dass das Territorium dieses zukünftigen Staates immer kleiner und fragmentierter wird.

Die im August 2009 erfolgte Ankündigung von Premierminister Salam Fayyad, nach einer zweijährigen Phase des "state-building" einen palästinensischen Staat auszurufen, ist zudem ein Indiz dafür, dass die palästinensische Seite sich nicht mit weiteren langwierigen Prozessen begnügen, sondern konkrete Resultate erreichen möchte. In einer kaum beachteten Erklärung sicherte das Nahost-Quartett im März 2010 dem Fayyad-Plan seine Unterstützung zu. Mit diesem Schritt signalisierten die USA, die EU, Russland sowie die UNO ihre Unterstützung für die Ausrufung eines unabhängigen palästinensischen Staates im August 2011. Nach dann 44-jähriger Besatzung könnte sich im Sommer kommenden Jahres mit der Ausrufung eines palästinensischen Staates und der israelischen Reaktion auf diesen Schritt entscheiden, ob die Zwei-Staaten-Lösung endgültig gescheitert ist und man damit das "Heilige Land" politisch als Apartheidsregime einordnen muss.


Alexander Rüsche, studiert Islamwissenschaft, Politologie und Ethnologie an der Universität Köln.


Anmerkungen

1) Vgl.: Haaretz, 11.12.2006: Jimmy Carter: Israel's 'apartheid' policies worse than South Africa's.

2) Vgl.: Dugard, John 2007: Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in the Palestinian territories occupied since 1967 (A/HRC/4/17). S. 2, 19f und 23.

3) Vgl.: The Independent. 11.07.2008. 'This is like apartheid': ANC veterans visit West Bank.

4) Vgl.: Regan, Bernard. 2008. The State of Israel and the Apartheid Regiment South Africa in comparative perspective. Holy Land Studies. Vol. 7.2. S. 201-212, S. 202.

5) United Nations General Assembly. 1973. Resolution 3068 (XXVIII): International Convention On the Suppression and Punishment of the Crime of Apartheid. Annex, Article II.

6) Vgl.: Zreik, Raef. 2004. Palestine, Apartheid, and the Rights Discourse. Journal of Palestine Studies. Vol. 34, No. 1. S. 68-80, S. 69.

7) Durch die Oslo-Verträge wurde das Westjordanland in A-, B- und C-Gebiete unterteilt. Demnach sollten die A-Gebiete vollständig der Kontrolle der PA unterstehen, während B-Gebiete in sicherheitsrelevanten Angelegenheiten und C-Gebiete vollständig unter Kontrolle der israelischen Militärverwaltung stehen.

8) Diese Zahl beinhaltet die israelischen Siedler in Ost-Jerusalem, das völkerrechtlich Teil des Westjordanlandes ist. Vgl.: Abu Zayyad, Ziad und Schenker, Hillel. 2009. Israeli Settlements and the Two-State-Solution. Palestine Israel Journal - PIJ Policy Paper No. 1. S. 4.

9) Vgl.: Peace Now. 2009. West Bank Settlements - Facts and Figures. Die angegebenen Zahlen beinhalten nicht die Siedlungen in Ost-Jerusalem.

10) Vgl.: Siegman, Henry in The Nation, 7. Jan. 2010. Imposing Middle East Peace.

11) Vgl.: Peace Now. 2008. Table of total population in the settlements since 1967 (according to the Central Bureau of Statistics).

12) Vgl.: Foundation for Middle East Peace. 2010. Netanyahu's Settlement Moratorium: The Reality. Settlement Report. Vol. 20, No. 1.

13) Für eine umfassende Überprüfung siehe bspw.: Human Sciences Research Council of South Africa. 2009. Occupation, Colonialism, Apartheid? A re-assessment of Israel's practices in the occupied Palestinian territories under international law. Sowie die zahlreichen Berichte der israelischen NGOs Peace Now, Yesh Din, B'Tselem und ICAHD.

14) Vgl.: Hasan, Rumy. 2008. The unitary, democratic state and the struggle against apartheid in Palestine-Israel. Holy Land Studies. Vol. 7.1, S. 81-94. Passim, insbesondere S. 84 und 89.

15) Vgl.: Machover, Moshe. 2005. Ist es Apartheid? News from Within. und Farsakh, Leila. 2005. Independence, Cantons, or Bantustans: Whither the Palestinian State? Middle East Journal. Vol. 59, No. 2. S. 230-245. S. 233.

16) Siehe: "Die ungewollte Braut" von Lev Grinberg, in: inamo nr. 49, Frühjahr 2007, S. 4-9.

17) Vgl.: Palestinian Center for Policy and Survey Research. 2009. Palestinian Public Opinion Poll No. 34 (December 2009). Online: http://www.pcpsr.org/survey/polls/2009/p34e.html.

18) Vgl.: Zreik. 2004. Palestine, Apartheid, and the Rights Discourse. S. 69 und Regan. 2008. The State of Israel and the Apartheid Regime of South Africa. S. 209f.

19) Vgl.: Machover, Moshe. 2005. Ist es Apartheid? und Farsakh. 2005. Independence, Cantons, or Bantustans. S. 233ff.

20) Vgl.: Hasan. 2008. The unitary, democratic state and the struggle against apartheid. S. 88.

21) United Nations. 1973. International Convention on the Suppression and Punishment of the Crime of Apartheid. Annex, Articlc IIc.

22) Vgl.: Usher, Graham. 2005. Unmaking Palestine: On Israel, the Palestinians, and the Wall. Journal of Palestine Studies. Vol. 35, No. 1, S. 25-43. S. 27.

23) So unvorstellbar eine ethnische Säuberung des Westjordanlandes erscheinen mag, muss doch festgehalten werden, dass in Israel immer wieder Diskussionen über die Möglichkeit eines 'Transfers' der palästinensischen Bevölkerung aus dem Westjordanland in umliegende Staaten stattfinden und sich in einer Umfrage der Universität von Tel Aviv im Jahr 2002 46% der jüdischen Israelis für diese Lösung aussprachen. Vgl.: Blecher, Robert. 2002. Living on the Edge: The Threat of "Transfer" in Israel and Palestine. MERIP Middle East Report 225 - In the Shadow of War: Iraq, Israel, Palestine.

24) Die wohl größte Boykottkampagne stellt die Initiative "Boycott, Divestment and Sanctions for Palestine (BDS)" des BDS Movement dar. Sie wurde 2005 infolge des Baus der israelischen Sperranlage ins Leben gerufen und veranstaltet unter anderem jährlich die 'Israeli Apartheid Week'. Siehe: http://bdsmovement.net/

25) United Nations. 1973. International Convention on the Suppression and Punishment of the Crime of Apartheid. Annex, Article III.

26) Der Chefunterhändler der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO), Saeb Erekat, ließ im Dezember 2009 ein Thesenpapier erstellen, das unter anderem die Option der Auflösung der Palästinensischen Autonomiebehörde zugunsten des Kampfes für gleiche Rechte innerhalb eines gemeinsamen Staates umfasst. Vgl.: The Jerusalem Post. 2010. Erekat calls for 'alternative to two-state solution'.


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Inhaltsverzeichnis - inamo Nr. 62, Sommer 2010

Gastkommentar
- Ein halbgarer Konsens: Afghanistans Friedensjirga, von Thomas Ruttig

Jemen
Am Anfang war der Stamm, von Elham Manea
Wer ist wirklich Zaidit? Identifikation und Spaltung anhand der politischen und religiösen Geschichte, von Damaris Pottek
Auszug der Gläubigen - Der Huthi-Konflikt im Norden des Jemen, von Marieke Brandt
Stamm und Staat im Jemen: Rolle und Wandel, von Sami Ghalib
Der jemenitische Bürgerkrieg 1994, von Horst Kopp
Jemen versus Südarabien?
Zur Entwicklung der Bewegung des Südens, von Lutz Rogler
Geschlechter und Generationen - eine Debatte, von Elham Manea/Anna Würth
Wasser im Jemen: Konflikte und Kooperationen, von Gerhard Lichtenthaeler
Al-Qaida, Sezessionsbewegung, Huthis: eine "Achse des Bösen"?, von Mareike Transfeld
Spezialeinsätze im Jemen, von Sheila Carapico

Palästina/Israel
Die Preisgabe palästinensischer Rechte als Sprache des "Friedens", von Joseph Massad
Sand im Getriebe des jüdischen "Volkes",
Einige politische Überlegungen zur Sand-Debatte, von Shraga Elam
Israels Alternative zur Zwei-Staaten-Lösung, von Alexander Rüsche

Antisemitismus-Debatte
- War das die Debatte zur "Holocaust-Religion"?, von Shraga Elam

Libanon
- Hizbullah-Israel: Gleichgewicht des Schreckens?, von Manuel Samir Sakmani

Sudan
- Der Sudan nach den Wahlen, von Roman Deckert

Philosophie
- Zum Tod von Muhammad Abid al-Jabiri, von Lutz Rogler

Wirtschaftskommentar
- Desertec - Strom aus der Wüste, von Edgar Göll

Zeitensprung
- 24. April 1915 Deportation der armenischen Intellektuellen aus Istanbul, von Corry Guttstadt

Jemen Literatur
- Wajdi al-Ahdal: Schriftsteller im Fadenkreuz der Justiz
- Auszüge aus: Die Menschwerdung der Würmer, von Wajdi al-Ahdal

Ex mediis

//Ticker//


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Quelle:
INAMO Nr. 62, Jahrgang 16, Sommer 2010, Seite 49 - 52
Berichte & Analysen zu Politik und Gesellschaft des Nahen und
Mittleren Ostens
Herausgeber: Informationsprojekt Naher und Mittlerer Osten e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. August 2010