Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → AUSLAND

TÜRKEI/007: Verfassungsreform und BDP-Boykott des Referendums (inamo)


inamo Heft 67 - Berichte & Analysen - Herbst 2011
Informationsprojekt Naher und Mittlerer Osten

Verfassungsreform und BDP-Boykott des Referendums

Von Havva Kökbudak


Am 18.8.2011 bombardierten wieder türkische Kampfflugzeuge das Kandil-Gebirge in Nordirak, das Hauptquartier und Rückzugsgebiet der KCK/PKK. Erdogan hat sich durch die 'Kurdeninitiative' und die Entmachtung des Militärs inzwischen weltweit eine Reputation als "Demokrat" verschafft. Das eigentliche Problem liegt tiefer, als dass die 'Kurdeninitiative' es jemals lösen könnte, wie die Kette von Ereignissen seit dem DTP-Verbot im Dezember 2009 zeigt. Im Folgenden wird das Ausmaß der offenen sichtbaren Gewalt einerseits und der weniger sichtbaren 'Gewalt des Gesetzes' gegen die kurdische Bewegung andererseits dargestellt.


Die Hoffnungen der DTP-Nachfolgerin BDP (Baris ve Demokrasi Partisi - Partei für Frieden und Demokratie), die sog. "Kurdeninitiative" bzw. die "Demokratische Öffnung" Erdogans werde sich in einer Anerkennung der kurdischen Identität in der Verfassungsreform niederschlagen, wurden bitter enttäuscht. Keine der kurdischen Forderungen fand Aufnahme in der reformierten Version der Putschverfassung. Alle "Nein-Sager" hat Erdogan in seiner Kampfrhetorik als "Unterstützer der Putschverfassung" diffamiert, obwohl seine "Reformen" in der Substanz kaum etwas an der Putschverfassung von 1982 geändert haben.

Die BDP hatte ihre Unterstützung für die Verfassungsreform mit einem "Akuten Demokratisierungspaket" verknüpft, in dem sie die Senkung der 10%-Hürde bei Wahlen, die Reform des Strafgesetzes, des Wahl- und Parteiengesetzes und des Antiterrorgesetzes forderte. Darüber hinaus machte sie u.a. eine neue Definition der Staatsbürgerschaft, die Abschaffung des obligatorischen Religionsunterrichts und den muttersprachlichen Unterricht an staatlichen Schulen zur Bedingung für ihre Zustimmung zum Reformpaket. Die AKP reagierte nicht.

Ab Frühjahr 2010 verschlechterten sich die Voraussetzungen für eine politische Lösung zusehends. Ab Anfang April 2010 nahm die türkische Armee verstärkt die Verfolgung der PKK-HPG auf. Trotz ihrer Selbstverpflichtung, nicht zu Gewalt zu greifen, wurde die PKK zur Verteidigung und zur Vergeltung militärischer Operationen der Armee aktiv. Der Angriff auf den US-Marinestützpunkt in der Hafenstadt Iskenderun am Mittelmeer am 31.5.2010 war ein solcher "Vergeltungsschlag", bei dem sechs Soldaten getötet und sieben verletzt wurden. Am selben Tag fand der israelische Angriff auf die Friedensflotille nach Gaza statt, bei dem neun Türken an Bord getötet wurden. Daraufhin wurde die PKK in der Öffentlichkeit der Zusammenarbeit mit Israel beschuldigt. Es folgten in den östlichen Provinzen Sirnak, Silopi und Hakkâri Demonstrationen gegen militärische Operationen, die die Polizeigewaltsam auflöste. In dieser aufgeheizten Atmosphäre entschied sich die BDP am 6. Juni für einen Boykott des Referendums

Ein PKK-Angriff am 19.6., bei dem 8 Soldaten starben und 14 verletzt wurden, gab Anlass für einen dramatischen Appell des DTK an Erdogan, sein Projekt zur Konfliktlösung endlich offenzulegen. Doch auf der Agenda des Ministerpräsidenten standen seit 31.5.2010 die neun Toten der Friedensflotille und die Verurteilung Israels: "Israel verübt Staatsterror an den Palästinensern!"

Die Versuche der BDP, mit der AKP über ihre Bedingungen für eine Unterstützung des Referendums ins Gespräch zu kommen, blieben lange vergeblich. Am 7.9. wurden trotz des von der PKK bis zum 20.9.2010 ausgerufenen Waffenstillstands neun PKK-Kämpfer in der Provinz Hakkari getötet. Jetzt gab Erdogan den Bitten der BDP nach. Doch bevor es zu einem Gespräch kommen konnte, kam es am 16.9. zu einem weiteren Attentat, bei dem diesmal neun kurdische Zivilisten in einem Minibus durch eine Minenexplosion am Wegesrand in Hakkari ihr Leben verloren. Die Regierung sagte daraufhin unter Verweis auf die "provokative Aktion" (der PKK) das Gespräch ab.

Ziviler Ungehorsam
Der Boykottaufruf war auf der anderen Seite in den Provinzen Hakkâri, Diyarbakir, Sirnak, Mardin, Batman und Tunceli (Dersim) erfolgreich. Am 12.9.2010, exakt 30 Jahre nach dem letzten Militärputsch, hat die türkische Bevölkerung die Verfassungsänderungen mit 57,93 % Ja- gegen 42,07 % Nein-Stimmen angenommen.

Am 24. 3. 2011, drei Tage nach dem Newroz-Fest, begann die BDP mit den Aktionen des zivilen Ungehorsams, die von Tausenden unterstützt wurden und noch werden.(1) Sie führen u.a. Sitzblockaden durch, anschließend trifft man sich in "Zelten für eine demokratische Lösung". So finden auch die Freitagsgebete der BDP und ihrer Sympathisanten zu Tausenden auf offenen Plätzen unter freiem Himmel statt (sivil Cuma - ziviler Freitag). Die Predigt wird auf Kurdisch gehalten.(2)

Die zivilen Freitage sind eine Reaktion auf die Regierungspolitik. Im Nationalen Sicherheitsrat war beschlossen worden, Imame zur "Terrorbekämpfung" in die östlichen Provinzen zu schicken, womit ihnen nach Meinung der BDP anstelle des Gebetes die Verbreitung der "Cemaat"-Propaganda,(3) zur Aufgabe gemacht wurde: die Imame erfüllten damit keinen religiösen, sondern einen politischen Auftrag und die Religion werde so zum Instrument der Politik. Doch zugleich stellt diese Aktion eine Kritik an der türkischen Version des Laizismus dar. Denn mit der Predigt in der eigenen Muttersprache demonstriert sie, dass die Gemeinde selbst bestimmen kann, in welcher Sprache der Gottesdienst stattfindet, da die Religion für den Gottesdienst keine bestimmte Sprache vorschreibt.

Doch werden die Proteste des zivilen Ungehorsams, der definitionsgemäß jede Form von Gewalt ausschließt, von gewaltsamen Aktionen der Polizei überschattet, die wiederum gewaltsame Reaktionen auslösen. So gehört zum zivilen Ungehorsam auch die wissentliche Gesetzesübertretung mit der Absicht, gesetzliche Bestimmungen öffentlich in Frage zu stellen und der Bereitschaft, dafür Strafe in Kauf zu nehmen. Insofern lassen sich Sitzstreiks und Demokratiezelte weniger als Ausdruck zivilen Ungehorsams bezeichnen als die zivilen Freitagsgebete; das Gleiche gilt für die Strategie der KGK-Angeklagten, die seit über zwei Jahren auf ihrem Recht auf Vernehmung und Verteidigung in der Muttersprache bestehen.

Demokratik Toplum Kongresi - Kongreß für eine demokratische Gesellschaft (DTK)
Der DTK ist ein in Diyarbakir gegründeter "außerstaatlicher Lösungsraum"(4). Er ist eine politische Werkstatt der Bewegungvergleichbar mit einem Sozialforum, eine Plattform für mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen und Parteien wie die BDP, KADEP von Serafettin Elcie, der sich für eine föderative Lösung einsetzt, ebenso die Hak-Par von Abdülmelik Firat, der Verein der Industriellen und Unternehmer des Südostens (GÜNSIAD) etc. Auch Aramäer, Armenier, Yeziden und Aleviten sind Teil der Plattform. Der DTK hat sich die Aufgabe gestellt, eine konkrete politische Lösung für die Kurdenfrage zu formulieren, die nicht nur als Diskussionsgrundlage für eine neue türkische Verfassung dienen, sondern in der kurdischen Region auch gleich in die Praxis umgesetzt werden soll.

Die Ausrufung der Demokratischen Autonomie am 14. Juli 2011
Die Ausrufung der Demokratischen Autonomie am 14. Juli 2011 geht auf eine lange Vorarbeit des DTK zurück. Sie setzt der willkürlichen Konstruktion eines autoritären zentralistischen Nationalstaates, die die ethnische Identität der Mehrheit zu seiner Richtschnur erhoben hat, das multilinguale, multikulturelle und multireligiöse gesellschaftliche Mosaik Anatoliens entgegen. Die Idee der Demokratischen Autonomie - vom Demokratischen Konföderalismus der KCK einerseits und der Europäischen Charta der Kommunalen Selbstverwaltung (1988)(6) andererseits inspiriert - soll als Pilotprojekt vorgelebt werden. Neben der kommunalen Selbstverwaltung und der Dezentralisierung der Macht nach dem Subsidiaritätsprinzip steht zugleich die Demokratisierung der regionalen Wirtschaft im Vordergrund.

Religion, Sprache und ethnische Identität sollen unabhängig von der Politik und der Bevormundung durch die Zentralregierung sein, damit sie nicht instrumentalisiert werden können. Es gilt, an Stelle einer Autonomieauffassung, die nur auf die Ethnie und das Land gründet, eine regionale und lokale Struktur zu schaffen, in der kulturelle Unterschiede sich frei entwickeln können. Die türkische Flagge und Türkisch als Amtssprache sollen für die gesamte Türkei gelten, während der Entwicklung der regionalen Sprachen keine Grenzen gesetzt werden dürften. Es werden 20-25 autonome Verwaltungseinheiten vorgeschlagen, von denen eine jede über eine eigene Flagge und Symbole verfügen solle.

Silvan 14. Juli 2011 - Wende in der Kurdenpolitik der AKP
Am 14. Juli 2011 wurden bei einem Zusammenstoß zwischen türkischen Soldaten und der PKK in Silvan! Diyarbakir 13 Soldaten getötet, 7 verletzt und 5 PKK-Kämpfer getötet. Es hieß zunächst, die Soldaten seien in einen Hinterhalt gelockt worden. Die PKK habe mit Gewehren, Handgranaten und Flammenwerfern aus allen Richtungen angegriffen, wobei 13 Soldaten den Feuertod fanden (getötete PKK-Milizen wurden dabei nicht erwähnt). Der Schuldige, die PKK - von türkischen Politikern kaum mehr beim Namen genannt, sondern als BTÖ (Bötücü Terör Örgütü, Separatistische Terrororganisation) bezeichnet stand ohne Untersuchung fest.

Kritische und kurdische Medien berichteten dagegen, dass es mindestens einen Augenzeugen gibt, einen Dorfschützer,(7) der bestätigen kann, wie Kampfflugzeuge bombardierten, woraufhin das große Feuer ausgebrochen sei, in dem alle verbrannten. Es sei nicht möglich, dass eine Handgranate so ein Feuer entfachen und 13 Soldaten töten könne. Ein Schäfer will sogar nach einem Schusswechsel von anderthalb bis zwei Stunden sechs Kampfhubschrauber gesehen haben, die das Gelände bombardierten (CNN Türe, 15.07.2011).

Die daraufhin zwischen Menschenrechtsgruppen und der Regierung entstehende Auseinandersetzung hatte zum Ergebnis, dass ein Major Lind ein Oberleutnant vom Oberkommandierenden der Gendarmerie, dem heutigen Generalstabschef Necdet Özel, strafversetzt wurden. Damit war das Silvan-Ereignis für die Regierung und das Militär aber auch erledigt.

Zwei Tage darauf verkündete Erdogan nochmals die "vier Grundprinzipien, eine Nation, eine Flagge, ein Vaterland, ein Staat". Solange die Terrororganisation nicht die Waffen niederlegt, würden die Operationen nicht aufhören. Außerdem kündigte Erdogan "ganz andere Maßnahmen und Strategien" für den "Kampf gegen den Terrorismus" an - denn ein Kurdenproblem gibt es nach Erdogan nicht mehr, allenfalls noch Probleme "meiner kurdischen Brüder", ein Ausdruck der Weigerung, die Kurden als Kollektiv, als Minderheit anzuerkennen. Auch Staatspräsident Gül fiel in die Rhetorik der 1990er zurück: "...wir werden dem Terror keine Zugeständnisse machen...die Terroristen und die, die sie unterstützen und mit einer Art Sympathie auf sie schauen, müssen um die Entschlossenheit unserer Nation wissen."(8)

Türkeiweit wurden nationalistische Demonstrationen organisiert. Kreise der Extremen Rechten begriffen die Erklärungen der Regierungsmitglieder als Freibrief für tagelange rassistische Attacken auf Kunden und kurdische Einrichtungen. Besonders gefährliche Ausmaße nahm die Gewalt u.a. im Istanbuler Bezirk Zeytinburnu an, wo die Eskalation nachgewiesenermaßen auf die Provokation rechter Gruppen zurückging, die sich über Facebook organisiert hatten. Die tagelang anhaltenden rassistischen Übergriffe erinnerten an die Vorfälle im Juli 2010 in Inegöl (Bursa) und Dörtyol (Hatay), als dort teils von ultrarechten Gruppen, teils von der Polizei provozierte Übergriffe und Lynchattacken auf kurdische Wohnviertel verübt wurden. In Eskisehir wurden kurdische Saisonarbeiter angegriffen. Es fanden Übergriffe und Brandanschläge auf Parteizentralen der BDP in verschiedenen Städten statt.

Die AKP-Regierung schwieg und enthielt sich jeder Verurteilung der rassistischen Vorfälle. Bald nach diesen Ereignissen kündigte sie den Einsatz von Sondereinheiten der Polizei in 17 östlichen und südöstlichen Provinzen und in der Schwarzmeerregion an. Die Zahl der polizeilichen Spezialkräfte soll bald von derzeit 6600 auf 11.000 steigen. Darüber hinaus wird die Polizei mit neuen speziell für soziale Aufstände hergestellten Panzerfahrzeugen und mit Helikoptern für ihren Einsatz in den Kurdengebieten ausgestattet.

Angesichts dieser Mobilisierung wird ein Rückfall in die 1990er Jahre befürchtet, als Sondereinheiten der Polizei und Gendarmerie im Namen des "Kampfes gegen den Terror" die Bevölkerung der Region terrorisierten, Sondereinheiten der Armee ca. 3800 Dörfer in Schutt und Asche legten und 1,5 Mio Menschen vertrieben. Bisher wurden im Osten 114 Massengräber festgestellt, die auf diese Zeit zurückgehen und für die diese Sondereinheiten verantwortlich gewesen sind (u.a. JITEM).

Die strukturelle Gewalt im türkischen Rechtssystem
Die 10%-Sperrklausel ist die wohl bisher weltweit höchste Wahlhürde. Sie stammt aus der Zeit des Militärputsches 1982 und wurde dem politischen System unter dem Vorwand, die Entscheidungsfähigkeit des Parlaments nicht zu beeinträchtigen, aufgedrückt. In Wirklichkeit dient sie der Absicht, die kurdischen Parteien aus dem Parlament herauszuhalten. Während die Kurden marginalisiert werden, ist die 10%-Hürde das sichtbarste Eingeständnis, dass eine beträchtliche kurdische Minderheit in der Türkei lebt. Um diese Hürde zu umgehen, haben die Kandidaten der BDP sich als unabhängige Kandidaten zur Wahl gestellt. In diesem Fall reicht es, wenn die Kandidaten einzeln in ihren jeweiligen Wahlgebieten die 10%-Hürde überwinden.

Erdogan weigert sich offen, die Hürde zumindest herabzusetzen, nicht zuletzt, weil die AKP als Regierungspartei von ihr profitiert, da die Stimmen der Parteien, die die 10%-Sperre nicht überwinden, der Partei zugerechnet werden, die die Mehrheit der Stimmen im Wahlgebiet erhalten hat (Mischung aus Verhältnis- und Mehrheitswahl). Mit diesem Wahlsystem hatte die AKP nach den Wahlen 2002 mit 34.3% der Stimmen 66% und nach den Wahlen 2007 mit 46,5% der Stimmen 62% der Sitze inne.(9) Nach den Wahlen 2011 besetzt die AKP mit 49,8% der berechneten Stimmenanzahl 59,3% der Sitze im Parlament. Das Ziel der AKP war darum auch, mit nationalistischer Wahlkampfrhetorik vor allem die MHP unter die 10%-Hürde zu drücken, was ihr nicht gelang. Doch es hat sich inzwischen herausgestellt, dass die nationalistische Wende in Erdogans politischer Sprache mehr als reine Wahlkampftaktik gewesen ist.

Art. 68 und 69 der Verfassung - Parteienverbot
Nach dem Verbot der DTP im Dez. 2009 und ihrem Ausschluss aus dem Parlament sind ihre Ko-Vorsitzenden Ahmet Türk und Aysel Tugluk beide wieder gemeinsam zu Vorsitzenden des DTK gewählt worden. Beide dürfen zwar nach den Parteigesetzen des Landes nach einem parteipolitischen Betätigungsverbot für fünf Jahre kein Mitglied einer Partei sein, keine Partei gründen, keinem Parteigremium angehören und auch für keine Partei kandidieren (Art. 95 des Parteiengesetzes)(10). Sie sind daraufhin als unabhängige Kandidaten für die Parlamentswahlen angetreten und erneut ins Parlament gewählt worden. Die AKP selbst ist im Jahre 2008 nur sehr knapp einem Verbot durch das Verfassungsgericht aufgrund des Art. 69 entgangen.

In Artikel 68 Absatz 4 der Verfassung sind acht Kriterien aufgezählt, an die sich die Satzung und die Programme der Parteien zu halten haben, u.a. dürfen sie die "Unteilbarkeit des Landes und seiner Nation" nicht gefährden. Eine einfache Klage der Generalstaatsanwaltschaft beim Verfassungsgericht ist ausreichend, gegen eine Partei ein Verfahren zu eröffnen (Art. 69, Abs. 4). Wenn das Verfassungsgericht feststellt, dass die Partei "zum Zentrum" solcher staatssubversiven Aktionen geworden ist, wird die Partei verboten. In diesem Fall wird das gesamte Parteivermögen an die Staatskasse überführt oder die staatlichen Finanzhilfen werden gestrichen, bereits geleistete Hilfen werden konfisziert.

Eine Änderung des Art. 69 Absatz 4, nach der der Generalstaatsanwalt seinen Antrag auf Verbot einer Partei zunächst dem Parlament vorlegen und dieses dann durch eine paritätisch besetzte Kommission über eine Klage beim Verfassungsgericht entscheiden sollte, scheiterte.

Sie ist aus dem Reformpaket herausgefallen, weil sie nicht die notwendige 3/5-Mehrheit der Stimmen erhalten hat. Artikel 69 bleibt nun in seiner alten Form bestehen. Eine Änderung der Parteiengesetze, die die Kriterien der Venedig-Kommission und der Europäischen Menschrechtskonvention zur Grundlage nimmt, ist dringlich. Ohne eine Reform werden die Parteien, deren Existenz von die ideologischen und breit auslegbaren Kriterien des Art. 68 abhängt, fortwährend der Gefahr eines Verbotsverfahrens ausgesetzt sein.

Minderheiten im Parteiengesetz
Die Fixierung auf das Prinzip der Unteilbarkeit des Landes und der Nation, die den türkischen Staat konstituieren, ist noch ein mal über Art. 80 des Parteiengesetzes abgesichert. Die Parteien dürfen die Einheit/Einzigkeit des Staates nicht in Frage stellen. Es soll nur ein einziges unteilbares Zentrum staatlicher Autorität geben.

Mit Art. 81 dürfen Parteien nicht behaupten, dass es "Minderheiten gibt, die sich auf nationale, religiöse, konfessionelle, rassische oder sprachliche Unterschiede gründen". Sie dürfen für Schutz und Verbreitung keiner anderen Sprache und Kultur eintreten als der türkischen. Sie dürfen in ihrer Satzung und ihrem Programm, in ihren Kongressen, Versammlungen und in der politischen Propaganda keine andere Sprache außer Türkisch gebrauchen. Nach Art. 82 können die politischen Parteien "in einem Land, das eine unteilbare Einheit ist, keine regionalistischen oder rassistischen Ziele verfolgen und in dieser Richtung aktiv sein".

Gesetz zur Abgeordnetenwahl
Der Hohe Wahlrat legte am 18.4.2011 gegen 12 Kandidaten sein Veto ein. Sieben von ihnen waren unabhängige Kandidaten, die von der BDP unterstützt wurden, unter ihnen auch Hatip Dicle und Leyla Zana. Ihre Kandidatur wurde auf Grund ihrer Vorstrafen beanstandet, weil gemäß dem Abgeordnetenwahlgesetz eine Person, die (1) zu einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist und die (2) auf Grund terroristischer Aktivitäten verurteilt worden ist, nicht kandidieren kann, auch wenn sie begnadigt wurde. In Bezug auf die "terroristischen Aktivitäten" werden dieselben Kriterien zugrundegelegt wie im Parteiengesetz (so). Hatip Diele und Leyla Zana waren jedoch bereits rehabilitiert, wofür der Wahlrat nun einen schriftlichen Nachweis von ihnen verlangte, obwohl es nach der Änderung im Strafgesetzesbuch eines solchen nicht mehr bedurfte. Alle Kandidaten reichten die geforderten Unterlagen nach. Sonst wäre es nicht möglich gewesen, die unabhängigen Kandidaten durch neue zu ersetzen. Auch für den neu gegründeten, aus unabhängigen Kandidaten bestehenden Block für Arbeit, Demokratie und Freiheit war es schwierig, die notwendige Mindestzahl von 20 Abgeordneten für die Bildung einer Parlamentsfraktion zu erreichen. Doch sein Erfolg wurde gleich nach den Wahlen getrübt, als Hatip Diele wegen des Vorwurfs, er betreibe "Propaganda für eine Terrororganisation"(11) zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt wurde und der Hohe Wahlrat ihm daraufhin den Abgeordnetenstatus entzog.

Nach Art. 76 der Verfassung dürfen Personen, die auf Grund einer organisierten Straftat zu einem Jahr und darüber verurteilt worden sind, nicht kandidieren. Das Sondergericht in Diyarbakir hatte das Urteil am 10. Juni gefällt, zwei Tage vor den Wahlen. Die auf dieses Urteil folgende Entscheidung des Wahlrats ist endgültig, jeder Einspruch dagegen ist unzulässig. So rückte Oya Eronat, eine AKP-Kandidatin, auf Dicles Parlamentssitz nach. In die Arbeit der Justiz dürfe man sich nicht einmischen, sagte Erdogan und schwieg.

Sechs Abgeordnete des Blocks für Arbeit, Demokratie und Freiheit sind immer noch in Haft. Der Block hat einen Parlamentsboykott angedroht, wenn sie nicht freigelassen werden.(12)

Türkisches Strafgesetz, Antiterrorgesetz und Sondergerichte
Die KGK-Verhaftungen (Koma Civakên Kurdistan - Vereinigung der Gemeinschaften Kurdistans) sollen, so die Regierung, den Weg für die "Demokratische Öffnung" freimachen. So werden Bürgermeister, BDP-Parteiführer, Menschenrechtler, Gewerkschafter, Journalisten etc. mit Verweis auf das Antiterrorgesetz wegen KCK-Mitgliedschaft bzw. Beihilfe und Propaganda für die KCK massenweise verhaftet. Doch was ist die KCK? KCK ist eine grenzüberschreitende Klammer und schließt die PKK, ihren bewaffneten Arm, die HPG, und die Schwesterorganisationen im Irak, in Syrien und im Iran ein. Sie wurde zu Newroz, 21.3.2005, als Koma Komelen Kurdistan (KKK) gegründet und änderte 2007 ihren Namen in KGK. 05.-10. Mai 2011 traf sich Kongra-Gel (Volkskongress Kurdistans), das höchste Beschlussorgan der KCK zu seiner 8. Hauptversammlung in den Kandil-Bergen und wählte die neuen Vorsitzenden von Kongress (Remzi Kartal, wiedergewählt) und Exekutivrat der KCK (Murat Karayilan, wiedergewählt), die 30 Mitglieder des Exekutivrats und den 11-köpfigen Hohen Gerichtshof für zwei Jahre neu.(14) Sie verfügt über Frauen- und Jugendorganisationen und verschiedene Ressorts wie Ökologie, Gesundheit, Verteidigung etc., vergleichbar mit Ministerien. Einmal im Jahr findet ein Treffen in den Kandil-Bergen im Nordirak statt. Das Jahr 2011 wurde bei dieser Gelegenheit zum "Jahr der Lösung" erklärt.

Das Hauptziel ist die Errichtung des Demokratischen Konföderalismus. Nicht ganz klar ist, ob Konförderalismus innerhalb der Staatsgrenzen oder grenzüberschreitend für alle vier Länder gemeint ist.

KCK - Verhaftungen
In den türkischen Medien wird die KCK oft als "geheime Städteorganisation der PKK" oder auch als "Brücke zwischen der PKK und der zivilen Gesellschaft" (Rusen Cakir 2010) bezeichnet. Es gibt tatsächlich Bestrebungen, in der Region Städte-und Gemeindeparlamente zu errichten; die Mitgliedschaft in der KCK oder eine direkte Verbindung zur ihrer Ideologie der Demokratischen Konföderation kann jedoch den Aktivisten nicht nachgewiesen werden.

Parallel dazu gibt es eine Kommission der lokalen Verwaltungen, die von der DTP in Diyarbakir schon vor den Verhaftungen gegründet worden war. Heute führt die BDP die Kommission weiter. Sie hat die Funktion, die Arbeit der BDP-geführten Gemeinden zu koordinieren, von der Einstellung des Personals bis zur Beratung der Bürgermeister in ihrer Amtsführung und der Möglichkeit, bei Schwierigkeiten eventuell einzuschreiten. Den Inhaftierten wird vorgeworfen, sie hätten diese Aufgabe von der KCK erhalten.(15) Tatsächlich gibt es Leute unter ihnen, die wegen Verbindungen zur PKK schon einmal verurteilt und ihre Strafen schon abgesessen haben. Viele von ihnen waren im Gefängnis. Eine ideologische und politische Nähe zur PKK ist gegeben.

Es geht nicht mehr nur um die Identität, sondern vor allem um die Gestaltungsfreiheit der Lebensbedingungen vor Ort. Mit einer als "terroristisch" kriminalisierten Organisation in Verbindung gebracht zu werden, nimmt der BDP und ihren Unterstützern die Legitimität für eine alternative Kommunalpolitik und versperrt u.a. auch den Weg ins Parlament.

In jeder Provinz, in der es auch Sondergerichte gibt, gibt es auch diese KGK-Prozesse: in Diyarbakir, Siirt, Batman, Sirnak, Urfa, Van, Hakkari, Bitlis, Mus, Erzurum, Adana, Istanbul, Ankara, Izmir. 2000-4000 Personen wurden bisher verhaftet. Es werden Leute freigelassen, dafür werden neue verhaftet. Die Zahl ändert sich ständig.

'Kriminelle Vereinigung'
"Terror" ist nach dem Antiterrorimusgesetz eine Aktivität, die von mindestens zwei Mitgliedern einer "örgüt" (dt.: Organisation) begangen wird. Dieses Wort hat im Türkischen einen pejorativen Klang, weil damit meist ein subversiver bis krimineller Hintergrund unterstellt wird; es hat also nicht die neutrale Bedeutung der "Organisation" wie im Deutschen. Das Strafrecht präzisiert diesen Begriff, in dem es u.a. (bewaffnete) Banden und die Guerilla darunter subsumiert. Es richtet sich gegen Organisationen, die versuchen, unter "Anwendung von Zwang und Gewalt, Druck, Einschüchterung und/oder Bedrohung die in der Verfassung dargestellten Merkmale der Republik, d.h. die politische, rechtliche, soziale, laizistische, ökonomische Ordnung zu ändern, die unteilbare Einheit des Staates mit seinem Land und Volk zu zerstören, ­..." (wobei Devlet [= Staat] immer mit einem Großbuchstaben geschrieben wird - ein Hinweis auf die Unantastbarkeit des "Devlet", H.K.)

Nach Art. 220 des türkischen Strafgesetzes macht sich jemand schuldig, der im Namen der Organisation eine Straftat begeht, auch ohne ein Mitglied der Organisation zu sein. Er wird damit einem Mitglied der Organisation gleichgestellt; desgleichen steht auf Propagandatätigkeit für eine solche Organisation eine Gefängnisstrafe von ein bis drei Jahren. Das Antiterrorgesetz verweist auf diesen Artikel.

Nach Art. 2 des Antiterrorgesetzes ist "Terrorist", wer Mitglied einer "terroristischen" Organisation ist, auch wenn er keine terroristische Tat begangen hat; aber auch derjenige, der nur im Namen der Organisation eine Tat begangen hat, ohne Mitglied dieser Organisation zu sein. So wird das Antiterrorgesetz durch die o.g. Artikel des Strafgesetzes gestützt. Meist bedarf es nicht einmal mehr der "Anwendung von Zwang und Gewalt, Druck, Einschüchterung und/oder Bedrohung", um als "Terrorist" angeklagt zu werden.

Wenn also jemand, wie auch die PKK, die Verbreitung der kurdischen Sprache fordert oder die Beerdigung eines PKK-Kämpfers bzw. Mitglieds besucht, oder ein Porträt von Öcalan hochhält, wird er genauso verfolgt wie ein PKK-Mitglied. Die Verwendung politischer Parolen gilt ebenso als Propaganda für die Organisation, wie die Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration. Die PKK-Kämpfer, die mit der Waffe in der Hand gefangen genommen werden, erhalten geringere Strafen als KCK-Häftlinge. Wer eine leitende Position in der Verwaltung oder in der Partei innehat, muss mit einer Strafe von mindestens 15 Jahren rechnen.

Art. 9 des Antiterrorgesetzes verweist für entsprechende Fälle auf die Zuständigkeit von Strafkammern "mit besonderen Kompetenzen" nach Art. 250 der Strafprozessordnung, die sog. Sondergerichte (Özel Yetkili Mahkemeler). Art. 10, in dem es um die Methoden der Ermittlung und Strafverfolgung geht, schränkt die Möglichkeiten der Verteidigung und die Sicherheit der Person stark ein. In den Sondergerichten steht der Schutz des Staates gegen von ihm selbst als solche identifizierte "Terroristen" im Vordergrund. Grundrechte und Grundfreiheiten können auf diesem Weg sehr schnell aus den Blickfeld geraten.

So beklagt der Rechtsanwalt und Menschenrechtler Fikret Ilkiz, dass die "Staatsgerichte des Ausnahmezustands heute zu einem Normalzustand geworden sind". So haben die alten Staatssicherheitsgerichte lediglich ein neues Fabel erhalten. In ihrer Form und Funktion verstoßen die Sondergerichte eindeutig gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Die Rückkehrer aus Mahmur und der Bulanik-Fall
Wie das Antiterrorgesetz und die Sondergerichte funktionieren, zeigen auch die folgenden zwei Beispiele: Vier Monate nach der feierlichen Heimkehr der Mahmur-Flüchtlinge am 19.10.2009, die auf Anweisung von Öcalan als "Friedensgruppe" gekommen waren, wurde gegen sie Anklage erhoben (siehe inamo nr. 61, Frühjahr 2010, S. 59). Dabei waren sie von Richtern und Staatsanwälten an der Grenze empfangen und nach einem symbolischen Verhör freigelassen worden. Nun fordert die Staatsanwaltschaft Haftstrafen von insgesamt 490 Jahren für dreißig Heimkehrer. Nach der wütenden Reaktion der türkischen Bevölkerung distanzierte sich die Regierung, die dieses Ereignis im Rahmen der "Kurdeninitiative" initiiert hatte, von den Heimkehrern, denen sie jetzt vorwarf, "Mitglieder einer Terrororganisation zu sein". Ein weiteres Beispiel bietet das Urteil der 4. Strafkammer der Provinz Van. Am 15. Dezember 2009 hatten Adem Artikboga und Ercan Kocamis in Bulanik, einem Distrikt der Provinz Mus an der türkisch-iranischen Grenze, eine Demonstration gegen das DTP-Verbot organisiert (siehe inamo 61, S. 61). Dabei sind zwei Demonstranten erschossen und zehn verletzt worden. Die tödlichen Kugeln wurden nachweislich von zwei Dorfschützern abgefeuert, die bekanntlich sehr eng mit den Sicherheitskräften zusammenarbeiten. Während die beiden Dorfschützer, die Brüder Turan und Metin Bilen, Ende Juli 2010 wegen "legitimer Selbstverteidigung" freigesprochen wurden, verurteilte das oben genannte Gericht im Mai 2011 die beiden Organisatoren der "nicht genehmigten Demonstration" zu jeweils 12 Jahren Gefängnis, u.a. wegen "Mitgliedschaft in einer Terrororganisation".

Ausblick
Nicht nur aufgrund der 10%-Hürde wird der Nationalversammlung die Legitimation für eine Verfassungsreform fehlen. Auf dem Parteikongress am 04.9.2011 in Ankara rief der neugewählte Ko-Vorsitzende der BDP, Selahattin Demirtas, die Regierung zur Aufnahme von Verhandlungen auf. Ein weiterer wichtiger Punkt war die Autonomiefrage. Die Bedingungen für den Einzug ins Parlament seien nicht gegeben, sagte Demirtas. Folgt eine erneute Verdrängung der pro-kurdischen Partei aus dem Parlament?

So sieht das Ergebnis der "Demokratischen Öffnung" Erdogans aus. Die BDP ist derzeit die einzige Rivalin der AKP in der Osttürkei. Deshalb zieht die Regierungspartei alle Register, um die BDP zu marginalisieren, indem sie sie in die Nähe des "Terrors" rückt und sie damit kriminalisiert und dämonisiert.

Das Militär auf der anderen Seite denkt an Ausrüstung, Finanzbedarf und sein Prestige als Beschützer der Nation. So wird der Nationalismus vom Militär wie von der AKP, in die Höhe getrieben, um ein Druckmittel gegenüber den Kurden in der Hand zu haben und darüber hinaus die antagonistischen Lager der religiös-konservativen AKP und des laizistischen Militärs in dem Kampf um die Unteilbarkeit des Landes zusammenzuschweißen. Die tatsächliche relative Stärkung der zivilen Autorität gegenüber dem Militär durch die Verfassung ändert darum nichts an der Sichtweise auf die Kurdenfrage - im Gegenteil: die Gewaltanwendung potenziert sich in Verbindung mit den Herausforderungen, denen sich die Türkei als regionale Ordnungsmacht gegenüber sieht.


Havva Kökbudak, Politologin, Berlin.


Fußnoten

(1) Die BDP ist der parlamentarische Arm der Bewegung. Sie wird von etwa der Hälfte der kurdischen Wahlberechtigten in der Türkei gewählt.

(2) Genau genommen wäre auch der Boykott ein solcher Akt gewesen, hätte der BDP-Ko-Vorsitzende Demirtas nicht die Existenz dieses Artikel geleugnet, sondern diesen öffentlich kritisiert. Denn nach dem ("provisorischen") Zusatzartikel 16, ebenfalls ein Relikt des Militärputsches 1982, verlieren diejenigen, die trotz Registrierung in den Wahllisten ohne rechtlichen oder praktischen Grund dem Referendum für eine neue Verfassung fernbleiben, bei Wahlen innerhalb von fünf Jahren nach dem Referendum ihr aktives und passives Wahlrecht. Dies kann von rechten Kreisen, auch von der AKP, vor den nächsten Wahlen gegen die BDP verwendet werden, wenn bis dahin keine neue Verfassung - ohne diesen Zusatzartikel - zustande kommt.

(3) "Wir sind nicht gegen Moscheen. Das sind die Häuser Gottes. Doch wir sind gegen Imame, die für das System arbeiten und uns die türkisch-islamische Synthese (Hervorhebung H.K.) aufzwingen wollen." So Zahit Ciftkuran, Vorsitzender des Vereins für gegenseitige Hilfe und Solidarität der Geistlichen (DIYADER - Din Adamlari Yardimlasma ve Dayanisma Dernegi) am 08.4.2011.

(4) "Cemaat", eigentlich die Bezeichnung für die zum Gottesdienst versammelte Gemeinschaft, i.w.S. für die Gemeinde, ist die heute in der Türkei gängige Bezeichnung insbesondere für die Gemeinde der Anhänger Fethullah Gülens, des Führers der ultrakonservativen religiösen Nurcu - Bewegung (Sektenstifter war der Kurde Said-i Nursi). Sie hat heute eine sehr starke Basis in der Polizei und großen Einfluß auf die AKP-Regierung.

(e) Interview mit Yüksel Genc, Go-Vorsitzende des DTK, 05.3.2011, in: http://www.kurdmania.org/Forum-action-printpage-topic-5643.html

(6) Er wurde als unabhängiger Kandidat aus dem Block für Arbeit. Demokratie und Freiheit für Diyarbakir ins Parlament gewählt

(7) Die Türkei hat diese sog. "Autonomie-Charta" 1988, mit Ausnahme einiger Artikel, wie u.a. die Selbstorganisation der Verwaltung, unterzeichnet.

(8) Zum Dorschützer-System, siehe: inamo Nr. 61, Frühjahr 2010, S. 61,

(9) Zaman, 16.7.2011

(10) Türey Köse, Cumhuriyet, 01.5.2011

(11) Derselbe Artikel besagt auch, dass verbotene Parteien nicht unter einem anderen Namen wiedergegründet werden dürfen. Nur war die jetzige türkische Kurdenpartei bereits im Mai 2008, also vor ihrem Verbot der DTP im Dezember 2009, gegründet worden - als Vorsichtsmaßnahme, da damals schon das Verbotsverfahren gegen die DTP lief.

(12) Er hatte gesagt: "Solange die Operationen der Armee nicht aufhören, werden sie ihr legitimes Recht auf Verteidigung nutzen"

(m) Mit dem Hochschullehrer, Kardiologen und Inhaber eines Fernsehkanals Mehmet Haberal und dem Journalisten Mustafa Balbay, die beide für die CHP ins Parlament gewählt wurden, sind es insgesamt acht. Sie wurden im Zuge der Ergenekon-Prozesse verhaftet.

(14) NF, 23.5.2011

(15) Interview mit Mehmet Emin Aktar (Anwaltskammer Diyarbakir) in: Bianet, 12.7.2011


Bildunterschriften der im Schattenblick nicht veröffentlichten Abbildungen der Originalpublikation:

- Antikriegskampagne in Diyarbakir
- Diyarbakir
- Demonstration "Wo sind die Verschwundenen?"


*


Inhaltsverzeichnis - inamo Nr. 67, Herbst 2011

Gastkommentar:
- "Geltendes Recht darf nicht im Kampf gegen Unrecht aufgegeben werden." Von Almut Besold

Türkei: 9 Jahre AKP
- Türkei: Wer profitiert vom Wirtschaftswachstum? Von Hüseyin Dagdas
- Wasserpolitik: Privatisierung, Kommerzialisierung und Ausbeutung, von Elif-Arig-Guttstadt und Tayfun Guttstadt
- Willkommener Feind: Die Türkei als wirtschaftlicher und kultureller Machtfaktor in der Kurdistan-Region im Irak, von Irene Dulz & Andrea Fischer-Tahir
- Vom Wahlkampf zur politischen Krise in der Türkei, von Anne Steckner & Corinna Trogisch
- "Weiße Türken" gegen "Maganda" - Kulturkampf in der Türkei, von Tanil Bora
- Die Verfassungsreform: der Boykott des Referendums durch die BDP, von Havva Kökbudak
- "Auf der Busfahrt, beim Essen und beim Tee: Uns geht's immer um kurdische Literatur.", von Sonja Galler
- Die Aleviten, von Ekrem Eddy Güzeldere
- Die Dönme die »heimlichen Beherrscher der Türkei«, von Marc David Baer

Israel | Palästina
- Die Palästina-Papiere enthüllen die Fiktion des Friedensprozesses, von Alastair Crooke
- "Nun ist alles weg!" - Israels Zerstörung von palästinensischem Eigentum im Jordantal, von Nora Barrows-Friedman

Libanon
- Hariri-Klage jetzt öffentlich, von Jörg Tiedjen

Sudan
- Nach der Teilung: Alarmzustand zwischen Sudan und Südsudan, von Roman Deckert und Tobias Simon

Syrien
- Das Leiden Syriens - Die Unterdrückung des Aufstandes
- Ein syrisches Drama: Taxonomie einer Revolution, von Omar S. Dahi
- "Dieses Regime hat ausgedient", Interview mit Riyadh Shafqa und Faruq Taifur (Muslimbruderschaft)

Libyen
- Libyen und die Völkerrechtler des Krieges. Von Norman Paech

Afghanistan/US-Militär
- General "Manhunter": Stanley McChrystal, von Tom Engelhardt

Wirtschaftskommentar
- Der Raub von Reisanbauland unterminiert die Ernährungssouveränität Afrikas, www.againstthegrain.org

Zeitensprung
- Noor un-Nisa Inayat Khan: Ermordet 13 September 1944 in Dachau, von Dagmar Schatz

ex mediis
- Neslihan Dogan: Ali Fathollah-Nejad: Der Iran-Konflikt und die Obama-Regierung - Alter Wein in neuen Schläuchen?
- Manfried Wüst: Basem L. Ra'ad, Hidden Histories, - Palestine and the Eastern Mediterranean
- Beate Hinrichs: Mitternacht auf der Mavi Marmara. Der Angriff auf die Gaza Solidaritäts-Flottille
- Norbert Mattes: Yitzhak Laor, The Myths of liberal Zionism
- Irit Neidhardt: "Kull Yaum Aid" (Jeder Tag ein Fest) Dima El-Horr (Spielfilm, Libanon)
- Dokumentarfilm "Die eiserne Mauer" Mohammed Alatar (Palästina).

www.inamo.de/Ticker


*


Quelle:
INAMO Nr. 67, Jahrgang 17, Herbst 2011, Seite 25 - 30
Berichte & Analysen zu Politik und Gesellschaft des Nahen und Mittleren Ostens
Herausgeber: Informationsprojekt Naher und Mittlerer Osten e.V.
Redaktion: INAMO, Postfach 310727, 10637 Berlin
Telefon: 030/864 218 45
E-Mail: redaktion@inamo.de
Internet: www.inamo.de

Die inamo erscheint vierteljährlich, sie kann zum Preis
von 21 Euro plus 2 Euro Versand (innerhalb Deutschlands)
bei der Redakion abonniert werden.

inamo e.V. ist auf Unterstützung angewiesen. Spenden sind willkommen.


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. November 2011