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BERUF/1328: Ausbildungsberuf Revierjäger/in neu geordnet (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 10. Juni 2010

Ausbildungsberuf Revierjäger/in neu geordnet

DBV: Beruf gewinnt an Attraktivität


Am 1. August 2010 zu Beginn des kommenden Ausbildungsjahres 2010/2011 wird die novellierte Ausbildungsverordnung für den Beruf Revierjäger/in in Kraft treten. Damit wird die bisherige Revierjäger-Ausbildungsverordnung vom April 1982 außer Kraft gesetzt, teilte der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Mit der Veröffentlichung fand ein effizient durchgeführtes Neuordnungsverfahren unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) einen aus berufsständischer Sicht sehr erfolgreichen Abschluss. Der DBV koordinierte die arbeitgeberseitige Vertretung in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Berufsjäger (BDB) und dem Deutschen Jagdschutzverband (DJV).

Im Zuge der Novellierung wurden die für den Beruf Revierjäger/in vorgegebenen Ausbildungsinhalte fachlich aktualisiert, an veränderte Erfordernisse des Berufsbildes angepasst und neu strukturiert. Außerdem wurden die Vorgaben für die Zwischen- und Abschlussprüfungen grundlegend überarbeitet. Somit entsprechen die Prüfungsstrukturen und die Prüfungsinstrumente zukünftig den geltenden bundeseinheitlichen Standardvorgaben und sind nach dem Prinzip der beruflichen Handlungsorientierung praxisnah angelegt. Nach Auffassung der Sozialpartner, die mit fachlicher Unterstützung des BDB und des DJV maßgeblich bei der Erarbeitung der neuen Ausbildungsverordnung einschließlich des Ausbildungsrahmenplans mitwirkten, wird der Beruf Revierjäger/in durch die Novellierung nicht nur in Fachkreisen, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit besser dargestellt und gewinnt deutlich an Attraktivität.

Parallel zur Neufassung der Ausbildungsverordnung wurde unter Federführung der Kultusministerkonferenz (KMK) auch der Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht neu gefasst. Damit sind ab dem kommenden Ausbildungsjahr erhebliche Umstellungen bei der Beschulung der Auszubildenden verbunden, zu denen die Sozialpartner ihr grundsätzliches Einverständnis erklärten. Im direkten Zusammenhang mit dem Neuordnungsverfahren soll in absehbarer Zeit auch die BMELV-Verordnung über die Anerkennung von Ausbildungsstätten angepasst werden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 10. Juni 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2010