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BERUF/1962: Neue Meisterverordnung für das Klavier- und Cembalobauer-Handwerk (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 23. Dezember 2019

Neue Meisterverordnung für das Klavier- und Cembalobauer-Handwerk


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die neue Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk (Klavier- und Cembalobauermeisterverordnung) erlassen. An der Neuordnung haben die zuständigen Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften sowie das Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) mitgewirkt. Die Verordnung wurde am 20. Dezember 2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2842) veröffentlicht. Als Grundlage und Rahmen für den Verordnungstext diente ein Strukturentwurf, der vom FBH entwickelt und zwischen den beteiligten Bundesministerien, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften abgestimmt wurde.

Wie ist die Meisterprüfung aufgebaut?

Die Meisterprüfung besteht insgesamt aus vier selbständigen Teilen, wovon die Teile I und II durch die neue Klavier- und Cembalobauermeisterverordnung geregelt werden.

In der Prüfung in Teil I weist der Prüfling im Rahmen eines Meisterprüfungsgesprächs, eines Fachgesprächs und einer Situationsaufgabe nach, dass er Tätigkeiten des Klavier- und Cembalobauer-Handwerks meisterhaft verrichtet. In Teil II der Meisterprüfung, die aus drei schriftlich anzufertigenden Prüfungsarbeiten im Umfang von jeweils drei Stunden besteht, wird geprüft, ob der Prüfling die fachtheoretischen Kenntnisse im Klavier- und Cembalobauer-Handwerk beherrscht und anwenden kann. Die Meisterprüfung orientiert sich an Geschäfts- und Arbeitsprozessen und bildet diese handlungsorientiert nach.

Den rechtlichen Rahmen für die betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung (Teil III) sowie die berufs- und arbeitspädagogische Prüfung (Teil IV) der Meisterprüfung bildet die Allgemeine Meisterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149).

Ab wann gilt die neue Verordnung?

Die Verordnung tritt am 1. April 2020 in Kraft und löst damit die alte Verordnung vom 23. Juli 1997 (BGBl. I S. 1912) ab.

Was macht ein Klavier- und Cembalobauermeister?

Ein Klavier- und Cembalobauermeister besitzt über die notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, um einen Betrieb oder eine Werkstatt selbständig führen. Dabei berücksichtigt er Gesichtspunkte der Kostenkalkulation, der Wettbewerbssituation, des Qualitätsmanagement, des Datenschutzes, der Nachhaltigkeit sowie des Personalwesens. Der Meister ermittelt die Wünsche seiner Kunden, plant Konzepte sowie Arbeits- und Geschäftsprozesse. Er baut neue Instrumente, repariert und stimmt Klaviere, Flügel oder Cembalos.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 23. Dezember 2019
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Öffentlichkeitsarbeit, 11019 Berlin
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2019

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