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FINANZEN/315: Universität Düsseldorf sichert zeitnahe Verwendung der Studienbeiträge zu (idw)


Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW - 18.08.2009

Universität Düsseldorf sichert zeitnahe Verwendung der Studienbeiträge für Studium und Lehre zu

Ministerium bewertet überarbeitetes Konzept als zufriedenstellend


Die Universität Düsseldorf stellt die sofortige Investition der im Vorjahr eingenommenen Studienbeiträge in die Verbesserung von Studium und Lehre sicher. Dies geht aus dem überarbeiteten Konzept hervor, das die Hochschule fristgerecht am vergangenen Freitag dem Innovationsministerium vorgelegt hatte. Außerdem kündigte die Universität in ihrem Schreiben an, auch die Studienbeiträge diesen Jahres bis Ende Dezember komplett auszugeben bzw. an konkrete Projekte zu binden, für die das Geld so zeitnah wie möglich verwendet wird.

Insgesamt wird die Universität Düsseldorf nach eigener Darstellung damit in diesem Jahr über 14 Millionen Euro aus Studienbeiträgen für die Verbesserung von Studium und Lehre ausgeben. Der zu Jahresmitte noch vorhandene und vom Ministerium monierte Überschuss in Höhe von 5 Millionen Euro aus Studienbeiträgen des Vorjahres würde damit vollständig abgebaut.

Die Liste der konkreten Maßnahmen, die die Universität Düsseldorf dem Bericht angefügt hat, enthält beispielsweise längere Bibliotheksöffnungszeiten, neue Rechercheinstrumente und eine bessere Versorgung der Studierenden mit Fachliteratur; kleinere Lerngruppen, bessere Studierendenbetreuung und die Ausstattung verschiedener Fakultäten mit modernen Geräten. Ein Ausbau des Programms im Universitätssprachenzentrum und zusätzliches Lehrpersonal gehören ebenfalls zu den nun angekündigten Investitionen wie ein neues Medienlabor in der Philosophischen Fakultät.

Das Innovationsministerium bewertet die Pläne als zufriedenstellend, wie Staatssekretär Dr. Michael Stückradt der Hochschulleitung heute schriftlich mitgeteilt hat. Er gehe davon aus, dass die Universität ihre Planungen bis Jahresende umsetze und auch weiterhin für eine zügige vollständige Investition von laufenden Einnahmen aus Studienbeiträgen sorge.

Weitere Informationen unter:
http://www.innovation.nrw.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution463


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Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf - 18.08.2009

Verwendungsnachweis Studienbeiträge: Ministerium stimmt dem überarbeiteten Konzept zu


Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW hatte die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Ende Juli aufgefordert, die Verwendung der Studienbeiträge für das Jahr 2008 nachzuweisen. Die Universität hat diesen Verwendungsnachweis am vergangenen Freitag fristgerecht vorgelegt; heute nun stimmte das Ministerium dem Konzept zu.

Die Ende 2008 noch vorhandenen Studienbeitragsmittel werden bis zum Ende des Jahres 2009 folgendermaßen verwendet:

zusätzliches Personal, z.B. für Lehrassistenten und Personal zur Verlängerung der Öffnungszeiten der Universitäts- und Landesbibliothek;
Sachaufwand, z.B. für das neue Studierenden Service Center und Anschaffung zusätzlicher Literatur
projektbezogene Investitionen, z.B. für das Medienlabor der Philosophischen Fakultät sowie die technische Ausstattung des Präpariersaals und des mikrobiologischen Kurssaales der Medizinischen Fakultät.

Darüber hinaus hat die Heinrich-Heine-Universität schon jetzt dargelegt, wie die im Sommersemester 2009 eingenommenen Studienbeiträge verausgabt werden sollen und die weit gediehenen Planungen für die im Wintersemester 2009/2010 zu erwartenden Studienbeiträge vorgestellt: Geplant sind z.B. größere Investitionen in die Modernisierung der Lehre in der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. Für zwei Drittel der Mittel des Jahres 2009 haben die zuständigen Kommissionen bereits verbindliche Beschlüsse gefasst. Über das verbleibende Drittel soll kurzfristig entschieden werden.

Prof. Dr. Ulrich von Alemann, Prorektor für Lehre und Studienqualität und Stellvertreter des Rektors: "Wir werden die jetzige Debatte zum Anlass nehmen, den Zeitablauf von der Entscheidung über die Verwendung von Studienbeiträgen bis zur Umsetzung der getroffenen Beschlüsse zu straffen. Die zuständigen Entscheidungsgremien bleiben verantwortlich und die Studierenden bleiben beteiligt."

Hintergrund:
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erhebt seit dem Sommersemester 2007 Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester, Erstsemester sind hiervon ausgenommen. Gesetzliche Vorgabe ist, die Studienbeiträge ausschließlich zur Verbesserung von Studium und Lehre einzusetzen. Über die sachgerechte Verwendung entscheiden innerhalb der Universität eine zentrale Kommission sowie Kommissionen der fünf Fakultäten. Beschlüsse können nur durch Mitwirkung der studentischen Vertreter zustande kommen. Über die Verwendung der Studienbeiträge wird regelmäßig im Senat der Universität berichtet - letztmalig ausführlich am 16. Juni 2009. Der Senat ist das zuständige universitäre Beschlussgremium für die Erhebung von Studienbeiträge.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution223


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie
NRW, André Zimmermann, 18.08.2009 und
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Rolf Willhardt, 18.08.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2009