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FINANZEN/443: Hochschulbau - Zweckgebundene Bundesmittel sichern (idw)


Hochschulrektorenkonferenz (HRK) - 16.01.2013

HRK-Präsident zum Hochschulbau: Zweckgebundene Bundesmittel sichern

Anlässlich der morgigen [17.01.2012] Entscheidung des Finanzausschusses des Bundesrates erklärte der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Professor Dr. Horst Hippler, heute in Berlin:



"Die Hochschulen einschließlich ihrer Kliniken brauchen für Instandhaltung und Ausbau ihrer Gebäude dringend weiter Geld des Bundes - Sanierungsstau und Zusatzbedarf sind schon jetzt dramatisch.

Es stehen große Investitionen an. Viele Hochschulgebäude in Deutschland sind inzwischen mehr als 40 Jahre alt, entsprechend muss in die Instandhaltung und Modernisierung investiert werden. Nicht zuletzt auch aufgrund der Rekordzahlen an Studierenden ist der Bedarf an zusätzlichen geeigneten Hochschulbauten immens. Bereits jetzt müssen viele Hochschulen kommunale oder private Gebäude anmieten, um den Regelbetrieb aufrecht zu erhalten.

Die Zahlungen des Bundes müssen deshalb nicht nur fortgesetzt werden. Sie müssen dem gestiegenen Bedarf und den Kostenentwicklungen der letzten Jahre entsprechend erhöht werden. Dies hat auch der Kulturausschuss des Bundesrates unterstrichen.

Und sie müssen mit einer Zweckbindung versehen bleiben, damit sie nicht in den Landeshaushalten versickern. Die Hochschulen brauchen Planungssicherheit. Sie müssen wissen, dass und wie viel Mittel mittelfristig zur Verfügung stehen."

Der Bund leistet derzeit noch Kompensationsleistungen für die 2006 abgeschaffte Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau. Damals wurde infolge der Föderalismusreform I das so genannte Entflechtungsgesetz erlassen. Es sieht vor, dass der Bund den Ländern bis zum Jahre 2019 jährliche Kompensationsmittel zur Verfügung stellt. Bis Ende 2013 sind die Mittel in Höhe von 695.000.000 Euro festgeschrieben. Sie sind von den Ländern für die Finanzierung des Ausbaus und Neubaus von Hochschulen, einschließlich der Hochschulkliniken, einzusetzen.

Nachdem die Festschreibung der Höhe der Mittel sowie die Zweckbindung Ende 2013 ausläuft, hat die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach den Ländern für das Jahr 2014 der bislang geleistete Betrag in Höhe von 695.000.000 unverändert zur Verfügung gestellt werden soll.

Weitere Informationen unter:
http://www.hrk.de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/de/institution313

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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Susanne Schilden, 16.01.2013
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2013