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GEWERKSCHAFT/006: Mindestlohn in der Weiterbildung für allgemeinverbindlich erklären (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 22. November 2010

ver.di: Bundesregierung muss Mindestlohn in der Weiterbildung für allgemeinverbindlich erklären


Berlin, 22.11.2010 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Bundesregierung auf, Kürzungen in der Weiterbildung zurückzunehmen und den Mindestlohn in der Weiterbildung für allgemeinverbindlich zu erklären.

Vor dem Hintergrund der morgen beginnenden Abschlussberatungen des Bundeshaushalts, in denen über Einzeletats entschieden wird, weist ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn die Bundestagsabgeordneten auf die Brisanz der Kürzungen im Bereich der Weiterbildung hin. Davon seien einerseits die Beschäftigten in der Branche, aber insbesondere auch Langzeitarbeitslose betroffen, die dringend Qualifizierungsmaßnahmen benötigen, um überhaupt wieder eine Chance auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten.

Gerstenkorn kritisierte, dass der geplante Kahlschlag vor allem die Beschäftigten treffen würde, die für ihre qualifizierte Arbeit noch nicht einmal den Mindestlohn erhielten. "Jetzt sind die Bundestagsabgeordneten am Zug, den unsinnigen Sparwahn zu stoppen und damit der Bildung, den Beschäftigten in der Weiterbildung und den arbeitslosen Menschen, die auf Qualifizierung angewiesen sind, eine Chance zu geben", fordert die Gewerkschafterin.

Mit den bislang schon erfolgten Kürzungen sei die Tür für einen erneuten Dumping-Wettbewerb zwischen den Weiterbildungsträgern weiter aufgestoßen worden. Schon jetzt seien Löhne zwischen 1.000 und 1.500 Euro im Monat für pädagogisches Personal, zum Teil mit Hochschulabschluss, keine Seltenheit, sagte Gerstenkorn.


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Quelle:
Presseinformation vom 22.11.2010
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Martina Sönnichsen - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. November 2010