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GEWERKSCHAFT/082: Kurzzeit- und Kettenarbeitsverträge in der Wissenschaft stoppen (GEW)


Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - 29. Juni 2015

GEW: "Kurzzeit- und Kettenarbeitsverträge in der Wissenschaft stoppen"

Bildungsgewerkschaft zur heutigen Anhörung im Bundestag


Berlin - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die Bundesregierung aufgefordert, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorzulegen. "Vor eineinhalb Jahren hat die Große Koalition angekündigt, das Befristungsrecht in der Wissenschaft zu reformieren. Den Worten müssen nun endlich Taten folgen", betonte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestag am Montag, in der er als Sachverständiger Stellung nehmen wird. "In der Wissenschaft sind Kurzzeit- und Kettenarbeitsverträge zur Normalität geworden. Neun von zehn Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind befristet, über die Hälfte von ihnen mit einer Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erwarten zu Recht, dass die Bundesregierung den Arbeitgebern endlich die Rote Karte zeigt", sagte der GEW-Vize.

Er stellte fest, dass Union und SPD zwar bereits in ihrem Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes angekündigt hatten, doch bis heute keinen Gesetzentwurf vorgelegt haben. "Die Vorschläge der GEW liegen auf dem Tisch: Dauerstellen für Daueraufgaben, Mindeststandards für Zeitverträge, berechenbare Perspektiven für Postdocs, Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Qualifizierung - jetzt muss auch die Regierung nachziehen", mahnte Keller. Die Bildungsgewerkschaft hatte im Januar 2015 in einem eigenen Gesetzentwurf aufgezeigt, wie der Gesetzgeber die Weichen für faire Beschäftigungsbedingungen und berechenbare Berufswege in der Wissenschaft stellen könne.

Kritisch äußerte sich Keller zum bisherigen Verlauf der Debatte um die Gesetzesnovelle. Anfang Juni hatte die Allianz der Wissenschaftsorganisationen bereits zu Eckpunkten Stellung genommen, die der GEW bis heute nicht vorgelegt worden seien. "Wir erwarten eine offene und transparente Debatte, in der nicht nur die Leitungen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sondern auch die Beschäftigten gehört werden", betonte Keller. Das Befristungsrecht sei schon viel zu lange einseitig an den Wünschen der Wissenschaftsarbeitgeber ausgerichtet worden, unterstrich der GEW-Hochschulexperte.


Der GEW-Gesetzentwurf für eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite der GEW zugänglich:
http://www.gew.de/wissenschaft/wissenschaftszeitvertragsgesetz/

Der Hauptvorstand der GEW, das höchste Beschlussorgan der Bildungsgewerkschaft zwischen den Gewerkschaftstagen, hat am 27. Juni folgende Resolution verabschiedet:

"Die GEW fordert die Bundesregierung auf, noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf für die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes vorzulegen. Mit der Novellierung muss sichergestellt werden, dass im Sinne des im Januar 2015 von der GEW vorgelegten Gesetzentwurfs

• Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie administrative und technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Geltungsbereich des Gesetzes genommen werden,

• Daueraufgaben an Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf Dauerstellen erledigt werden,

• verbindliche Mindestlaufzeiten für Zeitverträge gelten, die sich an der Dauer der Qualifizierung bzw. an der Laufzeit von Drittmittelprojekten orientieren,

• bei sachgrundlosen Befristungen ein Anspruch auf Qualifizierung in der Arbeitszeit besteht,

• die sachgrundlose Befristung nach der Promotion nur zulässig ist, wenn den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit einem Tenure Track die Perspektive einer dauerhaften Perspektive eröffnet wird,

• die familienpolitische Komponente des Gesetzes verbindlich ausgestaltet und zusätzlich eine behindertenpolitische Komponente eingeführt wird,

• die Tarifsperre aufgehoben wird, damit Arbeitgeber und Gewerkschaften die Möglichkeit erhalten, sachgerechte Befristungsregelungen auszuhandeln.

Der Hauptvorstand bekräftigt alle weitere Forderungen des vom Gewerkschaftstag 2013 in Düsseldorf beschlossenen Aktionsprogramms zur Umsetzung des "Templiner Manifests" und fordert den Bund, die Länder, die Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf, die Weichen für berechenbare Karrierewege und stabile Beschäftigungsbedingungen in der Wissenschaft zu stellen."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 29. Juni 2015
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Hauptvorstand, Reifenberger Str. 21, 60489 Frankfurt a.M.
Telefon: 069/78973-0, Fax: 069/78973-201
E-Mail: info@gew.de
Internet: www.gew.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2015

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