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GEWERKSCHAFT/102: Flüchtlingszustrom - ver.di fordert nachhaltigen Ausbau der Weiterbildung (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 3. November 2015

Flüchtlingszustrom: ver.di fordert nachhaltigen Ausbau der Weiterbildung - Arbeitsmarktkonferenz in Berlin


Berlin, 03.11.2015 - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert, Weiterbildung und Qualifizierung als Bausteine einer zukunftsorientierten Arbeitsmarktpolitik endlich wieder die nötige Beachtung zu schenken. Angesichts des Zustroms Hunderttausender Flüchtlinge und der mit der Digitalisierung sich drastisch verändernden Anforderungen dürfe niemand die weiterbildungskritische Arbeitsmarktpolitik der "Hartz-Jahre" fortsetzen. "Weiterbildung und lebenslauforientierte Qualifizierungsangebote gehören auf Platz eins der arbeitsmarktpolitischen Agenda", sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Eva Welskop-Deffaa im Vorfeld der diesjährigen arbeitsmarktpolitischen Fachtagung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, die am Donnerstag (5. November 2015) in Berlin stattfindet.

Etwa 80 Prozent der Zuwanderer kämen ohne formalen Berufsabschluss. Um ihnen einen gelingenden Start in Deutschland zu ermöglichen, bedürfe es kompetenzorientierter Potenzialanalysen und passgenauer beruflicher Erst- und Weiterbildungsangebote: "Qualifizierung und berufsorientierte Befähigung sind der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und erfolgreiche Integration", betonte Welskop-Deffaa.

"Wie in einem Brennglas macht der Blick auf die Qualifizierungsbedarfe der Flüchtlinge sichtbar, wie zentral Weiterbildung als Bestandteil einer zeitgemäßen Arbeitsmarktpolitik ist. Für die Weiterbildung von Langzeiterwerbslosen und jungen Erwachsenen zwischen 20 und 35 Jahren ohne Berufsabschluss müssen die Rahmenbedingungen ebenso verbessert werden wie für die Qualifizierung von Berufsrückkehrerinnen", so Welskop-Deffaa weiter.

ver.di bekräftigt anlässlich der hochrangig besetzten Fachkonferenz ihre Anforderungen an eine lebenslauforientierte Arbeitsmarktpolitik. "Alle von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen müssen einen Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung erhalten", so Welskop-Deffaa. Die Finanzierung der Leistungen solle im Bereich des Sozialgesetzbuches (SGB) II aus Steuermitteln, im Bereich des SGB III aus Beitragsmitteln erfolgen. Im SGB II ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende geregelt, das SGB III umfasst Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung und Regelungen zur Arbeitslosenversicherung.

ver.di setzt sich für ein Bundes-Weiterbildungsgesetz ein. Es bedürfe auf Bundesebene eines verbindlichen Rechtsrahmens, um das Zusammenspiel der verschiedenen Akteure in der Weiterbildung widerspruchsfrei zu gestalten. "In ein solches Weiterbildungskonzept muss das Recht auf Weiterbildung ebenso integriert werden wie neue Ansprüche auf Lernzeiten", stellte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Welskop-Deffaa klar. Österreichischem Vorbild folgend fordert ver.di eine gesetzliche Bildungsteilzeit einzuführen.

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Quelle:
Presseinformation vom 03.11.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. November 2015

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