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HOCHSCHULE/1308: Ministerpräsidenten sollten Hochschulpakt II nachbessern (idw)


CHE Centrum für Hochschulentwicklung - 23.04.2009

Ministerpräsidenten sollten Hochschulpakt II nachbessern

CHE-Studie belegt Erfolg des Hochschulpakts I


Vor der abschließenden Entscheidung über den Hochschulpakt II legt das CHE Centrum für Hochschulentwicklung am kommenden Montag eine "Halbzeitbilanz" zum bereits wirksamen Hochschulpakt I vor. Die CHE-Studie belegt den Erfolg der Bund-Länder-Vereinbarung zur Steigerung der Studienanfängerzahlen in den Jahren 2007 und 2008 mit konkreten Zahlen. Zugleich gibt sie wesentliche Hinweise für erforderliche Nachbesserungen am Hochschulpakt II gegenüber der gestern in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) erzielten Einigung.

Die Wissenschaftsminister haben sich auf ihrer gestrigen Sondersitzung auf den Hochschulpakt II geeinigt, ebenso wurde die Fortführung der Exzellenzinitiative und der Pakt für Forschung und Innovation vereinbart. Das CHE begrüßt die Vorschläge der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), die in der Summe ein beeindruckendes Signal für die Hochschulen in schwierigen Zeiten darstellen. Nun müssen im Juni noch die Ministerpräsidenten die Vereinbarungen beschließen. Vor dieser abschließenden Entscheidung über den Hochschulpakt II legt das CHE Centrum für Hochschulentwicklung am kommenden Montag eine "Halbzeitbilanz" zum bereits wirksamen Hochschulpakt I vor. Die CHE-Studie belegt den Erfolg der Bund-Länder-Vereinbarung zur Steigerung der Studienanfängerzahlen in den Jahren 2007 und 2008 mit konkreten Zahlen. Zugleich gibt sie wesentliche Hinweise für erforderliche Nachbesserungen am Hochschulpakt II gegenüber der gestern in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) erzielten Einigung.

Mit 38.254 zusätzlichen Studienanfänger/-innen wurde das im Hochschulpakt I vorgesehene Soll in den Jahren 2007/08 leicht übererfüllt. Dieser Erfolg geht insbesondere auf den in den Stadtstaaten und den ostdeutschen Ländern erzielten Zuwachs von etwa 20.700 Studienanfänger/-innen zurück. Die erste Phase des Hochschulpakts 2020 zeigt darüber hinaus eine erfreuliche Erhöhung der Studierendenmobilität von den alten in die neuen Bundesländer. Trotz der besseren Ausstattung und Betreuungsrelationen war die Mobilität von West nach Ost bislang sehr niedrig.

Weiterhin erfreulich ist der schwerpunktmäßige Kapazitätsaufbau in den MINT-Fächern, denen bei der Bekämpfung des Fachkräftemangels eine besondere Bedeutung zukommt.

Damit zeigt sich, dass konzertierte Anstrengungen von Bund und Ländern wie der Hochschulpakt 2020 einen entscheidenden Beitrag leisten können, bildungspolitische Ziele zu realisieren. Gerade mit Blick auf die neuen Länder und die Stadtstaaten wird deutlich, dass die zur Verfügung gestellten Bundesmittel dazu beitragen konnten, den aus Sicht einzelner Länder durchaus rationalen Abbau von Kapazitäten zu stoppen und zugunsten einer gesamtstaatlichen Perspektive der Stärkung der Hochschulbildung zumindest zu verzögern. Der Wettbewerb um die im Hochschulpakt vereinbarten Mittel führte in einigen Ländern dazu, dass sogar mittelfristige Ausbauplanungen aufgesetzt wurden. Dies ist ein Beleg für die Wirksamkeit "aktivierender Hochschulfinanzierung", bei der die Hochschulfinanzierung sich an der Zahl der Studierenden orientiert. Es ist somit höchst bedauerlich, dass dieses Konzept nicht elementarer Bestandteil des Hochschulpakts II ist.

Um der weiter wachsenden Studienplatznachfrage im Rahmen des Hochschulpakts II gerecht zu werden, muss der Studienplatzausbau ab 2011 überdies angemessen dimensioniert werden. Kern der gestern in der GWK erzielten Einigung ist die Schaffung von 275.000 zusätzlichen Studienanfänger/-innen im Zeitraum 2011-2015. Dieser Wert liegt deutlich unter dem vom CHE prognostizierten Bedarf von 346.000 zusätzlichen Studienanfängerplätzen im Vergleich zur Basis des Jahres 2005. Stocken Bund und Länder hier nicht auf, blieben während der Laufzeit des Hochschulpakts II bis zu 71.000 Studienbewerber/-innen von einem Hochschulstudium ausgeschlossen.

Die kurze Laufzeit des Hochschulpakts II von nur fünf Jahren (2011-2015) eröffnet den Hochschulen nicht hinreichend Planungssicherheit für eine nachhaltige und profilorientierte Personalpolitik. Eine Laufzeitverlängerung des Hochschulpakts II bis 2020 würde demgegenüber von den Hochschulen als klares Signal verstanden, dass das Studierendenhoch über die Nachfragespitze im Jahr 2013 hinaus verstetigt werden soll.

Gleichwohl zeigen der Zwischenstand der ersten Phase des Hochschulpakts und die Vereinbarung zum Hochschulpakt II, dass Bund und Länder gemeinsam bildungspolitische Ziele erfolgreich verfolgen können. Ein nachhaltiger Ausbau von Studienkapazitäten erfordert jedoch über politische Bekenntnisse zur 'Bildungsrepublik' hinaus den politischen Willen und Mut, langfristig deutlich mehr Mittel in die Beteiligung junger Menschen an akademischer Bildung zu investieren.

Das CHE hat 16 Länderberichte zu den Herausforderungen, Maßnahmen und (Miss-)Erfolgen erstellt. Eine kurze Übersicht der Ergebnisse kann auf den Internetseiten des CHE heruntergeladen werden. Das CHE-Arbeitspapier 118 "Zwei Jahre Hochschulpakt 2020 (1. Phase) - eine Halbzeitbilanz" veröffentlicht das CHE am kommenden Montag.

Weitere Informationen unter:
http://www.che-consult.de/cms/?getObject=371&getNewsID=958&getCB=398&getLang=de

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung stehen unter: http://idw-online.de/pages/de/institution409


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
CHE Centrum für Hochschulentwicklung,
Britta Hoffmann-Kobert, 23.04.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2009