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HOCHSCHULE/1422: Senat der FU Berlin beschließt Resolution zu Hochschulverträgen (idw)


Freie Universität Berlin - 18.11.2009

Akademischer Senat der Freien Universität beschließt Resolution zu den Hochschulverträgen


Der Akademische Senat (AS) der Freien Universität Berlin hat in seiner Sitzung am 18. November folgende Resolution zu den Hochschulverträgen beschlossen:

"Der Akademische Senat der Freien Universität Berlin nimmt mit Unverständnis zur Kenntnis, dass der Senat von Berlin die mit den Hochschulen vereinbarten und nach den Beschlussfassungen in den Gremien paraphierten Hochschulverträge aufgrund einer Intervention des Finanzsenators einseitig zu Lasten der Universitäten geändert hat. Die Hinzufügung einer Maximalgrenze für den Zuschuss der Hochschulen in § 2, 1 sowie die Hinzufügung eines expliziten Hinweises auf Zuwendungskürzungen im Falle der Leistungsunterschreitung, die durch den Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung einseitig festgestellt werden kann, vermittelt den Eindruck, dass der Senat von Berlin sich die Option schaffen möchte, die vereinbarten Zuwendungen während der Vertragslaufzeit zu kürzen. Damit ist das Ziel der Hochschulverträge, für deren Konzept das Land Berlin einmal vorbildlich war, nämlich die Herstellung absoluter Planungssicherheit auf wenn gleich niedrigem Niveau nicht mehr realisiert. Vor diesem Hintergrund kann die Freie Universität auch ihrerseits Leistungszusagen in dem erwarteten Umfang nicht mehr ohne weiteres erteilen. Die Belastung großer Teile der Mitglieder der Freien Universität hat ihre Grenze erreicht, so dass darüber hinaus gehende Erwartungen kaum noch verantwortet werden können. Die Beurteilung des Belastungsmaßes wird zudem erst möglich sein, wenn die Verhandlungen über das sogenannte Preismodell abgeschlossen sind.

Der Akademische Senat der Freien Universität Berlin fordert deshalb das Präsidium auf, bei den Verhandlungen über das Preismodell dafür Sorge zu tragen, dass die Handlungsfähigkeit der Universitäten auch in den Jahren 2012 und 2013 gesichert ist.

Der Akademische Senat stellt weiterhin fest, dass die durch die einseitigen Veränderungen erzeugten Unsicherheiten auch nicht durch das Ergebnis der Schnellprüfung des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes ausgeräumt werden, insbesondere auch dadurch nicht, dass in dieser Stellungnahme darauf hingewiesen wird, dass die Hochschulen im Hinblick auf den veränderten § 2, 1 "ohnehin keine Rechtsansprüche auf Zuschüsse" besitzen.

Das Land Berlin, das Abgeordnetenhaus von Berlin stehen bei der Verabschiedung der Hochschulverträge letztlich vor der Frage, ob das Land seine Position im Wettbewerb der Bundesländer um die Arbeitsbedingungen an den Hochschulen weiter verschlechtern will oder ob die Leistungsfähigkeit der Hochschulen erhalten bleiben soll. Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung des Wissenschaftssystems für die Lebensfähigkeit der Stadt darf die Motivation und Leistungsbereitschaft der Universitätsmitglieder durch in der Sache überflüssige und Misstrauen erzeugende einseitige Aktionen eines Vertragspartners nicht in Frage gestellt werden."

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution9


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Freie Universität Berlin, Carsten Wette, 18.11.2009
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. November 2009