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HOCHSCHULE/1604: "Dipl.-Ing.-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern ist kompromissfähig!" (idw)


TU9 German Institutes of Technology - 14.12.2010

TU9-Präsident Schmachtenberg:
"Dipl.-Ing.-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern ist kompromissfähig!"


Der TU9-Präsident und Rektor der RWTH Aachen Prof. Dr.-Ing. Ernst Schmachtenberg gibt zur Novelle des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern folgende Stellungnahme ab.

Der TU9-Präsident und Rektor der RWTH Aachen Prof. Dr.-Ing. Ernst Schmachtenberg erklärt:

"Das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern erfährt eine bemerkenswerte und mutige Novelle.

Man muss das Gesetz und seine geplanten Ergänzungen genau lesen, um zu verstehen, dass die vom Bildungsausschuss beschlossene Lösung einen gangbaren Weg enthält.

Bislang heißt es:

"§ 41 Inländische Grade

(1) Aufgrund einer Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, verleiht die Hochschule einen Diplom-, einen Bachelor- oder einen Mastergrad. Die Universitäten können auch einen Bakkalaureus- oder Magistergrad verleihen."

Hier sollen folgende Sätze angefügt werden:

"Nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung kann die Hochschule auf Antrag des Studierenden im Falle eines abgeschlossenen Masterstudiums unter Einrechnung der im Rahmen des vorangegangenen Bachelor-Abschlusses erworbenen Leistungspunkte mit mindestens 300 Leistungspunkten(ECTS) anstelle des Mastergrades einen Diplomgrad verleihen, sofern sichergestellt ist, dass die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen denen eines Diplomstudiengangs mindestens gleichwertig sind. An Fachhochschulen kann anstelle eines Bachelorgrades ein Diplomgrad auch dann verliehen werden, sofern der Studienabschluss den Erwerb von mindestens 240 Leistungspunkten (ECTS) voraussetzt und Prüfungsleistungen denen eines Diplomstudiengangs mindestens gleichwertig sind."

In § 41 Absatz 2 LHG MV heißt es bislang und auch künftig:

"Diplomgrade enthalten die Angabe der Fachrichtung; Fachhochschulen verleihen den Diplomgrad mit dem Zusatz Fachhochschule (FH). Bachelor- oder Bakkalaureusgrade und Master- oder Magistergrade als weitere berufsqualifizierende Abschlüsse können mit einem fachlichen Zusatz versehen werden. Im Übrigen sollen Magistergrade ohne fachlichen Zusatz verliehen werden."

Prinzipiell wird dies seit Jahrzehnten so in Deutschland gehandhabt und hat weder national noch international zu Verwirrung geführt.

Im diploma-supplement kann zudem klargestellt werden, dass es sich beim Abschluss mit 240 ECTS um einen Bachelor-Abschluss handelt und bei jenem mit 300 ECTS um einen Master-Abschluss.

TU9 schätzt diese Regelung als kompromissfähig ein, weil sie niemanden benachteiligt.

Sie wird prinzipiell in dieser Weise auch in Sachsen praktiziert, ohne dass es zu einem Aufschrei der Empörung gekommen wäre. Die dortigen Universitäten und auch einige Fachhochschulen nutzen den akademischen Abschlussgrad 'Diplom-Ingenieur' als Standort-Vorteil bei der Werbung um Studierende.

Die nun kurzfristig von der HRK erhobene Forderung diskriminiert meiner Ansicht nach den "Dipl.-Ing. (FH)" und ist deshalb politisch nicht durchsetzbar.

Wir verweisen auf den Beschluss von acatech - Deutsche Akademie der Technikwissenschaften vom 10.12.2010 in dem es heißt:

"(...) Mit Bezug auf die Vergabe des Titels nach Abschluss eines Masterstudiums im Bereich des Ingenieurwesens empfiehlt acatech, den Hochschulen freizustellen, ob sie dazu die Bezeichnung Master und/oder die Bezeichnung Dipl.-Ing. wählen. Voraussetzung dafür ist die Sicherstellung der Äquivalenz.(...)"

(Auszug aus dem acatech-Statement zur Thematik der zukünftigen Vergabe des Titels Dipl.-Ing. durch die deutschen Hochschulen im Kontext der Studiengänge im Bereich Ingenieurwesen vom 10.12.2010)

Ich betone es nochmal: Es wird national und international keine Anerkennungsprobleme geben. Die Bologna-Reform sieht sogenannte diploma-supplements vor, auf denen das Bachelor- bzw. das Master-Niveau bescheinigt wird."

Weitere Informationen unter:
http://www.tu9.de
(TU9-Webportal)

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
http://idw-online.de/pages/de/institution1099


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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
TU9 German Institutes of Technology, Venio Piero Quinque, 14.12.2010
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Dezember 2010